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Kommentar EU-PlanKommission ohne Energie

Kommentar von Daniela Weingärtner

Die EU-Kommission weicht den Grundsatzfragen europäischer Energiepolitik aus. Deutschland trägt daran eine Mitschuld.

M it einem beherzten Sowohl-als-auch ist die EU-Kommission den Grundsatzfragen der künftigen europäischen Energiepolitik ausgewichen. Sollen Staatsmonopole, bei denen Stromerzeugung und Netze in einer Hand sind, zerschlagen werden? Am liebsten schon, sagt die Kommission. Wenn aber ein mächtiges Land wie Frankreich sich nicht von alten Strukturen verabschieden will, soll es aus einem großen Staatsbetrieb zwei kleinere machen dürfen. Die neuen Unternehmen müssen nur bei unterschiedlichen Aufsichtsbehörden oder Ministerien angesiedelt sein. Das ist eine rein kosmetische Korrektur.

Soll ein Stromriese wie RWE die von ihm produzierte Energie weiterhin über eigene Netze verteilen dürfen, was den Zugang anderer Anbieter wie Windparkbetreiber erschwert und verteuert? Besser nicht, sagt die Kommission. Wenn sich aber ein Energieunternehmen nicht von seinem Versorgungsnetz trennen will, dann soll ein "unabhängiger Systembetreiber" die Geschäfte führen und sicherstellen, dass andere Stromerzeuger gleichberechtigten Zugang erhalten.

Die Kommission hat klar gesagt, dass sie diese Alternative für die zweitbeste Lösung hält. Der "unabhängige Systembetreiber" wird zusätzliche Bürokratie bedeuten und nicht für die gewünschten klaren Verhältnisse sorgen - weder bei Biostrom-Anbietern noch bei anderen konkurrierenden Stromerzeugern oder den Verbrauchern. Auch die geplante neue Agentur, die die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden verbessern und das Stromnetz grenzüberschreitend durchlässiger machen soll, bedeutet mehr Bürokratie.

Dafür seien die Mitgliedstaaten verantwortlich, die eine klare Reform blockieren, erklärte Kommissionspräsident Barroso gestern. Oft seien es die Gleichen, die von Brüssel verlangten, Bürokratie abzubauen. Der Vorwurf zielt auf Deutschland und Frankreich und trifft ins Schwarze. Doch die Kommission muss sich vorwerfen lassen, nach den mächtigen Mitgliedstaaten zu schielen, statt für den sachlich besten Vorschlag zu kämpfen. So gibt sie ihren Qualitätsanspruch schon auf, bevor der Gesetzgebungsprozess überhaupt begonnen hat.

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