SPD-Politiker über steuerlichen Querverbund: "Das sind keine gigantischen Summen"

Weil der sogenannte steuerliche Querverbund erhalten bleibt, sparen Kommunen Millionen Euro an Steuern, sagt der SPD-Politiker Bernd Scheelen. Damit lässt sich Nahverkehr finanzieren.

Du bist mit den Gewinnen von Energiekonzernen bezahlt! Bild: dpa

taz: Herr Scheelen,letztes Jahr schien es so, als ob die Kommunen ihre Gewinne bei Strom und Gas nicht mehr mit den Verlusten bei Bussen und Hallenbädern klein rechnen dürfen, um so Steuern zu sparen. Jetzt hat sich die Lage aber geändert, oder?

Seit Jahrzehnten fließen in deutschen Städten und Gemeinden Gewinne aus der Energieversorgung in den öffentlichen Nahverkehr. So wird nicht nur ein kostengünstiges Verkehrsangebot finanziert, nebenbei sparen die Kommunen auch noch viel Steuern.

Doch vor einem Jahr hat der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, diesen steuerlichen Querverbund faktisch verboten. Im Fall der niederrheinischen Gemeinde Bedburg-Hau stufte das höchste deutsche Steuergericht die Verrechnung der Verluste des dauerhaft defizitären Hallenbads mit Gewinnen anderer kommunaler Betriebe als "verdeckte Gewinnausschüttung" ein.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will das Urteil nun aber aushebeln und den steuerlichen Querverbund gesetzlich sichern. Am Donnerstag wurde sein Vorschlag im Rahmen des sogenannten Jahressteuergesetzes 2009 im Bundestag erstmalig beraten. CHR

Bernd Scheelen: Finanzminister Peer Steinbrück will sicherstellen, dass der defizitäre öffentliche Nahverkehr weiterhin mit der gewinnträchtigen kommunalen Energieversorgung verrechnet werden kann. Bisher beruhte dieser Querverbund nur auf Verwaltungsrichtlinien, jetzt wird er gesetzlich verankert. Eine entsprechende Regelung findet sich im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009, das der Bundestag im November beschließen wird.

Damit wird dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (siehe Kasten) die Wirkung genommen, die Kommunen sparen Geld. Wie viel macht das aus?

Das gesamte Verrechnungsvolumen beträgt bundesweit rund 2,5 Milliarden Euro. Daraus folgen Steuervorteile für die Kommunen in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro, deren Wegfall wir verhindern.

Was heißt das mit Blick auf einzelne Kommunen?

Meiner Heimatstadt Krefeld sichern wir so zum Beispiel Steuervorteile in Höhe von jährlich 5 Millionen Euro. Das sind keine gigantischen Summen, aber bei der Sanierung von Kindergärten und Schulen kann man damit schon einiges machen, zumal ein solcher Steuervorteil ja jedes Jahr anfällt.

Warum haben die Kommunen angesichts der drohenden Ausfälle sich nicht längst lauthals beschwert?

Weil Finanzminister Steinbrück ihnen schon zuvor signalisiert hatte, dass er den steuerlichen Querverbund retten wird. Die jetzt geplante Regelung wurde dann auch in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet.

Muss das BFH-Urteil nun nicht bis zur gesetzlichen Neuregelung angewandt werden?

Nein. Das Finanzministerium hat mit Blick auf die Neuregelung schon im letzten Dezember einen Nichtanwendungs-Erlass veröffentlicht. Damit werden die Finanzämter angewiesen, das Urteil zu ignorieren.

Wenn Kommunen Steuern sparen, verzichtet der Staat auf Geld. In wessen Kassen fehlt es?

Die Körperschaftsteuer steht Bund und Ländern je zur Hälfte zu, also verzichten beide Seiten auf Mehreinnahmen in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro. Das war zwischen Bund und Ländern aber nie umstritten.

Und in der großen Koalition?

Auch nicht. Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 wurde im Bundeskabinett beschlossen. Da haben auch die CDU/CSU-Minister dem Vorschlag Steinbrücks zugestimmt.

Dennoch lässt sich Steinbrück nicht als Wohltäter feiern. Hat er Angst vor Kritik aus der Privatwirtschaft?

Für solche Kritik besteht kein Grund. Der steuerliche Querverbund in den Kommunen beschränkt sich auf die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, auf öffentlichen Nahverkehr, Hafenbetriebe und öffentliche Bäder. Das sind klar Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.

INTERVIEW: CHRISTIAN RATH

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