Urteil zu Wahlwerbung: Obama kritisiert Oberstes Gericht scharf

Nach einem Urteil des Obersten Gerichts dürfen Unternehmen und Gewerkschaften in den USA wieder Wahlwerbung betreiben. Obamas Kommentar: "Verheerend".

Das von Obama kritisierte Urteil wurde mit knapper Mehrheit gefasst. Bild: dpa

WASHINGTON rtr | US-Präsident Barack Obama hat den Obersten Gerichtshof wegen eines Parteispendenurteils in ungewöhnlich scharfen Worten kritisiert. "Dieses Urteil ist ein direkter Angriff auf die Demokratie", sagte Obama am Samstag in seiner wöchentlichen Radio- und Internetansprache. Mit ihrer Entscheidung hätten die Richter "die Schleusen für unbegrenzte Mengen an Lobbyistengeldern" in das politische System geöffnet.

"Es gibt den Lobbyisten neue Möglichkeiten, Millionen Dollar in Werbung zu stecken, um gewählte Volksvertreter dazu zu bringen, in ihrem Interesse zu handeln - oder jene zu bestrafen, die dies nicht tun", kritisierte Obama. Zudem warnte er davor, dass nun auch ausländische Konzerne die Möglichkeit hätten, mittels Parteispenden bei US-Wahlen mitzumischen.

Der von einer konservativen Mehrheit dominierte Oberste Gerichtshof hatte am Donnerstag lang geltende Begrenzungen für Geldspenden von Unternehmen, Verbänden und Einzelpersonen an Politiker aufgehoben. Die Begrenzungen hätten die Grundrechte der Unternehmen auf freie Meinungsäußerung verletzt. Das mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen beschlossene Urteil wurde umgehend von den oppositionellen Republikanern begrüßt.

Das Urteil dürfte massive Auswirkungen auf den diesjährigen Wahlkampf für den Kongress haben. Die konservativen Republikaner dürften mit ihrer unternehmerfreundlichen Politik am stärksten von dem Urteil profitieren. Obamas Demokraten droht bei den Zwischenwahlen im November dagegen der Verlust ihrer Mehrheit in beiden Kammern.

Damit würden Obamas Chancen noch weiter sinken, seine Gesetzesvorhaben wie die Regulierung der Finanzbranche, die Verabschiedung eines Klimaschutzabkommens oder die Reform des Gesundheitswesens durchzubekommen.

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