Bushido klaut Songs: Die Hegemann des Hip-Hop
Der Rapper Bushido hat für 13 Songs Teile bei der französischen Band "Dark Sanctuary" geklaut. Jetzt muss er 63.000 Euro Schadenersatz zahlen und etliche CDs vernichten lassen.
BERLIN/HAMBURG taz/dpa | Und wieder ein neuer Plagiatsvorwurf: Nach Jungautorin Helene Hegemann, die Passagen ihres Buches Axolotl Roadkill aus dem Roman Strobo nahezu eins zu eins kopierte, ließ sich offenbar auch Rüpel-Rapper Bushido von Kollegen "inspirieren".
Bereits 2008 verklagte ihn die französische Band Dark Sanctuary, weil Bushido sich für sein Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" in mindestens acht Fällen ihrer Musik bedient haben soll. Am Dienstag bekam die Gruppe vor dem Hamburger Landgericht Recht: Für 13 seiner Songs hatte Bushido Teile bei der französischen Band geklaut.
Jetzt müssen unter anderem CDs vernichtet werden. In Titeln wie "Janine", "Sex in the City" oder "Goldrapper" von seinem Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" übernahm Bushido urheberrechtlich geschützte Tonfolgen und rappte seine Texte dazu. Anschließend gab er sich selbst als Urheber der Musik aus. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen der Verletzung von Urheberrechten und entschied, dass Bushido Schadenersatz zahlen muss. Die genaue Höhe des Schadenersatzes ergibt sich erst, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind.
Oben das Original "Les memoires blessées" von Dark Sanctuary, unten Bushidos "Janine".
"Er schmückte sich mit fremden Federn", begründete der Richter das Bushido-Urteil. Bushidos Label mit dem schönen Namen "ersguterjunge" und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht den Verbraucher direkt, sondern nur die bereits an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler wie "The Dome" oder "Bravo Hits".
Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdete und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzte. "Die Bushido-Texte sind nicht Jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen", sagte der Richter. Die Ausschüttungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern zu.
Insgesamt hatten die Band Dark Sanctuary und ihre italienische Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht als urheberrechtlich geschützt an. Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden.
Leser*innenkommentare
betroffener
Gast
Selber geht er klauen und andere lässt er verklagen - das nenn ich gerechte Welt...
timocracy
Gast
Eigentlich nur dumm. Das hätte man doch in fünf Minuten auf jedem Sequenzer so nachbasteln können, dass nichts mehr anbrennt. Die nächste Produktion würd´ ich dann mal lieber mit ordentlich Teflon beschichten...
POLOHUNTER
Gast
Ich find´s total klasse, dass er jetzt dafür belangt wird, denn so unverschämt zu klauen und den ganzen Ruhm eiskalt abzukassieren mit dem Wissen, den ganzen Kram zusammengeklaut zu haben, ist mehr als dreist.
So ein "Bängel" fährt dann noch mit seinme eigenen AMG durch seinen eigenen Kinofilm, in dem er noch als armer, kleiner Rapper hingestellt wird, der ja so schwer dafür gearbeitet hat, damit er da ist, wo er jetzt steht, aber hey: Wie war das nochmal mit der "Von der Skyline zum Bordstein zurück"? :-)
bodo
Gast
Kann auch nicht gerade Bedauern empfinden und auch gut ohne seine Unterm-Bordstein-Poesie leben.
Kostprobe?
"Es war mal ein Mädchen sie war etwas frühreif
und sie macht es einem warm ums Herz wie Glühwein
sie war noch jung ihr Name war Janine.."
Autsch, hoffentlich ist das nicht irgendwo in einer Kindertagesstätte "ausgeliehen" worden..
Nicht sicher bin ich, ob der Titel nicht "Der Hegemann des Hip-Hop" heissen müsste. Oder soll das Bushidos feminine Seite betonen, die zwischen 3-Tage-Bart und Karel-Gott-Duett durchblinzelt?
PS: feminine - Janine. Gemerkt? Krasser Reim, Alta :)
MvD
Gast
Wer ausser 14jährigen, die damit ihre Eltern und Mitfahrer im Bus schocken wollen, hört eigentlich Bushido und kauft sich die CD's ?
ehem
Gast
"und schon wieder ein neuer Plagiatsvorwurf"
Nein, ist es nicht, wie ihr selbst feststellt, denn die Klage gegen Brotshido besteht bereits seit 2008.
Den Artikel hättet ihr mal wirlich anders eröffnen können, ich halte diese Darstellung für eine grobe Verflachung der Fakten.
Aber so wie von euch dargestellt passt es nun mal wunderschön zu H.H.'s lyrischem "Sampling"...dennoch irgendwie etwas dünn.
peeeete
Gast
"Den Typen als Hip Hopper zu bezeichnen ist ungefähr so zutreffend als würde man Westerwelle einen Sozialisten nennen."
word...
trotz alledem, der typ der uns das wort "opfer" eingebrummt hat ist selbst zum grössten selbigen geworden. u get what u deserve.
Riin
Gast
Wenn Bushido von allen Gothic- und Metalbands verklagt würde, bei denen er sich bedient hat, würde er bald wirklich zurück auf dem Bordstein sein. Fänd ich persönlich lustig.
johan Schreuder
Gast
Nicht nur langweilig...auch noch dumm.
MKG
Gast
Den Typen als Hip Hopper zu bezeichnen ist ungefähr so zutreffend als würde man Westerwelle einen Sozialisten nennen.
Und zum Thema: Samplen ist im Hip Hop ok, und gehört sogar zur Kultur. Aber, man sollte zumindest den Anstand besitzen das Original zu erwähnen. Auch als "Gangster" (Der? *Lach*).
sinDY
Gast
Spiel, Satz und Sieg!