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500 Mal gefragt

Justiz Mehr Funkzellenabfragen

Die Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im vergangenen Jahr 500-mal Funkzellenabfragen durchgeführt. Das teilte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Dienstag mit. Im ersten Quartal dieses Jahres seien es bereits 167 Verfahren gewesen. Damit liegt die Zahl für 2014 deutlich über der des Jahres 2013, als es 305 Verfahren zu Funkzellenabfragen gab. Bei Funkzellenabfragen werden alle in einem bestimmten Zeitraum dort angemeldeten Mobilfunkgeräte erfasst.

Vornehmliche Gründe für Funkzellenabfragen 2014 waren Ermittlungen wegen Mord und Totschlag, Raubtaten, schweren Diebstahlstaten, Brandstiftung und Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben und dürfen nur von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. (epd)

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