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Konsequenzen aus Heim-Skandal

FRIESENHOFDie Chefin der Kieler Heimaufsicht wurde abberufen. Opposition fühlt sich hintergangen

Die Affäre um das Mädchenheim Friesenhof hat offenbar zu ersten personellen Konsequenzen geführt. Wie das Schleswig-Holstein-Magazin des NDR berichtet, wurde die für die Heimaufsicht im Sozialministerium zuständige Referatsleiterin Sabine Toffolo abberufen, angeblich auf eigenen Wunsch. Der Sprecher des Ministeriums Christian Kohl sagte dazu nur: „Wir äußern uns nicht zu Personalien auf Fachebene.“

Toffolo hatte im April eine „Vereinbarung“ mit der Friesenhof-Betreiberin Barbara Janssen unterzeichnet, in der Grundrechtseingriffe wie Kontaktsperren genehmigt wurden. Dabei arbeitet das Sozialministerium längst an einer Schutz-Verordnung für Heimkinder, die solche Eingriffe an die Zustimmung eines Familiengerichts knüpft. Gemäß dem Entwurf dafür aus dem Mai 2014 dürfte Heimkindern persönlicher Umgang oder Briefverkehr nur im Einzelfall eingeschränkt werden. Eben so ist dies seit 2008 in Bremen Vorschrift. Doch das Vorhaben stieß auf Bedenken der Heimverbände, die ein Rechtsgutachten einholten .

Die CDU-Landtagsabgeordnete Katja Rathje-Hoffmann kritisiert die Informationspolitik der Regierung. Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) habe in der Friesenhof-Debatte verschwiegen, ,,dass längst an einer neuen Richtlinie gearbeitet wird“. Es sei nun zu klären, ob eine frühere Umsetzung dieser Richtlinie im aktuellen Fall den Mädchen geholfen hätte. Die FDP-Politikerin Anita Klahn vermutet gar, dieser Entwurf sei nie bis zu Alheit durchgedrungen.

Alheits Sprecher Kohl wies die Kritik zurück. So hätte Staatssekretärin Anette Langner erst am 9. Juni im Sozialauschuss davon berichtet, dass eine neue Verordnung in Arbeit sei, und darauf hingewiesen, „dass das nicht immer ganz konfliktfrei“ sei. Die Behauptung, das Ministerium habe dies nicht thematisiert, sei also falsch. Alheit sagte, die Diskussion verdeutliche, dass es unterschiedliche Interessen gebe. Ihres sei, „dass das Wohl von Kindern und Jugendlichen ganz oben steht und das erwarte ich auch von den Trägern“.

Klaus Tischler vom Verband privater Einrichtungen verweist darauf, dass die in der rechtlichen Einschätzung enthaltenen Aussagen „ausdrücklich keine Meinungsäußerungen der Verbände“ seien. Es handle sich nur um eine „Grundsatzinformation zu rechtlichen Lage“. Der Eindruck sei falsch, „dass die Verbände sich gegen die Einführung konkreter Regeln wehren“ kaj.

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