BERLINER NACHTLEBEN: Partygänger müssen wieder zittern

Der Knaack-Klub erleidet im Eilverfahren eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht

In dem Streit über den Betrieb des Knaack-Klubs in Prenzlauer Berg haben die Klubbetreiber einen Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte vergangene Woche einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung für das benachbarte Wohngebäude ab. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht ebenfalls im Eilverfahren noch im Sinne der Betreiber geurteilt.

Der Streit geht zurück auf das Jahr 2005. Damals erhielt die Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks die Genehmigung, das sich auf dem Gelände befindliche Bürogebäude in ein Wohnhaus umzubauen - ohne spezielle Maßnahmen zum Lärmschutz. Die ersten Bewohner beschwerten sich über die laute Musik des Klubs. Das Verwaltungsgericht gab den Eigentümern des Grundstücks, auf dem der Klub steht, recht. Zur Begründung hieß es, der Umbau ohne Lärmschutz sei "rücksichtslos" gewesen.

Die Richter des OVG begründeten ihre gegenteilige Entscheidung damit, dass der Widerspruch zu spät gekommen sei. Zwar habe ein Grundstückseigentümer ein Jahr Zeit, einem Bauvorhaben zu widersprechen, das ihm nicht bekannt gegeben wurde. Allerdings beginnt diese Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem er "von dem Baubeginn hätte Kenntnis erlangen müssen". Das sei im Fall des Knaack spätestens im November 2007 gewesen, wo auf dem Nachbargrundstück ein 43 Meter hoher Drehkran errichtet worden sei. Der Widerspruch sei jedoch erst knapp zwei Jahre später eingelegt worden.

Parallel läuft allerdings noch ein weiteres Verfahren, das vermutlich größere Auswirkungen auf den Betrieb des Klubs in der Greifswalder Straße hat. Darin geht es um eine Lärmschutzauflage des Bezirksamtes. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht ebenfalls im Eilverfahren entschieden, dass der Club sich vorerst nicht an die Auflage halten muss. Nach Angaben einer Sprecherin des OVG liegt auch dieses Verfahren mittlerweile bei der nächsten Instanz.

Eine Möglichkeit für die Betreiber, dem Rechtsstreit zu entgehen, wäre, einen neuen Standort zu suchen. In der Vergangenheit hat es nach Angaben des Pankower Bezirksstadtrats Jens-Holger Kirchner (Grüne) bereits Gespräche gegeben. Dabei sei ein Nebenflügel der Max-Schmeling-Halle als grundsätzlich geeignet befunden worden. Seit dem ersten Urteil im Sinne des Klubs im Februar hätten die Gespräche jedoch auf Eis gelegen. Die Betreiber waren am Dienstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. (AZ: OVG 10 S 5.10)

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