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Abschiebung von Gerson Liebl"Das ist rassistisch"

Weil Gerson Liebls Großvater eine Einheimische aus Togo heiratete, wird seine Staatsbürgerschaft heute nicht anerkannt - schuld ist ein Gesetz von 1913. Ein Vertrauter von Gerson Liebl übt Kritik an den Behörden.

Unerwartet abgeschoben: Gerson Liebl. Bild: paulus ponizak
Interview von Bernhard Hübner

taz: Herr Dietzfelbinger, sie kennen Gerson Liebl seit mehreren Jahren und haben ihn in der Abschiebehaft in Nürnberg immer wieder besucht. Hat er denn seine Abschiebung kommen sehen?

DER FALL LIEBL

Gerson Liebl, 46, wurde am Dienstag von München aus nach Togo abgeschoben (taz berichtete). Seit Jahren hatte er dafür gekämpft, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Seit Dezember saß er in Abschiebehaft. Gerson Liebl ist ein Enkel von Fritz Liebl aus Straubing, der 1908 als Arzt nach Togo ging und dort eine einheimische Häuptlingstochter heiratete, mit der er Gersons Vater zeugte. Die Behörden verwehrten Gerson Liebl, der 1992 nach Deutschland übersiedelte, dennoch den deutschen Pass, wohl auch aus Angst, einen Präzedenzfall zu schaffen. Offiziell verwiesen sie auf einen fehlenden kaiserlichen Stempel. Gerson Liebls Ehefrau Ginette und ihr gemeinsamer Sohn Gergi leben noch in Deutschland. Doch auch ihnen droht jetzt die Abschiebung nach Togo. Dabei hat der achtjährige Gergi sein ganzes Leben in Deutschland verbracht.

Eckart Dietzfelbinger: Nein, überhaupt nicht. Ich habe ihn zuletzt am vergangenen Freitag besucht. Da gab es noch keinen Hinweis, dass er bald abgeschoben wird. Im Gegenteil: Gerson Liebl hatte erst vor drei Wochen eine richterliche Anhörung. Die lief sehr vielversprechend, der Richter war eigentlich auf seiner Seite. Es sah gut aus, dass die Abschiebehaft bald beendet wird. Doch eine Entscheidung gab es nicht. Wir warteten und warteten, und da kam nichts mehr.

Welchen Eindruck hat er auf Sie im Gefängnis gemacht?

Er war sehr ruhig und höflich wie immer. Er wirkte nicht einmal verzweifelt. Bücher und Literatur hat er aber abgelehnt. Gerson Liebl wollte einfach nur zu seiner Familie zurück. Ich hab ihn immer wieder gewarnt, dass ich es für möglich halte, dass ihn die Behörden abschieben. Aber da bin ich mir nicht sicher, ob er selbst wirklich damit gerechnet hat.

Warum nicht?

An dem Punkt war er schon fast 20 Jahre in Deutschland. Irgendwann muss er an den Punkt gekommen sein, zu sagen: Die Duldung reicht ihm nicht mehr, er will jetzt auf die deutsche Staatsbürgerschaft dringen.

Ist er an seiner eigenen Sturheit gescheitert?

Nein, Liebl ist das Opfer eines Gesetztes von 1913 geworden. Es ist nicht reformiert, es ist nicht abgeschafft worden. Weil Liebls Großvater eine Einheimische aus Togo heiratete, wird seine Staatsbürgerschaft heute nicht anerkannt. Das ist rassistisch, das ist anachronistisch und das ist auch ein Signal, dass nach wie vor diese Diskussion über Migration und Ausländer vom Gedanken der Exklusion bestimmt ist. Auch die Angst vor einem Präzedenzfall ist albern. Es sind außer Gerson Liebl jedenfalls keine anderen Fälle bekannt.

Wie sind die Gerichte damit umgegangen? Sie waren bei mehreren Verhandlungen dabei.

Da haben sich die Richter strikt an ihre Gesetze gehalten. Sie waren aber überhaupt nicht in der Lage, zu erkennen, um was es da geht. Bei einer Verhandlung hatte Gerson Liebl nicht einmal einen Anwalt genommen. Er glaubte, er könnte mit seiner Argumentation die Richter überzeugen. Damit hat er kompletten Schiffbruch erlitten.

Das klingt ein bisschen naiv.

Ich will der Familie gegenüber in keinem Fall ungerecht sein. Aber wenn Sie mich fragen, dann hat er was von einem Don Quichote gehabt. Manchmal hat er auch über seine verzweifelte Lage laut gelacht.

Wie geht es nun mit Gerson Liebls Familie weiter?

Was ich gehört habe, sollten sie vielleicht das Angebot der Behörden annehmen und ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern. Denn so besteht zumindest die Chance einer Familienzusammenführung. Das ist wahrscheinlich der einzige Weg, diese Trennung von mehreren tausend Kilometern wieder aufzuheben.

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39 Kommentare

 / 
  • OA
    o aus h

    @Marc Müller: Aus dem neuen Bericht über die drohende Abschiebung von Liebls Frau geht hervor, dass der Sohn, weil unehelich, eben KEIN Deutscher war, denn die Abstammung galt nur für eheliche Kinder.

    @Carl: Diese Änderung würde Herrn Liebl nun überhaupt nichts bringen, denn er und sein Vater sind ja beide in Togo geboren.

  • R
    rechtsreferendar

    nochma oberlehrerhaft für markus: im rahmen der leistungsverwaltung ist grundsätzlich der tag der letzten mündlichen verhandlung der maßgeblich zeitpunkt für die beurteilung der sach- und rechtslage. deshalb gilt das stag in der neuen fassung und deshalb ist daran absolut nix merkwürdig..

     

    ansonsten ist diese diskussion anhand eines einzelfalls müßig. engagieren sie sich lieber.

  • GB
    G. B. Richardson

    Es droht ja nun die Abschiebung Ginette Liebls und ihres achtjährigen Sohnes Gergi, der in Bayern geboren wurde und aufgewachsen ist.

     

    Wie wäre es mit Briefen an US-Präsident Barack Obama, mit der dringenden Bitte, sich gegenüber der deutschen Bundesregierung für die Einbürgerung Gergi Liebls einzusetzen, da das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht ja fundamental gegen die Menschenrechte verstößt?

     

    Wenn Bundestag und Bundesrat kein Einsehen haben, sollte zum weltweiten Boykott deutscher Produkte -Autos, Maschinen, Lebensmittel etc. - aufgerufen werden, wie das auch im Falle Südafrikas zur Zeit des Apartheidregimes zum Erfolg führte!

  • MM
    Marc Müller

    Merkwürdig. Von Seiten des RuStag von 1913 ist der Mann Deutscher. Sein Vater ist der Sohn eines Deutschen, die Mutterseite interessierte damals nicht. Abstammungstechnisch ist zumindest der Vater Deutscher. Und wer als Nachfahre eines Deutschen geboren wird, der ist ebenso Deutscher. Wenn Opa Liebl die deutsche Staatsbürgerschaft behalten hat (oder wurde er nach der Übergabe Togos an die Ententemächte nach dem 1. WK Staatsbürger einer anderen Schutzmacht?) sind sowohl Vater als auch Sohn Liebl Deutsche. Ganz egal ob ihre Mutter nun eine hübsche Häuptlingstochter aus Togo, eine Shah-Nnichte aus dem Iran oder eine amerikanische Büroangestellte ist.

     

    Der Mann gehört zurück nach Deutshcland, er ist Deutscher!

  • HK
    H. Kutzke

    Ich finde diese Paragraphenreiterei einfach nur wiederlich, immerhin geht es doch um einen Menschen, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt und keinem etwas zuleide tut - warum also in der Gesetzeskiste kramen um ihn abzuschieben?

    Nur zum Vergleich: "Russlanddeutsche" wurden sehr gern aufgenommen, ohne grossartige Ueberpruefung, solange man damit die Russen bzw. 'die Kommunisten' aergern konnte ...

    Dass diese seltsamen Vorschriften von Gruenen und Sozialdemokraten fabriziert wurden, wirft wieder einmal ein bezeichnendes Licht auf diese Parteien ...

    Aber: Fuer 'typisch deutsch' halte ich dieses Vorgehen nicht. Ich wohne seit einiger Zeit in Norwegen, und hier gibt es ganz aehnliche Probleme, vor allem die Unterscheidung von 'guten' Einwanderern aus westlichen Laendern und den misstrauisch beaeugten aus Afrika oder den islamischen Laendern.

    Vielleicht hat ja Karlsruhe ein Einsehen - obwohl ich denke, dass man solchen 'Faellen' wohl eher durch gesunden Menschenverstand gerecht wird als durch engstirniges Kleben an Gesetzestexten. Und bei etwas gutem Willen liesse sicher auch ein Gesetz oder eine Vorschrift oder eine Durchfuehrungsverodnung finden, die Gerson Libls Situation eher gerecht wird. Vielleicht sollten auch Politiker und Juristen ab und zu ins gute alte Grundgesetz schauen, dass sich hierzu kurz, klar und deutlich aeussert:

     

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  • A
    Aga

    stimme den Carl der a. B. zu

  • O
    onkelklaus

    @Carl der alte Brigadier

    Der institutionalisierte Rassismus ist aber von der CDU gewollt, da die Angst haben sonst ihren rechten Rand an die NPD/DVU/REP zu verlieren. Ich denke aber, dass ein Gesetz von 1913 auch ohne weiteres vom Verfassungsgericht einkassiert werden könnte. Da es ja wohl offenkundig rassistisch ist, somit gegen die Menschenwürde verstößt. Artikel 1 = Gesetz ist Schrott = Gesetz ist ungültig.

    Man müsste halt nur nach Karlsruhe ziehen.

  • V
    vic

    Natürlich ist das rassistisch.

    Er wurde ja schließlich von Rassisten ausgewiesen.

    Einmal mehr fühle ich mich erbärmlich als Angehöriger dieser Republik.

  • WR
    Werner Rauch

    Berlin bietet den im 2. Weltkrieg von deutschen Soldaten in Frankreich gezeugten Kindern die deutsche Staatsbürgerschaft an:

     

    http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4042677,00.html?maca=en-newsletter_en_bulletin-2097-html-nl

  • K
    Keks

    @ Carl der alte Brigadier

     

    Interessante Idee, gehe da voll mit !

     

    Zum Artikel:

     

    Typisch Deutsch, leider !

    Und das, trotzdem die Linken, in Form vom der SPD, mit in der Regierung sitzen;davor regierten sie übrigens allein.

    Wenn man sich anschaut, wer wie auf dieses Problem, wenn es denn als Problem eingestuft wird, reagiert, könnte man durchaus Zeifel daran bekommen, ob es sich wirklich nur um einen institutionalisierten Rassismus handelt.

  • R
    rechtsreferendar

    bei dem "gesetz von 1913" handelt es sich um das Staatsangehörigkeitsgesetz, zuletzt geändert am 05.02.2009, insoweit ist das interview nicht ganz fair (unser stgb ist von 1871).

     

    dass laien vor deutschen gerichten oft überhaupt nicht ernst genommen werden, entspricht allerdings der wahrheit. fallen nicht die richtigen rechtsbegriffe, wird der pawlowsche reflex nicht ausgelöst. insoweit war der betroffene tsächlich naiv.

     

    Das französische prinzip, von Carl falsch wiedergegeben - es greift erst in der dritten generation - ist auch nicht gerechter. Nur in den usa gilt tatsächlich das von Carl beschriebene geburtsortsprinzip.

     

    das ungerechte ist die ursache: abschottung der westlichen märkte, protektionismus, Ausbeutung und zwang der ärmsten zur lieferung von billigen rohstoffen.

     

    kommunikationsbedarf gedeckt..

  • HM
    H. Martin

    Nach wie vor bestehen rassistische Gesetze und es werden Ausländer erster und zweiter Klasse unterschieden: Wenn meine amerikanische Freundin mich heiraten wollte, müßte sie zunächst in ihrer Heimat am Goethe-Institut unsere Sprache lernen. Daß sie das hier erheblich besser und für nur 10% des Geldes tun könnte, ist egal. Käme sie nicht aus Südamerika, sondern aus den U.S.A. bräuchte sie das nicht tun. Sie ist in Deutschland nur Amerikanerin zweiter Klasse...

  • CD
    Carl der alte Brigadier

    Es müßte doch möglich sein, das progressive französische Staatsbürgerschaftsrecht, wonach jedes Kind, das in Frankreich das Licht der Welt erblickt, vom Tag der Geburt an die französische Staatsbürgerschaft erhält bzw. Französin/Franzose ist, ungeachtet der elterlichen Herkunft, und Eltern von ihren Kindern nicht getrennt werden dürfen, auf sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auszuweiten!?

     

    Auf diese Weise könnte dem institutionalisierten Rassismus in der Bundesrepublik Deutschland ein für alle Male der Garaus gemacht werden!

  • OA
    o aus h

    @Marc Müller: Aus dem neuen Bericht über die drohende Abschiebung von Liebls Frau geht hervor, dass der Sohn, weil unehelich, eben KEIN Deutscher war, denn die Abstammung galt nur für eheliche Kinder.

    @Carl: Diese Änderung würde Herrn Liebl nun überhaupt nichts bringen, denn er und sein Vater sind ja beide in Togo geboren.

  • R
    rechtsreferendar

    nochma oberlehrerhaft für markus: im rahmen der leistungsverwaltung ist grundsätzlich der tag der letzten mündlichen verhandlung der maßgeblich zeitpunkt für die beurteilung der sach- und rechtslage. deshalb gilt das stag in der neuen fassung und deshalb ist daran absolut nix merkwürdig..

     

    ansonsten ist diese diskussion anhand eines einzelfalls müßig. engagieren sie sich lieber.

  • GB
    G. B. Richardson

    Es droht ja nun die Abschiebung Ginette Liebls und ihres achtjährigen Sohnes Gergi, der in Bayern geboren wurde und aufgewachsen ist.

     

    Wie wäre es mit Briefen an US-Präsident Barack Obama, mit der dringenden Bitte, sich gegenüber der deutschen Bundesregierung für die Einbürgerung Gergi Liebls einzusetzen, da das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht ja fundamental gegen die Menschenrechte verstößt?

     

    Wenn Bundestag und Bundesrat kein Einsehen haben, sollte zum weltweiten Boykott deutscher Produkte -Autos, Maschinen, Lebensmittel etc. - aufgerufen werden, wie das auch im Falle Südafrikas zur Zeit des Apartheidregimes zum Erfolg führte!

  • MM
    Marc Müller

    Merkwürdig. Von Seiten des RuStag von 1913 ist der Mann Deutscher. Sein Vater ist der Sohn eines Deutschen, die Mutterseite interessierte damals nicht. Abstammungstechnisch ist zumindest der Vater Deutscher. Und wer als Nachfahre eines Deutschen geboren wird, der ist ebenso Deutscher. Wenn Opa Liebl die deutsche Staatsbürgerschaft behalten hat (oder wurde er nach der Übergabe Togos an die Ententemächte nach dem 1. WK Staatsbürger einer anderen Schutzmacht?) sind sowohl Vater als auch Sohn Liebl Deutsche. Ganz egal ob ihre Mutter nun eine hübsche Häuptlingstochter aus Togo, eine Shah-Nnichte aus dem Iran oder eine amerikanische Büroangestellte ist.

     

    Der Mann gehört zurück nach Deutshcland, er ist Deutscher!

  • HK
    H. Kutzke

    Ich finde diese Paragraphenreiterei einfach nur wiederlich, immerhin geht es doch um einen Menschen, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt und keinem etwas zuleide tut - warum also in der Gesetzeskiste kramen um ihn abzuschieben?

    Nur zum Vergleich: "Russlanddeutsche" wurden sehr gern aufgenommen, ohne grossartige Ueberpruefung, solange man damit die Russen bzw. 'die Kommunisten' aergern konnte ...

    Dass diese seltsamen Vorschriften von Gruenen und Sozialdemokraten fabriziert wurden, wirft wieder einmal ein bezeichnendes Licht auf diese Parteien ...

    Aber: Fuer 'typisch deutsch' halte ich dieses Vorgehen nicht. Ich wohne seit einiger Zeit in Norwegen, und hier gibt es ganz aehnliche Probleme, vor allem die Unterscheidung von 'guten' Einwanderern aus westlichen Laendern und den misstrauisch beaeugten aus Afrika oder den islamischen Laendern.

    Vielleicht hat ja Karlsruhe ein Einsehen - obwohl ich denke, dass man solchen 'Faellen' wohl eher durch gesunden Menschenverstand gerecht wird als durch engstirniges Kleben an Gesetzestexten. Und bei etwas gutem Willen liesse sicher auch ein Gesetz oder eine Vorschrift oder eine Durchfuehrungsverodnung finden, die Gerson Libls Situation eher gerecht wird. Vielleicht sollten auch Politiker und Juristen ab und zu ins gute alte Grundgesetz schauen, dass sich hierzu kurz, klar und deutlich aeussert:

     

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  • A
    Aga

    stimme den Carl der a. B. zu

  • O
    onkelklaus

    @Carl der alte Brigadier

    Der institutionalisierte Rassismus ist aber von der CDU gewollt, da die Angst haben sonst ihren rechten Rand an die NPD/DVU/REP zu verlieren. Ich denke aber, dass ein Gesetz von 1913 auch ohne weiteres vom Verfassungsgericht einkassiert werden könnte. Da es ja wohl offenkundig rassistisch ist, somit gegen die Menschenwürde verstößt. Artikel 1 = Gesetz ist Schrott = Gesetz ist ungültig.

    Man müsste halt nur nach Karlsruhe ziehen.

  • V
    vic

    Natürlich ist das rassistisch.

    Er wurde ja schließlich von Rassisten ausgewiesen.

    Einmal mehr fühle ich mich erbärmlich als Angehöriger dieser Republik.

  • WR
    Werner Rauch

    Berlin bietet den im 2. Weltkrieg von deutschen Soldaten in Frankreich gezeugten Kindern die deutsche Staatsbürgerschaft an:

     

    http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4042677,00.html?maca=en-newsletter_en_bulletin-2097-html-nl

  • K
    Keks

    @ Carl der alte Brigadier

     

    Interessante Idee, gehe da voll mit !

     

    Zum Artikel:

     

    Typisch Deutsch, leider !

    Und das, trotzdem die Linken, in Form vom der SPD, mit in der Regierung sitzen;davor regierten sie übrigens allein.

    Wenn man sich anschaut, wer wie auf dieses Problem, wenn es denn als Problem eingestuft wird, reagiert, könnte man durchaus Zeifel daran bekommen, ob es sich wirklich nur um einen institutionalisierten Rassismus handelt.

  • R
    rechtsreferendar

    bei dem "gesetz von 1913" handelt es sich um das Staatsangehörigkeitsgesetz, zuletzt geändert am 05.02.2009, insoweit ist das interview nicht ganz fair (unser stgb ist von 1871).

     

    dass laien vor deutschen gerichten oft überhaupt nicht ernst genommen werden, entspricht allerdings der wahrheit. fallen nicht die richtigen rechtsbegriffe, wird der pawlowsche reflex nicht ausgelöst. insoweit war der betroffene tsächlich naiv.

     

    Das französische prinzip, von Carl falsch wiedergegeben - es greift erst in der dritten generation - ist auch nicht gerechter. Nur in den usa gilt tatsächlich das von Carl beschriebene geburtsortsprinzip.

     

    das ungerechte ist die ursache: abschottung der westlichen märkte, protektionismus, Ausbeutung und zwang der ärmsten zur lieferung von billigen rohstoffen.

     

    kommunikationsbedarf gedeckt..

  • HM
    H. Martin

    Nach wie vor bestehen rassistische Gesetze und es werden Ausländer erster und zweiter Klasse unterschieden: Wenn meine amerikanische Freundin mich heiraten wollte, müßte sie zunächst in ihrer Heimat am Goethe-Institut unsere Sprache lernen. Daß sie das hier erheblich besser und für nur 10% des Geldes tun könnte, ist egal. Käme sie nicht aus Südamerika, sondern aus den U.S.A. bräuchte sie das nicht tun. Sie ist in Deutschland nur Amerikanerin zweiter Klasse...

  • CD
    Carl der alte Brigadier

    Es müßte doch möglich sein, das progressive französische Staatsbürgerschaftsrecht, wonach jedes Kind, das in Frankreich das Licht der Welt erblickt, vom Tag der Geburt an die französische Staatsbürgerschaft erhält bzw. Französin/Franzose ist, ungeachtet der elterlichen Herkunft, und Eltern von ihren Kindern nicht getrennt werden dürfen, auf sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auszuweiten!?

     

    Auf diese Weise könnte dem institutionalisierten Rassismus in der Bundesrepublik Deutschland ein für alle Male der Garaus gemacht werden!

  • OA
    o aus h

    @Marc Müller: Aus dem neuen Bericht über die drohende Abschiebung von Liebls Frau geht hervor, dass der Sohn, weil unehelich, eben KEIN Deutscher war, denn die Abstammung galt nur für eheliche Kinder.

    @Carl: Diese Änderung würde Herrn Liebl nun überhaupt nichts bringen, denn er und sein Vater sind ja beide in Togo geboren.

  • R
    rechtsreferendar

    nochma oberlehrerhaft für markus: im rahmen der leistungsverwaltung ist grundsätzlich der tag der letzten mündlichen verhandlung der maßgeblich zeitpunkt für die beurteilung der sach- und rechtslage. deshalb gilt das stag in der neuen fassung und deshalb ist daran absolut nix merkwürdig..

     

    ansonsten ist diese diskussion anhand eines einzelfalls müßig. engagieren sie sich lieber.

  • GB
    G. B. Richardson

    Es droht ja nun die Abschiebung Ginette Liebls und ihres achtjährigen Sohnes Gergi, der in Bayern geboren wurde und aufgewachsen ist.

     

    Wie wäre es mit Briefen an US-Präsident Barack Obama, mit der dringenden Bitte, sich gegenüber der deutschen Bundesregierung für die Einbürgerung Gergi Liebls einzusetzen, da das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht ja fundamental gegen die Menschenrechte verstößt?

     

    Wenn Bundestag und Bundesrat kein Einsehen haben, sollte zum weltweiten Boykott deutscher Produkte -Autos, Maschinen, Lebensmittel etc. - aufgerufen werden, wie das auch im Falle Südafrikas zur Zeit des Apartheidregimes zum Erfolg führte!

  • MM
    Marc Müller

    Merkwürdig. Von Seiten des RuStag von 1913 ist der Mann Deutscher. Sein Vater ist der Sohn eines Deutschen, die Mutterseite interessierte damals nicht. Abstammungstechnisch ist zumindest der Vater Deutscher. Und wer als Nachfahre eines Deutschen geboren wird, der ist ebenso Deutscher. Wenn Opa Liebl die deutsche Staatsbürgerschaft behalten hat (oder wurde er nach der Übergabe Togos an die Ententemächte nach dem 1. WK Staatsbürger einer anderen Schutzmacht?) sind sowohl Vater als auch Sohn Liebl Deutsche. Ganz egal ob ihre Mutter nun eine hübsche Häuptlingstochter aus Togo, eine Shah-Nnichte aus dem Iran oder eine amerikanische Büroangestellte ist.

     

    Der Mann gehört zurück nach Deutshcland, er ist Deutscher!

  • HK
    H. Kutzke

    Ich finde diese Paragraphenreiterei einfach nur wiederlich, immerhin geht es doch um einen Menschen, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt und keinem etwas zuleide tut - warum also in der Gesetzeskiste kramen um ihn abzuschieben?

    Nur zum Vergleich: "Russlanddeutsche" wurden sehr gern aufgenommen, ohne grossartige Ueberpruefung, solange man damit die Russen bzw. 'die Kommunisten' aergern konnte ...

    Dass diese seltsamen Vorschriften von Gruenen und Sozialdemokraten fabriziert wurden, wirft wieder einmal ein bezeichnendes Licht auf diese Parteien ...

    Aber: Fuer 'typisch deutsch' halte ich dieses Vorgehen nicht. Ich wohne seit einiger Zeit in Norwegen, und hier gibt es ganz aehnliche Probleme, vor allem die Unterscheidung von 'guten' Einwanderern aus westlichen Laendern und den misstrauisch beaeugten aus Afrika oder den islamischen Laendern.

    Vielleicht hat ja Karlsruhe ein Einsehen - obwohl ich denke, dass man solchen 'Faellen' wohl eher durch gesunden Menschenverstand gerecht wird als durch engstirniges Kleben an Gesetzestexten. Und bei etwas gutem Willen liesse sicher auch ein Gesetz oder eine Vorschrift oder eine Durchfuehrungsverodnung finden, die Gerson Libls Situation eher gerecht wird. Vielleicht sollten auch Politiker und Juristen ab und zu ins gute alte Grundgesetz schauen, dass sich hierzu kurz, klar und deutlich aeussert:

     

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  • A
    Aga

    stimme den Carl der a. B. zu

  • O
    onkelklaus

    @Carl der alte Brigadier

    Der institutionalisierte Rassismus ist aber von der CDU gewollt, da die Angst haben sonst ihren rechten Rand an die NPD/DVU/REP zu verlieren. Ich denke aber, dass ein Gesetz von 1913 auch ohne weiteres vom Verfassungsgericht einkassiert werden könnte. Da es ja wohl offenkundig rassistisch ist, somit gegen die Menschenwürde verstößt. Artikel 1 = Gesetz ist Schrott = Gesetz ist ungültig.

    Man müsste halt nur nach Karlsruhe ziehen.

  • V
    vic

    Natürlich ist das rassistisch.

    Er wurde ja schließlich von Rassisten ausgewiesen.

    Einmal mehr fühle ich mich erbärmlich als Angehöriger dieser Republik.

  • WR
    Werner Rauch

    Berlin bietet den im 2. Weltkrieg von deutschen Soldaten in Frankreich gezeugten Kindern die deutsche Staatsbürgerschaft an:

     

    http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4042677,00.html?maca=en-newsletter_en_bulletin-2097-html-nl

  • K
    Keks

    @ Carl der alte Brigadier

     

    Interessante Idee, gehe da voll mit !

     

    Zum Artikel:

     

    Typisch Deutsch, leider !

    Und das, trotzdem die Linken, in Form vom der SPD, mit in der Regierung sitzen;davor regierten sie übrigens allein.

    Wenn man sich anschaut, wer wie auf dieses Problem, wenn es denn als Problem eingestuft wird, reagiert, könnte man durchaus Zeifel daran bekommen, ob es sich wirklich nur um einen institutionalisierten Rassismus handelt.

  • R
    rechtsreferendar

    bei dem "gesetz von 1913" handelt es sich um das Staatsangehörigkeitsgesetz, zuletzt geändert am 05.02.2009, insoweit ist das interview nicht ganz fair (unser stgb ist von 1871).

     

    dass laien vor deutschen gerichten oft überhaupt nicht ernst genommen werden, entspricht allerdings der wahrheit. fallen nicht die richtigen rechtsbegriffe, wird der pawlowsche reflex nicht ausgelöst. insoweit war der betroffene tsächlich naiv.

     

    Das französische prinzip, von Carl falsch wiedergegeben - es greift erst in der dritten generation - ist auch nicht gerechter. Nur in den usa gilt tatsächlich das von Carl beschriebene geburtsortsprinzip.

     

    das ungerechte ist die ursache: abschottung der westlichen märkte, protektionismus, Ausbeutung und zwang der ärmsten zur lieferung von billigen rohstoffen.

     

    kommunikationsbedarf gedeckt..

  • HM
    H. Martin

    Nach wie vor bestehen rassistische Gesetze und es werden Ausländer erster und zweiter Klasse unterschieden: Wenn meine amerikanische Freundin mich heiraten wollte, müßte sie zunächst in ihrer Heimat am Goethe-Institut unsere Sprache lernen. Daß sie das hier erheblich besser und für nur 10% des Geldes tun könnte, ist egal. Käme sie nicht aus Südamerika, sondern aus den U.S.A. bräuchte sie das nicht tun. Sie ist in Deutschland nur Amerikanerin zweiter Klasse...

  • CD
    Carl der alte Brigadier

    Es müßte doch möglich sein, das progressive französische Staatsbürgerschaftsrecht, wonach jedes Kind, das in Frankreich das Licht der Welt erblickt, vom Tag der Geburt an die französische Staatsbürgerschaft erhält bzw. Französin/Franzose ist, ungeachtet der elterlichen Herkunft, und Eltern von ihren Kindern nicht getrennt werden dürfen, auf sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auszuweiten!?

     

    Auf diese Weise könnte dem institutionalisierten Rassismus in der Bundesrepublik Deutschland ein für alle Male der Garaus gemacht werden!