1.Mai-Prozesse: Verschärftes Urteil gegen Randalierer

Flaschenwerfer vom 1. Mai 2009 verliert Berufung - trotz widersprücher Zeugenaussagen.

1. Mai in Berlin. Bild: DPA

Am Mittwoch fiel das Urteil gegen Christian P., einen Sozialarbeiter aus Rom. Der 30-Jährige soll bei den Ausschreitungen am 1. Mai 2009 Flaschen gegen Polizisten geworfen und sich damit des besonders schweren Landfriedensbruchs und der versuchten Körperverletzung strafbar gemacht haben. "Es gab außergewöhnlich große Widersprüche bei den Zeugenaussagen und für uns wäre die einzige richtige Konsequenz ein Freispruch gewesen", sagt Verteidigerin Maren Burkhard zum Prozess. Das Urteil des Landgerichts Berlin lautete dennoch: Zwei Jahre und zehn Monate Haft. Und fiel damit sogar höher aus als in der ersten Instanz.

Die Anklage warf Christian P. vor, bei den Ausschreitungen am 1. Mai 2009 aus einer gewaltbereiten Gruppe heraus 17 Flaschen geworfen zu haben. Elf davon sollen Polizisten an Oberkörper und Hals getroffen haben. Als Zeugen traten vor Gericht zwei Polizeibeamte auf, die den Angeklagten anhand seiner auffälligen Kleidung erkannt haben wollen. Aufgrund ihrer Aussagen wurde der Italiener bereits in erster Instanz zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteigung legten Berufung ein.

Mit seinem Urteil vom 12. Mai 2010 hat nun das Landgericht das Strafmaß noch erhöht. Strafmildernder Einfluss von Alkohol oder Drogen sei, im Gegensatz zur ersten Instanz, nicht festzustellen gewesen. Christian P. saß seit seiner Festnahme am 1. Mai 2009 in Untersuchungshaft. Jetzt kam er zunächst frei, muss aber in Berlin bleiben.

"Ich habe in anderen Verfahren selten so große Widersprüche bei Zeugenaussagen erlebt und es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass das in der mündlichen Urteilsverkündung keinerlei Berücksichtigung gefunden hat", sagte Rechtsanwältin Burkhard am Donnerstag zur taz. Sowohl zu Kleidung als auch zum Tathergang hätten die beiden Polizisten laut Burkhard in beiden Prozessen voneinander abweichende Aussagen gemacht. Und dass obwohl sie sich vorher offensichtlich abgesprochen und ihnen Fotos und ein Video vom Tatort schon vor der Hauptverhandlung vorgelegen hätten. "Ein Wiedererkennungswert ist damit doch gar nicht möglich. Bei jedem normalen Zeugen wäre es undenkbar, dass sich das Gericht auf solche Aussagen stützt", so Burkhard, "aber Polizisten sind ja Berufszeugen, denen von vornherein mehr Glaubwürdigkeit geschenkt wird." Dass Christian P. nun trotz aller Widersprüche verurteilt wurde, liegt nach ihrer Ansicht auch an dem öffentlichen Interesse an den Maiverfahren. "Wenn ein Angeklagter schon solange in Untersuchungshaft sitzt, dann entsteht auch ein gewisser Erfolgsdruck. Da gibt man ungern Fehler zu."

Im Zuge der vielen Festnahmen nach den schweren Mai-Ausschreitungen 2009 hatte schon der Fall von Yunus K. und Rigo B. für Aufsehen gesorgt. Laut der Aussage von Polizeibeamten hatten die beiden Schüler einen Molotowcocktail geworfen. Sie saßen monatelang in Untersuchungshaft, bis sie freigesprochen wurden.

Im Fall Christian P. kündigte die Verteidigung erneut Berufung an. Dann muss das Kammergericht entscheiden, ob die Aussagen der Polizisten für eine Verurteilung reichen. Christian P. selbst hat bislang jede Aussage zu den Vorwürfen verweigert.

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