Sturmschäden bezahlen lassen

Herbstzeit ist Sturmzeit: Hausbesitzer und Mieter, die ihre Häuser oder Wohnungen schützen wollen, sollten eine Wohngebäude- und Hausratversicherung abschließen. Diese Kombination ergebe einen sinnvollen Schutz für drinnen und draußen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Die Wohngebäudeversicherung sichert äußere Schäden durch Sturm am Haus ab. Dazu gehören unter anderem Fassaden, Fenster, Türen und das Dach. Auch die Hausratversicherung kann bei Sturmschäden möglicherweise zur Schadensregulierung herangezogen werden, wenn Hausrat innerhalb des geschlossenen Gebäudes beschädigt worden ist.

Im Schadensfall sollen Reparaturen mit der Versicherung abgestimmt werden. Außerdem sollte der Schaden mit Fotos und Beweisstücken dokumentiert werden, rät der BdV.

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