Diskriminierung von Homosexuellen: Küssen verboten

Am Wochenende wurde ein schwules Paar in Berlin niedergeschlagen. Kurz zuvor hatten 2000 Homosexuelle mit einem "Kiss-in" gegen Intoleranz demonstriert.

Da hat's noch Spaß gemacht: Beim "Kiss-in" vor einer Schöneberger Eisdiele. Bild: dpa

Ein homosexuelles Paar ist in der Nacht auf Sonntag in Berlin-Schöneberg beleidigt und von vier jungen Männern leicht verletzt worden. Die beiden 25 und 36 Jahre alten Männer wollten in einer Bankfiliale am Nollendorfplatz Geld abheben. Zwei 18-Jährige beschimpften die beiden und schlugen auf den 25-Jährigen ein. Als sein Freund ihm helfen wollte, wurde er von zwei weiteren Männern festgehalten. Die Angreifer konnten verhaftet werden, wurden aber nach der Feststellung ihrer Identität und einer Blutentnahme freigelassen. Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen.

Erst kurz zuvor am Samstag hatten 2000 Homosexuelle auf Aufruf der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus mit einem "demonstrativen Kiss-in" vor einer Eisdiele in Schöneberg gegen Diskriminierung protestiert. Etwa 50 Pärchen küssten sich demonstrativ vor der Eisdiele und riefen zu einem Boykott des Ladens auf, weil der Inhaber kürzlich zwei Lesben das Küssen vor seinem Lokal untersagt haben soll. Während seine Mitarbeiter am Samstag gar nicht erst gekommen waren, stellte sich der Mann der Menge und wurde ausgebuht. Der Wirt wies die Vorwürfe, homophob zu sein, von sich: "Nachdem sich die beiden Mädchen etwa 20 Minuten lang geküsst und gelutscht hatten, habe ich sie gebeten, zu gehen - aus Respekt den anderen Gästen gegenüber." Er arbeite seit 25 Jahren inmitten von Schwulen und Lesben. "Wenn ich etwas gegen die hätte, hätte ich den Platz längst verlassen." Schöneberg gilt als traditionelles Szeneviertel der Schwulen und Lesben. Dort steigt jedes Jahr ein großes Straßenfest im Zeichen der Regenbogenflagge.

Nach Aussage von Bastian Finke, Projektleiter des lesbisch-schwulen Überfalltelefons "Maneo", liegen gegen den Besitzer des Lokals bereits zwei Anzeigen wegen Beleidigungen und eines tätlichen Übergriffs vor.

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