Antifa angeklagt wegen taz-Interview: Ein Pseudonym vor Gericht

Ein Mitglied einer linken Gruppe steht vor Gericht, weil es in einem taz-Interview Straftaten gebilligt haben soll. Das Problem für die Justiz in dem Verfahren: Das Interview lief unter anderem Namen.

Wenn linke Gruppen mit der Presse sprechen oder Interviews geben, bedienen sie sich häufig eines Tricks: Verschiedene Mitglieder der Gruppe äußern sich unter dem gleichen Pseudonym. Das hat vor allem einen Effekt: Durch das einheitliche Pseudonym fällt eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung schwerer, die Befragten können sich daher freier äußern.

Was passiert, wenn die Staatsanwaltschaft tatsächlich davon ausgeht, strafbare Äußerungen gefunden zu haben, zeigte sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das Landeskriminalamt, so vermutet es Sven Richwin, der Anwalt des Angeklagten, hatte im April vergangenen Jahres die taz gelesen. Dort äußerte sich in einem Interview ein Mitglied der Antifaschistischen Revolutionären Aktion Berlin (Arab) unter dem Pseudonym Jonas Schiesser zur damaligen Häufung der Brandanschläge auf Autos. Es ging um Gentrifizierung, grundsätzliche Sympathien für die linke Szene und den bevorstehenden 1. Mai.

Dabei fielen folgende Sätze: "Anders ist es bei gezielten Angriffen auf Fahrzeuge der Bundeswehr, von DHL oder der Deutschen Bank. Auf diese Konzerne politischen Druck aufzubauen hat seine Legitimität. Nicht jede Protestbewegung muss sich auf die Mittel des Staates beschränken lassen." Und später: "Ich habe kein Problem mit politischer Militanz. Die Frage ist nur, wo sie sinnvoll eingesetzt werden kann. Diese Gewaltdiskussion ist etwas Bürgerliches, das mich nur noch langweilt."

Beide Passagen zitierte die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl an den Angeklagten. Sie wirft ihm vor, damit Straftaten zu billigen, und setzte eine Geldstrafe von 800 Euro fest, gegen die der Angeklagte Einspruch einlegte. Dass sich hinter dem Pseudonym überhaupt der Angeklagte verbirgt, schließt die Staatsanwalt aus einem früheren Fernsehauftritt des Angeklagten unter dem falschen Namen.

In der Verhandlung sind Richter und Staatsanwalt zunächst ungehalten. Der Verteidiger ist ohne Mandant gekommen, dafür ausgestattet mit einer Vollmacht. "Es ist schon kritisch, ohne den Angeklagten zu verhandeln", sagt der Staatsanwalt, schließlich gehe es als Erstes um die "Identifizierung des Angeklagten als Täter". Auch der Richter hat kein Verständnis für das Fernbleiben: Er erwägt laut, das persönliche Erscheinen des Angeklagten anzuordnen.

Der Verteidiger erklärt, dass der Sitz den Angeklagten durchaus bewusst leer bleibe - schließlich sei eigentlich ein Pseudonym angeklagt. Sein Mandant bestreite jedenfalls, das Interview gegeben zu haben, in dem die Äußerungen gefallen sind. Dass sein Mandant den Namen früher genutzt habe, sage nichts über den vorliegenden Fall aus. Das Gericht steht also zwei Fragen gegenüber: Sind die getätigten Äußerungen überhaupt strafbar? Und hat der Angeklagte sie getätigt?

Die zweite Frage will der Richter zuerst klären. Dafür möchte er mit dem Angeklagten selbst sprechen, was jedoch einen weiteren Verhandlungstermin erfordern würde. Da es lediglich um 800 Euro geht, schlägt er einen Kompromiss vor: Einstellung des Verfahrens - das wäre kein Freispruch, aber auch keine Verurteilung. Der Staatsanwalt verspricht, darüber nachzudenken. Die Frage, ob Schiessers Aussagen in dem Interview tatsächlich strafbar sind, würde dann allerdings ungeklärt bleiben. Wann die Entscheidung fällt, ist noch offen.

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