Schmiergeld-Stopp: Grüne fordern Bestechungsstrafe

Ausländische Abgeordnete zu bestechen ist strafbar, kurioserweise gilt dieses Gesetz aber nicht für die einheimischen Volksvertreter. Das wollen die Grünen jetzt ändern.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe sollen Betrügern drohen. Bild: dpa

Die Bestechlichkeit von Abgeordneten muss unter Strafe gestellt werden: Das fordern die Grünen in einem neuen Gesetzentwurf. Die Situation in Deutschland sei "schizophren und untragbar", sagte Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion am Donnerstag. Denn bislang sei es hierzulande nur strafbar, ausländische Abgeordnete zu bestechen. Was die deutschen Volksvertreter betrifft, seien lediglich direkte Zahlungen gesetzlich verboten. Die Grünen bringen am Abend einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs im Bundestag ein.

Argumente dafür finden sie auch an einer weiteren Stelle: Jerzy Montag wies darauf hin, dass Deutschland zwar 1999 das Korruptionsabkommen des Europarates und 2003 auch das der UN verabschiedet habe. Doch keines der Abkommen sei tatsächlich ratifiziert worden. Dafür müsste erst der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch strenger gefasst werden.

Dass diese Gesetzesänderung immer noch auf sich warten lässt, sei "besonders ärgerlich", sagt auch Sylvia Schenk, Deutschland-Chefin von Transparency International (TI). Die Organisation hatte am Dienstag den internationalen Korruptionsindex vorgestellt. Deutschland konnte sich danach im Vergleich zum Vorjahr bei der Korruptionsbekämpfung zwar um zwei Plätze auf Rang 14 verbessern. Nach Angaben von TI liegt die Bundesrepublik aber unter den am wenigsten von Bestechung betroffenen Staaten noch immer nur im Mittelfeld.

Nach dem Gesetzesvorschlag der Grünen soll ein Abgeordneter, wenn er sich bestechen lässt, um für sich oder einen dritten einen rechtswidrigen Vorteil zu erlangen, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden können.

Die Gegenargumente, man könnte Abgeordnete mit ungerechtfertigten Anzeigen überziehen und damit Rufschädigung betreiben, wies Montag als "an den Haaren herbeigezogenen Unsinn" ab. In einem Rechtsstaat müssten alle damit rechnen, Opfer einer ungerechtfertigten Anzeige zu werden. "Der Parlamentarismus wird davon nicht untergehen", sagte er. Denn korrupte Abgeordnete seien die Außnahme.

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