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Kartellamt: Keine Einwände gegen Panzerbauer-Fusion

Rüstung Behörde sieht in Zusammenschluss von KMW und Nexter kein Wettbewerbshindernis

Die Opposition fürchtet, Rüstungsexportkontrollen könnten umgangen werden

BONN afp | Das Bundeskartellamt hat die geplante Fusion der Panzerbauer Krauss-Maffei Wegmann (KMW) aus Deutschland und Nexter aus Frankreich genehmigt. Es sei nicht zu erwarten, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb auf den betroffenen Märkten erheblich behindern werde, erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt am Montag in Bonn. Dies gelte „gerade auch beim Bau schwerer Kampfpanzer“.

Die Fusion werde sich voraussichtlich nicht negativ auf die Beschaffung der jeweiligen Streitkräfte auswirken, erklärte das Bundeskartellamt. Der Kunde, „in der Regel der Staat“, habe im Rüstungsbereich großen Einfluss auf die Endprodukte. Auch gebe es für das fusionierte Unternehmen viele Wettbewerber im In- und Ausland „mit vergleichbaren technologischen Fähigkeiten und Produktpaletten“.

Nexter und Krauss-Maffei-Wegmann hatten Ende Juli ihren Zusammenschluss angekündigt und einen Vertrag zur Gründung einer gemeinsamen Holding unterzeichnet. Das neue Gemeinschaftsunternehmen mit mehr als 6.000 Mitarbeitern und fast 2 Milliarden Euro Jahresumsatz soll unter anderem dem US-Rüstungsriesen General Dynamics und dem britischen Konkurrenten BAE Systems besser die Stirn bieten können. KMW baut den Kampfpanzer Leopard, Nexter den Leclerc-Panzer. Pläne für einen Zusammenschluss gab es schon seit zehn Jahren.

Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich gibt es aber deutliche Vorbehalte gegen die Fusion. So befürchtet die Opposition im Bundestag, mit dem Zusammenschluss könnten deutsche Rüstungsexportkontrollen umgangen werden, was das Bundeswirtschaftsministerium aber zurückweist. In der Union wurden Stimmen laut, Schlüsseltechnologien in der Rüstungsindustrie müssten in deutscher Hand bleiben.

Kartellamtspräsident Mundt wies am Montag darauf hin, dass seine Behörde bei der Prüfung der Fusion keine sicherheitspolitischen Aspekte zu berücksichtigen hatte. Dies sei vielmehr Teil der „außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung“ durch das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin, die noch laufe.

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