: Folge 5: Unzulässige Hilfsmittel am Netz
Jeder Sport definiert seine Grenzen. Was dahinter liegt, ist unsportlich und wird bestraft. Bis die Fußball-Regionalliga den Spielbetrieb wieder aufnimmt, wollen wir hier darlegen, welche oft schmerzhaften Verstöße die einzelnen Sportarten kennen.
Weil der Körperkontakt selten ist, gilt Volleyball gemeinhin als eine der fairsten Sportarten. Trotzdem haben die Verbände die Statuten mit jeder Menge Regeln versehen, die der Laie mit bloßem Auge nicht überprüfen kann. Dabei geht es meist um die Kampfzone am Netz: Da, wo sich die Teams anscheinend permanent mit Händen und Füßen bemühen, zentimeterweise vorzudringen, um den Gegner zu behindern oder den eigenen Schmetterball oder Block früher anzusetzen.
Die Grenzen sind fließender, als es das straff gespannte Netz vermutet lässt, und so ist das Regelwerk wasserdichter formuliert als das BGB -- also komplizierter. Um nun ja nicht in Verdacht zu geraten, Volleyball sei nur etwas für Bürokraten, wurde ein Extra-Schmankerl eingebaut: Regel 10.1.3 (Schlag mit Hilfestellung) besagt: „Innerhalb der Spielfläche darf ein Spieler weder von einem Mitspieler noch durch irgendein Gerät oder einen Gegenstand Unterstützung erhalten, um den Ball zu erreichen.“
Wie soll man sich das vorstellen? Auf den Schultern des Mitspielers besser an den Ball kommen? Den Schuh ausziehen und damit werfen? Sich einen Schläger anreichen lassen? Egal, diese Regel macht Volleyball auch für all jene Gedemütigten interessant, die im Sportunterricht nach jedem seltenen Ballkontakt angeblafft wurden: „Der war gefüüührt.“ RLO
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