piwik no script img

Gericht erlaubt Charité-Streik

Nach einer Schlappe vor dem Arbeitsgericht hat die Uniklinik Charité einen zweiten Versuch gestartet, einen unbefristeten Streik im Pflegebereich zu verhindern. Die Klinik hat nach eigenen Angaben am Freitag Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Zuvor war Europas größte Uniklinik mit einer einstweiligen Verfügung gegen den ab Montag geplanten unbefristeten Arbeitskampf gescheitert.

„Wir sehen die Sicherheit der Patienten während des Streiks weiterhin als gefährdet an“, teilte die Charité mit. „Die Forderung von Verdi, eine bestimmte personelle Mindestausstattung des Pflegepersonals auf den Stationen zu erreichen, ist unserer Ansicht nach nicht tariffähig.“

Mit dem Streik will die Gewerkschaft einen Tarifvertrag durchsetzen, der eine bestimmte personelle Mindestausstattung der Stationen mit Pflegepersonal vorsieht. Geplante Operationen müssen nach Angaben der Klinik wegen des Streiks abgesagt werden. (dpa, taz)

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen