: Streik vor Gericht
Gesundheit Heute soll Entscheidung über den Arbeitskampf an der Charité fallen
Das Arbeitsgericht will am Freitag über die Klage der Charité gegen einen unbefristeten Streik der Pfleger in Europas größter Uniklinik entscheiden. Das sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Die Gewerkschaft Verdi hat dazu an der Charité ab dem 22. Juni aufgerufen. Die Klinikleitung hatte am Donnerstag angekündigt, gegen den Arbeitskampf mit einer einstweiligen Verfügung vorzugehen. Damit soll der Streik ganz oder zumindest in Teilen verhindert werden.
Im Kern fordert Verdi mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Beschäftigte von mehr als 20 Stationen haben Verdi zufolge eine Streikbereitschaft angezeigt, die eine Schließung erforderlich macht. Die Charité begründet ihre Klage damit, dass die Sicherheit der Patienten bei einem unbefristeten Arbeitskampf nicht mehr gewährleistet sei.
Die Gewerkschaft hielt am Freitag dagegen: Um die Patienten während des Streiks nicht zu gefährden, gebe es eine Notdienstvereinbarung mit der Klinik. Dort, wo die Charité Alleinstellungsmerkmale in der Versorgung habe, verzichten Beschäftigte laut Verdi freiwillig auf einen Streik. Die Gewerkschaft bespricht mit dem stellvertretenden Ärztlichen Direktor, wie die Sicherheit während des Ausstands gewährleistet werden kann. Verdi: „Menschen werden nicht unterversorgt, weil Pflegende streiken –Pflegende streiken, weil Menschen unterversorgt werden“. (dpa)
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