Baden-Württemberg gegen Schulmodell: Behinderte Kids sollen raus

Eine Waldorfschule will geistige behinderte Kinder in den normalen Unterricht integrieren - ganz so wie es die UN verlangen. Das Land Baden-Württemberg ist dagegen. Nun entscheiden die Gerichte.

Baden-Württemberg will keine integrative Waldorfschule. Bild: dpa

FREIBURG taz Es ist ein Präzedenzfall, zumindest für Baden-Württemberg, wahrscheinlich auch bundesweit. Die Waldorfschule Emmendingen bei Freiburg will geistig behinderte Kinder in den normalen Schulunterricht integrieren, doch das Land hat einen zwölfjährigen Schulversuch auslaufen lassen. Jetzt klagt die Schule auf Anerkennung ihres Konzepts. Gestern verhandelte das Verwaltungsgericht Freiburg über die Klage.

Integration, das heißt in Emmendingen, dass von 28 Kindern einer Klasse 4 eine geistige Behinderung haben. Unterrichtet werden sie von zwei Lehrern, einer davon mit sonderpädagogischer Ausbildung. Das Land will diese "inklusive" Schulform aber nicht als private Ersatzschule anerkennen, weil es das im öffentlichen Schulwesen auch nicht gebe. "Daran besteht kein besonderes öffentliches Interesse", so Carmen Bock, Vertreterin des Landes, mit Blick auf ein Erfordernis privater Grundschulen.

Stattdessen propagiert das Land ein "Zweischulenmodell". An der Waldorfschule solle auch eine Sonderschule gegründet werden. Die behinderten Kinder könnten dann als "Außenklasse" zeitweise gemeinsam mit den Kindern einer normalen Waldorf-Klasse unterrichtet werden. Im Land gebe es 272 Außenklassen mit 1.800 behinderten Kindern, davon rund 1.000 mit geistigen Behinderungen.

Die Schule hält das Modell des Landes nicht für ausreichend. "Dann sind die Eltern zum Beispiel davon abhängig, dass genügend Kinder für eine Außenklasse zusammenkommen", wandte Michael Quaas, der Anwalt der Schule, ein. Er berief sich auf die neue "UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen", die Deutschland verpflichte, ein "integratives Bildungssystem" zu schaffen. Die Konvention gebe zwar den Kindern keinen einklagbaren Anspruch, sei aber bei der Auslegung der Schulgesetze zu berücksichtigen, so Quaas.

Alternativ argumentierte die Schule auch mit dem besonderen Charakter der Waldorfpädagogik. Weil sie keine Trennung von Schülern mit unterschiedlicher Begabung vorsehe, hätten Waldorfschulen automatisch auch einen Anspruch, behinderte und nichtbehinderte Schüler gemeinsam zu unterrichten. "Warum gibt es dann so viele Sonderschulen mit Waldorfpädagogik?", fragte Regierungsdirektorin Bock zurück. "Weil uns bisher ja nichts anderes genehmigt wurde", antwortete Anwalt Quaas. Ein Problem hierbei könnte aber sein, so der Vorsitzende Richter Jens Michaelis, dass es keinen speziellen Waldorf-Lehrplan für integrativen Unterricht gibt. "Ergänzend benutzen Sie dann doch den Lehrplan für Sonderschulen."

Pädagogisch sind Land und Schule nicht weit auseinander. Faktisch werde in Emmendingen nicht anders unterrichtet als in den Kooperationsmodellen des Landes, "mal sind die Kinder zusammen, mal getrennt", so ein Vertreter des Kultusministeriums. Der Anteil des getrennten Unterrichts habe in Emmendingen sogar stetig zugenommen. Die Schule widersprach nicht.

Der Streit geht auch ums Geld. "Wenn wir eine Sonderschule gründen, bekommen die behinderten Kinder keine Fahrtkostenzuschüsse vom Landkreis mehr, weil es näher gelegene Sonderschulen gibt", sagt Schulgeschäftsführer Michael Löser. Das Land hält diese Entscheidung der Landkreise nicht für zwingend. Das Verwaltungsgericht Freiburg wird am Donnerstag sein Urteil verkünden.

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