Wegen Autobahn-Blockade: Studenten wieder vor Gericht

Drei Studierende wollten gegen Gebühren protestieren - und sperrten die Stadtautobahn. Heute beginnt am Marburger Landgericht das Berufungsverfahren.

Die Angeklagten sind mit ihrem Protest gegen Stidiengebühren nicht allein: Mittlerweile sind über 20.000 Euro zu ihrer Unterstützung dgesammelt worden. Bild: dpa

MARBURG taz Erneut stehen in Marburg drei Studierende vor Gericht. Sie hatten, gemeinsam mit etwa 700 Kommilitonen, im Mai 2006 für eine knappe Stunde die Stadtautobahn der Unistadt blockiert.

Damit wollten sie gegen die die Einführung von Studiengebühren protestieren. 2007 wurden die drei wegen Nötigung und Freiheitsberaubung zu Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung sowie jeweils 200 Sozialstunden in einer Autobahnmeisterei verurteilt - und gingen in Berufung. Am heutigen Donnerstag wird der Fall vor dem Landgericht in Marburg neu aufgerollt. Die Angeklagte Lena Behrendes kündigte an, nur einen Freispruch zu akzeptieren.

Bundesweit hatten vor einem halben Jahr Studierendenorganisationen und Gewerkschaften die Verurteilung kritisiert. Immerhin hatten die Angeklagten während der Blockade mit der Polizei kooperiert und ihre KommilitonInnen zu einem Verlassen der Autobahn bewegt.

Die Verteidigung der Angeklagten hat beantragt, den SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Spies vor Gericht als Zeugen zu vernehmen. Auch er befand sich im Mai 2006 auf der Stadtautobahn und wurde dafür unter anderem von der hessischen CDU scharf kritisiert. "Als Parlamentarier ist es mein Job, den Protest von Bürgern entgegenzunehmen", sagte Spies der taz. Ob er tatsächlich vor Gericht aussagen wird, ist indes noch fraglich.

Mittlerweile sind über 20.000 Euro zur Unterstützung der Angeklagten gesammelt worden, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) spendete 14.000 Euro. Die Spendenbereitschaft sei damit, so ein Sprecher der Bunten Hilfe, "so groß wie seit der Friedensbewegung der 80er-Jahre nicht mehr". Laut dem Angeklagten Philipp Ramezani wäre es ohne die Unterstützung nicht möglich gewesen, in Berufung zu gehen.

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