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Archiv-Artikel

Protest gegen Gasrechnung lohnt sich

Die Ölpreise steigen, deshalb müssen aber noch lange nicht die Gasanbieter mehr Geld verlangen. Darauf machen jetzt Verbraucherschützer aufmerksam. Ihr Tipp für Kunden: Widerspruch einlegen! Das ist einfach, denn es gibt Musterbriefe

VON TARIK AHMIA

Wem in diesen Tagen die jährliche Gasabrechnung ins Haus flattert, staunt nicht schlecht über saftige Preiserhöhungen. Die Begründung der Gasversorger für den Aufschlag: Erdgas werde automatisch teurer, wenn der Ölpreis steigt. Die Verbraucherzentralen halten die Argumentation für zweifelhaft. Sie raten deshalb allen Gaskunden, die Preiskoppelung und damit die Erhöhung der monatlichen Gasabschläge nicht unwidersprochen hinzunehmen.

Tatsächlich ist der Aufwand, um sich gegen überzogene Forderungen eines der regionalen Gasmonopolisten zu wehren, überschaubar. Niemand muss dafür selber einen Anwalt einschalten oder gar fürchten, dass bei Rechnungsbeschwerden der Gashahn zugedreht wird. „Gaskunden sollten einer überzogenen Erhöhung per Einschreiben widersprechen und nur unter Vorbehalt zahlen“, sagt der Jurist Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin.

Ein Infopaket inklusive Musterbrief ist bei vielen Verbraucherzentralen gegen einen adressierten und mit 1,44 Euro frankierten Briefumschlag zu bekommen. Wer die Möglichkeit hat, im Internet zu surfen, kann sich die Infos auf dem Computer herunterladen. Eine Adresse: www.verbraucherzentrale-berlin.de/pdf/infopaket.pdf.

Die Musterbriefe sollen die Preiserhöhungen an zwei Punkten aushebeln: Nach Auffassung der Verbraucherzentralen sind die Aufschläge nämlich weder angemessen noch preisgünstig. Zwar binden die Gasversorger den Gaspreis schon seit Jahrzehnten mit sechsmonatiger Verspätung an den Ölpreis. Doch die Kundschaft versteht die Kopplung heutzutage nicht, die Politiker und Kartellwächter ebenso wenig. Und vor Gericht dürfte sie sogar anfechtbar sein.

„Die Ölpreisbindung steht in keinem Gesetz und auch nicht in den Verträgen der Kunden“, sagt denn auch Jurist Bernd Ruschinzik. „Den Zusammenhang zwischen versunkenen Ölplattformen im Golf von Mexiko und sibirischen Erdgas-Pipelines müssten die Gasversorger vor Gericht erst mal überzeugend darlegen“, so Ruschinzik. Diese Kopplung werde seit den 60er-Jahren von den Erdgasproduzenten zur Absicherung ihrer Investitionen praktiziert. Sie sei aber heute gar nicht mehr notwendig. Schließlich seien die Erdgasfelder schon erschlossen und die Pipelines bereits gelegt.

Erste Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen werden Sammelklagen schaffen, mit denen Verbraucherzentralen bereits in Hamburg und Bremen und bald auch in Berlin, Sachsen und Thüringen gegen die Preiserhöhungen vorgehen. Anfang Dezember wird in Hamburg mit einer ersten gerichtlichen Entscheidung gerechnet. Allerdings wird jeder Gaskunde, auch wenn die Sammelklagen Erfolg haben, seine Forderungen im Einzelfall selbst durchsetzen müssen. Nachträglich geht das allerdings nur, wenn rechtzeitig ein Widerspruch eingelegt wurde. Den sollten deshalb alle Kunden schon beim geringsten Argwohn an ihren Gasanbieter abschicken. Die nächste Preiserhöhung kommt bestimmt.