Worauf Karstadt-Kunden achten sollten: Reparaturen lieber gleich anmelden

Kunden von Karstadt oder Quelle sollten mangelhafte Geräte sofort umtauschen und keinesfalls mehr Anzahlungen machen, warnen Verbraucherschützer.

Man könne weiter bei Karstadt einkaufen, meinen Verbraucherschützer - aber mit Bedacht. Bild: dpa

BERLIN taz | Seit der Touristik- und Handelskonzern Arcandor Insolvenz angemeldet hat, sind Kunden von Karstadt, Quelle und der Reisetochter Thomas Cook verunsichert über ihre Rechte. "Prinzipiell sollten sich die Kunden nicht verrückt machen lassen", sagt Bernd Ruschinzik, Jurist in der Verbraucherzentrale Berlin. Man könne weiter bei Karstadt oder Quelle einkaufen. "Allerdings sollte man keine Anzahlungen leisten, und den Umtausch defekter Geräte nicht auf die lange Bank schieben", so der Verbraucherschützer.

Garantie und Gewährleistung: Grundsätzlich sind Verbraucher durch eine gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers von zwei Jahren geschützt. Wer aber defekte Geräte nicht schnell zurückbringt, könnte laut Verbraucherzentrale später Probleme bekommen: Wenn Karstadt oder Quelle aufgelöst werden, dann hat man keinen Anspruchspartner mehr. Besser sieht es aus, wenn dem Gerät ein Garantieschein des Herstellers beilag: Man kann sein Produkt direkt beim Hersteller einschicken.

Gutscheine: Gutscheine sollten eingelöst werden, solange die Geschäfte noch offen sind. Bei einer Auflösung sind sie ungültig.

Pauschalreisen: Wer bei der Reisetochter Thomas Cook eine Pauschalreise mit Hotel, Flug etc. gebucht hat, muss sich keine Sorgen machen: Sie ist von der Insolvenz nicht betroffen. Zusätzlich sind, so die Verbraucherzentrale, Reisen durch den Reisesicherungsschein gegen Pleiten abgesichert.

Anzahlungen: Wer etwa bei Quelle für eine Küche eine Vorauszahlung geleistet hat, sollte darauf drängen, dass der Kaufvertrag auch rasch abgewickelt wird - und man die Küche tatsächlich auch erhält. Der Insolvenzverwalter kann nämlich im schlimmsten Fall anordnen, dass nichts mehr ausgeliefert wird, warnen Verbraucherschützer. Generell müsse man Ratenzahlungen weiter überweisen - man hat allein wegen der Pleite kein Sonderkündigungsrecht. Wird aber ein anbezahltes, bestelltes Produkt nicht geliefert, sollte man per Einschreiben eine Aufforderung schicken, dass der Vertrag erfüllt wird und mit Rücktritt vom Vertrag drohen. Bei Neukäufen sollten Verbraucher keinesfalls einer Anzahlung zustimmen.

Nachkaufgarantie: Die Nachkaufgarantie bei Geschirr oder Möbeln sollte bestehen bleiben, wenn sie direkt vom Hersteller gegeben wurde - "Sie liegt der Produktbeschreibung in der Verpackung oft bei", so der Verbraucherschützer. Stammt die Garantie von Karstadt oder Quelle, gibt es nach einer Auflösung kein Nachkaufrecht mehr.

Versicherung und Kreditkarten: Versicherungen und Kreditkarten von KarstadtQuelle sind von der Arcando-Insolvenz nicht betroffen - sie gehören nur noch dem Namen nach zum Unternehmen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.