Abschiebung von Flüchtlingen: Bloß nicht nach Griechenland

Griechenland hat ein völlig desolates Asylsystem. Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob Deutschland dennoch Flüchtlinge nach Athen abschiebt.

Schön für Touristen, nicht aber für Asylsuchende: Griechenland. Bild: ap

BERLIN taz | Die Bundesregierung will weiter Flüchtlinge nach Griechenland abschieben, obwohl das griechische Asylsystem völlig desolat ist. Dies erklärte das Bundesinnenministerium bei einer Tagung des UN-Flüchtlingswerks UNHCR in Berlin. Hilfsorganisationen wie Pro Asyl hoffen jetzt auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und eine Reform der europäischen Dublin-II-Verordnung.

Das seit 1997 geltende Dublin-System sieht vor, dass das Asylverfahren jeweils in dem Staat durchgeführt wird, in den der Flüchtling zunächst in die EU eingereist ist. Von den rund 30.000 Flüchtlingen, die 2009 nach Deutschland kamen, sollten deshalb immerhin rund 9.000 in andere EU-Staaten zurückgeschickt werden. Immer häufiger geht es dabei um Asylsuchende, die über Griechenland in die EU eingereist sind. Der Grund: In Griechenland sind die Anerkennungsquoten indiskutabel niedrig und es gibt kaum Unterkünfte für Flüchtlinge.

Rund 2.000 Personen wollte die Bundesregierung im Jahr 2009 nach Griechenland zurückschicken, nur bei Kranken, Kindern, Alten und Schwangeren verzichtete sie darauf. Im September letzten Jahres setzte jedoch das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung Abschiebungen nach Griechenland vorläufig aus. Nach Informationen von Pro Asyl gibt es inzwischen rund 300 ähnliche Entscheidungen von Verwaltungsgerichten. Nur 24 Flüchtlinge wurden seit der Karlsruher Entscheidung tatsächlich noch nach Griechenland abgeschoben.

Wohl noch in diesem Sommer will Karlsruhe in der Hauptsache entscheiden. Im Kern geht es um die Frage, ob Deutschland bei Dublin-Abschiebungen jede Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung abschaffen durfte. "Der Ausschluss jeder Rechtsschutzmöglichkeit verstößt gegen das Grundgesetz und Europäisches Verfassungsrecht", sagte der Rechtsanwalt Reinhard Marx, der die Klage formuliert hatte.

Auch die EU-Kommission hat auf das Griechenland-Fiasko reagiert und schlägt eine Änderung der Dublin-II-Verordnung vor. Bei Überlastung eines Mitgliedsstaats, oder wenn sonst keine fairen Asylverfahren gewährleistet sind, soll das Dublin-Verfahren für ein halbes Jahr ausgesetzt werden können. Die Bundesregierung lehnt die Reform ab, dies begünstige nur Flüchtlinge, die sich "illegal" in einen unzuständigen Mitgliedsstaat, zum Beispiel nach Deutschland, begeben, sagte ein Vertreter des Innenministeriums. Deutschland sei aber nicht grundsätzlich dagegen, überlasteten Staaten zu helfen. So habe man jüngst beschlossen, hundert Asylsuchende aus Malta aufzunehmen, weil dort zuletzt überproportional viele Flüchtlinge gelandet waren. "Die Unterstützung für solche Staaten muss freiwillig bleiben."

Außerdem schlägt die EU-Komission vor, dass Flüchtlinge, die in einen anderen EU-Staat zurückgeschickt werden sollen, nicht sofort inhaftiert werden dürfen, sondern erst wenn die Rücküberstellung feststeht. Die Bundesregierung lehnt auch dies ab, die Asylsuchenden könnten sonst untertauchen. Bjartje Vandvick vom Europäischen Flüchtlingsrat glaubt jedoch, dass es bei der Inhaftierung von Dublin-Flüchtlingen um bloße Abschreckung geht.

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