Datenschutz für Arbeitnehmer: Schwammiger Schutzschild

Nach Bluttests und Bespitzelung von Mitarbeitern in Unternehmen kündigen schwarz-gelbe Politiker einen erneuten Anlauf zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz an.

Darf die perfekte Arbeitnehmerin per Gentest gesucht werden? Ein Gesetz soll das regeln. Bild: evali/photocase

Die schwarz-gelbe Regierung macht sich selbst im Bereich Datenschutz für Arbeitnehmer Druck. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach sich am Montag für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz aus. Bereits am 11. November hatte der neue Innenminister Thomas de Maizière (CDU) in einer Rede vor dem Bundestag angekündigt, er "werde im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf […] vorlegen".

Selbst kritische Experten wie Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert glauben daher, "dass die Sache dieses Mal ernsthafter betrieben wird als in der Vergangenheit". Es werde ein Gesetz geben. "Die Skandale der jüngsten Vergangenheit bringen die Regierung in Zugzwang", sagte Weichert. Mit Skandalen meint er die jüngst bekannt gewordenen Blutuntersuchungen bei Mitarbeitern von Daimler und dem Norddeutschen Rundfunk, aber auch die Spitzeleien beim Textilverkäufer KiK, dem Discounter Lidl sowie bei Telekom und Deutscher Bahn.

Leutheusser-Schnarrenberger sprach im Deutschlandradio Kultur allerdings nicht über konkrete Vorschläge für ein Gesetz. Es solle geregelt werden, welche Fragen bei Bewerbungsgesprächen generell unzulässig seien. Eine sichere Rechtsgrundlage sei notwendig, "damit dann Arbeitgeber genau wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen", sagte die FDP-Politikerin.

Auch der Koalitionsvertrag liefert in dieser Hinsicht kaum Genaueres. Dort heißt es, Schwarz-Gelb wolle den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes regeln. Künftig sollen nur solche Daten verarbeitet werden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind.

Im FDP-Wahlprogramm stand noch die Forderung, gesundheitsbezogene Daten dürften nur erhoben werden, "wenn sie für den jeweiligen konkreten Arbeitsplatz relevant sind". Und: "Die Erstelllung eines Gentests darf nicht verlangt werden."

Mindestens drei Punkte müsste eine sinnvolle neue Regelung laut Datenschützer Weichert enthalten: Erstens solle geregelt werden, ob am Arbeitsplatz privat telefoniert werden dürfe oder nicht. Sei dies erlaubt, müsse es dem Arbeitgeber untersagt sein, Kommunikationsprofile zu erstellen. "Wenn Verbindungsdaten gespeichert werden, dann nur, um kontrollieren zu können, ob Mitarbeiter die bestehenden Regelungen missbrauchen", sagt Weichert.

Des Weiteren müsse geregelt werden, wie neue Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz eingesetzt würden - Videokameras, biometrische Systeme wie Fingerabdruckscanner oder GPS-Peilsender in Handys und Autos von Mitarbeitern. Zu guter Letzt fordert Weichert die Beschränkung von Gesundheitsuntersuchungen auf dienstlich relevante Sachverhalte.

Schleswig-Holsteins Datenschützer sagt, der Gesetzentwurf des ehemaligen Arbeitsministers Olaf Scholz (SPD) könne eine "vernünftige Blaupause für eine künftige Regelung sein".

In der vergangenen Legislaturperiode hatte Schwarz-Rot versucht, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu schaffen. Letztendlich wurde auch wegen massiven Widerstands von Wirtschaftsunternehmen der Paragraf 32 im reformierten Bundesdatenschutzgesetz daraus, der allerdings meist nur recht allgemeine Formulierungen enthält. Scholz hatte seinen Entwurf noch kurz vor der Bundestagswahl präsentiert.

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