Kriminaltechnische Untersuchung beendet: Sprengsatz war keine Bombe

Berlins Innenseantor bestätigt, dass bei der Demonstration am Samstag in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik für Berufsfeuerwerker zum Einsatz kam. Sie war nicht extra präpariert.

Die Rauchwolke nach der Explosion in der Demonstration am Samstag in Berlin. Bild: reuters

BERLIN ddp/taz | Der Sprengsatz, durch den bei einer Demonstration in Berlin am vergangenen Wochenende mehrere Polizisten verletzt wurden, ist entgegen ersten Vermutungen keine Splitterbombe gewesen. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte am Donnerstag im Abgeordnetenhaus, dass es sich laut kriminaltechnischer Untersuchung um Pyrotechnik für Berufsfeuerwerker gehandelt habe. Diese sei auch in Deutschland nicht zugelassen und dürfe nicht an Private abgegeben werden. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Sprengkörper Zusatzstoffe beigefügt worden seien.

Zunächst hatte aufgrund der Verletzungen zweier Beamter die Befürchtung bestanden, dass der Sprengkörper Glas- oder Metallteile enthielt. Konservative Politiker und Medien hatten daher bereits von einem neu aufkeimenden Linksterrorsimus gesprochen. Bereits am Mittwoch hatte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber der taz die Spekulation, dass es um eine Splitterbombe gehandelt haben könne, als "Quatsch" bezeichnet.

Laut Körting rührten die tiefen Fleischwunden daher, dass durch die Wucht der Detonation Pappstücke sowie Teile der Schutzbekleidung tief in die Beine der Beamten eingedrungen seien.

Bei dem Sprengstoffanschlag waren am Samstag in der Torstraße zwölf eingesetzte Beamte verletzt worden, zwei davon schwer. Sie wurden mittlerweile wieder aus dem Krankenhaus entlassen.

Als Tatverdächtige beschuldigt werden laut Berliner Staatsanwaltschaft weiterhin zwei 21-Jährige und ein 33-Jähriger. Die Männer, die dem linksextremen Spektrum zugerechnet werden, sollen den Sprengsatz bei der Demonstration gegen die Sparpläne der Bundesregierung auf eine Gruppe von Polizisten geworfen haben. Nach ihrer Festnahme kurz nach der Tat mussten sie wieder freigelassen werden, da der Verdacht nicht für eine Vorführung beim Haftrichter reichte.

Körting sprach sich im Zusammenhang mit der Tat dafür aus, Gewalt gegen Einsatzkräfte schärfer zu ahnden. Seiner Meinung sei es vernünftig, Straftaten, die sich explizit gegen Polizisten oder Feuerwehrleute richteten, als eigenen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Im Land Berlin sei diese Frage aber noch nicht "abschließend diskutiert". Der Anschlag hatte bei zahlreichen Politikern Empörung ausgelöst. Am Mittwoch wurde das Thema in einer Aktuellen Stunde im Bundestag behandelt.

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