Neues Wahlrecht: Demokratie ist verfassungsgemäß

Der Bremer Staatsgerichtshof bestätigt das neue Wahlrecht und festigt Bremens Spitzenplatz in Sachen Mitbestimmung: Das Volk gewinnt und Parteien verlieren ein bisschen Einfluss auf Besetzung des Parlaments

Bei Wahlen spielt neben dem Listenplatz künftig auch die persönliche Ausstrahlung eine Rolle Bild: dpa

Der Sex-Appeal des Themas geht in der formalisierten Justiz-Sprache unter. Leider. Denn der Staatsgerichtshof hat gestern die Botschaft verkündet: Du kannst jetzt wählen wen du willst, in Bremen. Also wirklich, wen du willst und ohne damit die Stimme gleichsam wegzuwerfen, wenn die Kandidatin deiner Wahl - also wirklich deiner Wahl - in Parteien und Wählervereinigungen weniger Fans hat. Die Parteien verlieren ein bisschen Macht und Einfluss - ans Volk.

Das hat der Staatsgerichtshof gestern als rechtmäßig bestätigt, natürlich weniger salopp. Korrekt müsste es heißen: Er hat das Normenkontrollverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Sitzverteilungsverfahrens des geltenden Bremischen Wahlgesetzes beendet. Und er hat erklärt, dass es eben nicht gegen die Bremer Landesverfassung verstößt, "wenn bei der Verteilung der Mandate innerhalb eines Wahlvorschlags zunächst die nach Listenwahl zu vergebenden Sitze zugeteilt werden, und erst anschließend die Sitze für die Bewerber mit den höchsten Personenstimmenzahlen".

So hat Staatsgerichtshofs-Präsident Alfred Rinken vorgetragen, und so stehts im ersten Leitsatz des Urteils (AZ: St 3/09). Und das hört sich an wie das genaue Gegenteil dessen, was es bedeutet: Denn bestätigt wird ja der im Wahlgesetz fixierte Vorrang der Listen- vor der Personenwahl. Nur ist dessen Auswirkung eben erst zu erkennen, wo beide miteinander konkurrieren. Also dort, wo einE KandidatIn sowohl genügend Personenstimmen erhält, als auch weit genug vorne auf einer entsprechenden Liste steht. Möglich wird diese Konkurrenz dadurch, dass bei Landtagswahlen künftig fünf Stimmen frei auf BewerberInnen verteilt werden können.

Durch die jetzt bestätigte Regelung zieht die gleichsam doppelt gewählte Person als Listenvorschlag in die Bürgerschaft ein. Dadurch macht sie Platz auf der individualisierteren "Personenbank" - für jene, die ein paar Voten weniger erhalten haben: "Das verstärkt die Wirkung der Personenstimmen", erläuterte Rinken.

Das Urteil war nach der mündlichen Verhandlung am 26. Februar erwartet worden (taz berichtete). Der Staatsgerichtshof hat es einstimmig gefällt: Ein Adelsschlag für die Initiative Mehr Demokratie, von der das neue Wahlgesetz stammt, das im Mai kommenden Jahres erstmals zur Anwendung kommt: Um einem Volksentscheid vorzubeugen hatte die Bürgerschaft sich den Vorschlag in den Schlusstagen der großen Koalition zu eigen gemacht und beschlossen. Das geschehe nur, um ihn dann leichter wieder kassieren zu können, hatte Matthias Güldner (Grüne) in der damaligen Debatte geargwöhnt. Tatsächlich meldete Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) verfassungsrechtliche Bedenken an und empfahl, lieber doch dem Beispiel des niedersächsischen Kommunalwahlrechts zu folgen - wo der aufwändige Fünf-Stimmen-Modus die Zusammensetzung der Gemeinderäte kaum beeinflusst. Mehr Demokratie begrüßte die Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs. Bremen, bislang in Sachen demokratischer Mitbestimmung Schlusslicht der Republik, sei diesbezüglich nun "auf einem Spitzenplatz angekommen", sagte Wilko Zicht, der Wahlrechtsexperte der Initiative.

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