Rauswurf vom Polizeikongress: "Zum Sicherheitsrisiko erklärt"
Ein IT-Sicherheitsexperte wurde wegen seiner Mitgliedschaft im Chaos Computer Club (CCC) aus dem Polizeikongress herausgeworfen. Anlass für den Rauswurf war ein anonymes Posting auf Indymedia.
taz: Sie wurden gestern aus dem Polizeikongress geworfen. Warum?
CCCler: Ich bin beruflich als IT-Sicherheitsexperte tätig, und war auch in dieser Eigenschaft auf dem Polizeikongress. Allerdings vertrete ich gelegentlich auch öffentlich Interessen des Chaos Computer Clubs. Es hat mich nun offenbar jemand auf der Veranstaltung als Mitglied des CCC erkannt. Der - privatwirtschaftliche - Veranstalter fühlte sich durch eine Meldung auf indymedia bedroht, die eine Verwanzung des Gebäudes behauptete, und unterstellte dem CCC, daran beteiligt zu sein. Damit wurde ich zum Sicherheitsrisiko erklärt und gemäß der AGB des Veranstalters ausgeschlossen.
Auf Grund einer Indymedia-Meldung?
Die Entscheidung traf die Geschäftsführerin der ProPress Verlagsgesellschaft, Herausgeberin des "Behörden Spiegel" und Veranstalterin des Polizeikogresses. Offensichtlich war sie nicht in der Lage, zwischen einem unmoderierten open posting und einer Presseerklärung des CCC e.V. zu unterscheiden. Die Mitteilung auf indymedia behauptet ja nicht einmal, vom CCC e.V. zu sein, sondern nimmt Bezug auf den "Chaos Communication Congress", also eine unserer Veranstaltungen, die auch noch fälschlicherweise mit "CCC" abgekürzt wurde.
Die haben also tatsächlich geglaubt, das bcc sei verwanzt. Was sagt uns das?
Nicht nur das, sie haben sogar geglaubt, die Anwesenheit meines Laptops hätte technisch damit irgendetwas zu tun! Mir hat auch niemand erklären können, welchen Sinn es ergibt, einen Kongreß, der ja immerhin für Fachbesucher und Journalisten zugänglich ist, zu verwanzen. Oder warum man eine Verwanzung vor der Veranstaltung ankündigen sollte, statt einfach hinterher die Mitschnitte auszuwerten. Oder warum angeblich geheime Besprechungen nicht in dafür vorgesehenen abhörsicheren Räumen abgehalten werden, die gibt es in Berlin ja in ausreichender Zahl.
Ich denke, wir sehen hier eine große Nervosität, gepaart mit Unvermögen, mit solchen Bedrohungslagen adäquat umzugehen. Das ist natürlich für eine Veranstaltung, deren Tenor ja gerade der Umgang mit Bedrohungen ist, hochgradig peinlich.
Wie war das praktisch? Haben die Sie mit Namen angesprochen, oder gar nicht reingelassen oder wie kann man sich so einen Rauswurf vom Polizeikongress in der Praxis vorstellen?
Ich war ja im Vorfeld angemeldet und habe eine Teilnahmebestätigung bekommen. Ich ging also davon aus, daß eine Überprüfung meiner Person stattgefunden hat und zufriedenstellend verlaufen ist. Eingelassen wurde ich auch ohne Probleme, und setzte mich in den Vortragssaal, in dem die Eröffnungsveranstaltung mit Herrn Dr. Ole Schröder vom BMI gerade begann. Nach kurzer Zeit hatte ich dann eine Hand auf der Schulter und wurde gebeten, doch mit nach draußen zu kommen. In einem separaten Bereich wurde ich dann mit dem absurden Vorwurf konfrontiert, ich könne etwas mit der angekündigten Abhöraktion zu tun haben, und wurde gebeten, die Veranstaltung doch zu verlassen.
Haben Sie eigentlich den Teilnehmer-Beitrag zurückbekommen?
Natürlich, und das unaufgefordert. So viel Professionalität war dann doch vorhanden.
Wird das ganze ein Nachspiel haben oder nehmen Sie den Rauswurf sportlich?
Im Grunde genommen sehe ich das sportlich, ich sehe keine Veranlassung, da irgendwelche rechtlichen Schritte einzuleiten. Das BMI hat übrigens sein Bedauern zum Ausdruck gebracht und dementiert, irgendetwas damit zu tun zu haben.
Allerdings, und das ist der Grund, warum ich diese Geschichte auch in die Öffentlichkeit trage, kann ich es nicht akzeptieren, daß der CCC in eine linksradikale Ecke gestellt wird, und eine Mitgliedschaft in unserem Verein Grund für eine Behinderung der Berufsausübung ist. Satzungsziel des CCC e.V. ist die Wahrung des Grundrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter. Wir sind nicht "gegen das System", sondern wir sind für das System im Sinne unserer verfassungsmäßigen Grundrechte. Und das muß auch damit vereinbar sein, beruflich aktiv an der Gestaltung unseres Staates mitzuwirken.
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