Steuerfahndung mit geklauten Daten: Gestohlene Beweise verwertbar

Die Debatte über die Verwertbarkeit der Geheimdienstinformationen ist in vollem Gange: Durfte der BND gestohlene Daten kaufen?

Dürfen die das? Bild: ap

Der Ankauf einer CD mit den Daten von Steuerhinterziehern wirft komplizierte Frage auf.

Darf der Staat Informationen über Personen ankaufen, gegen die bisher kein Verdacht besteht?

Ja. Auch bei einer Strafanzeige kann die Polizei Informationen über Personen entgegennehmen, gegen die zuvor noch kein Verdacht bestand. Die Polizei kann für solche Informationen auch Geld bezahlen. Das ist zwar selten, aber es kommt vor.

Problematisch ist, wenn der Staat für Beweismittel bezahlt, die der Informant durch eine Straftat (etwa einen Diebstahl) erlangt hat, und so strafbares Verhalten prämiert. Wenn die Tat, die aufzuklären ist, schwerer wiegt, dürfte es Ausnahmen geben. Über die Abwägung wird noch viel gestritten werden.

Darf der Staat gestohlene Infos vor Gericht verwenden?

Die Anwälte von Ex-Postchef Klaus Zumwinkel, der als Steuerhinterzieher in Verdacht geratenen ist, wollen erreichen, dass die angekauften Informationen vor Gericht nicht verwertet werden. Die Bundesregierung entgegnet, alles sei geprüft worden, die Informationen seien verwertbar.

Grundsätzlich sind auch gestohlene Beweismittel vor Gericht verwertbar. Selbst eine eventuell unzulässige Bezahlung für solche Beweismittel dürfte daran nichts ändern.

Durfte sich der Bundesnachrichtendienst (BND) in die Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher einschalten?

Der BND ist der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik. Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung gehört nicht zu seinen Aufgaben. Allerdings sammelt er im Zusammenhang mit Terrorismus und organisierter Kriminalität auch Informationen über Geldwäsche, unter anderem in Liechtenstein. Dabei soll auch der Kontakt zu dem Informanten entstanden sein.

Nach Darstellung der Bundesregierung hat der Informant die Steuersünderdatei von sich aus angeboten. Der BND hätte dann nur "als Bote" den Kontakt zu den deutschen Finanzbehörden hergestellt. Das wäre wohl unproblematisch.

Nach Angaben der Berliner Zeitung hat der BND dagegen "leitende Bankmitarbeiter" in Liechtenstein durch den Einsatz hoher Geldsummen "als Quellen angezapft". Auf diesem Wege sei auch die Steuersünderdatei beschafft worden. Von einem "Selbstanbieter" werde nur gesprochen, um diplomatischen Ärger mit Liechtenstein zu vermeiden. Möglicherweise ergebe sich aus dieser Version auch eine Kompetenzüberschreitung des BND. CHRISTIAN RATH

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.