Kommentar Studiengebühren: Länder hindern Jugendliche am Lernen

Die Bundesländer gehen extrem lässig mit internationalem Recht um. Vielleicht hilft's, wenn sie ins Genf mal eine auf die Mütze bekommen.

Es hat etwas von Petzen. Die Studierenden und die GEW haben gerade einen Bericht an die Vereinten Nationen nach Genf gesandt, dessen Inhalt sich ungefähr so beschreiben lässt: Hallo, liebe UN, wir können uns gegen die bösen, bösen Wissenschaftsminister hier nicht mehr helfen. Also helft uns im Kampf gegen das Bezahlstudium!

Was die organisierten Studierenden nicht verstanden haben: Die Sache mit dem Bezahlstudium ist durch. Auch die Vereinten Nationen werden keine Blauhelmtruppen nach Deutschland entsenden, um Gebühren zu verhindern. Dafür sind, mit Verlaub, die Studienpreise in Höhe von 83 Euro monatlich ein bisschen zu lächerlich. Es gibt weiß Gott schlimmere Verletzungen des Rechts auf Bildung - auch in Deutschland.

Das ist aber nur die eine, gewissermaßen die geschmackliche Seite des Brandbriefs nach Genf.

Die andere Seite ist: Die Bundesländer gehen in der Tat extrem lässig mit internationalem Recht um. Wenn die Bundesrepublik den UN-Pakt für soziale und kulturelle Rechte unterzeichnet - und das hat sie getan -, dann sollte sie ihn gefälligst auch durchsetzen. Aber in Sachen Bildung gilt das Völkerrecht für Deutschland offenbar nicht: Die Länder verstoßen reihenweise gegen internationale Konventionen. Sie führen also gerade munter das Bezahlstudium ein, obwohl die Bundesrepublik versprochen hat, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Studiengebühren abzuschaffen. Sie sperren behinderte und besondere Kinder in ein pädagogisch miserables Sonderschulwesen, obwohl Deutschland international garantiert hat, dies nicht zu tun. Und die Länder verweigern Flüchtlingskindern das Recht auf Schulbesuch, obwohl die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat.

Es ist der Bundesrepublik zu wünschen, dass sie in Genf mal ordentlich eins auf die Mütze bekommt. Vielleicht nehmen dann auch die nationalen Gerichte völkerrechtliche Vereinbarungen ernst. Es würde den Jugendlichen helfen, die von den Ländern direkt oder indirekt am Lernen gehindert werden. CHRISTIAN FÜLLER

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