Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Gibt's auch Hintenfaschisten? Buddhistenfaschisten (oder heißts Buddhofaschisten? Toskanafaschisten? Demokratenfaschisten? Auch wenn mir das jetzt als Grammatikfaschismus ausgelegt werden könnte...
Endlich tut sich etwas. Wie weit soll das denn noch gehen, wenn Neonazis von der "national befreiten Stadt Anklam" sprechen. Über 130 Tote, von Schlägern der Nazis ermordet in den letzten Jahren. Und wir diskutieren darüber, ob diesen Kriminellen Meinungsfreiheit zugestanden werden muss und achten peinlich darauf, dass sie sich ja nicht als Opfer fühlen. Vielleicht geht es diesen Kriminellen besser, wenn sie sich als Täter fühlen können?!! Es ist eine Schande für Deutschland, dass diese Typen überhaupt wieder in der Öffentlichkeit auftreten. Und noch schlimmer ist dieses Schweigen zu all den Vorfällen, Anmaßungen, Straftaten, Bedrohungen, Körperverletzungen und Morden. Es ist gut, wenn endlich entschieden etwas getan wird! Die Neonazis sind nie Opfer, sie sind immer Täter!!!
ah so ist das also... wenn rechtsfaschisten Kinder indoktrinieren wollen, dann ist das eklig. Aber weil evtl. nebenbei, sozusagen durch Versehen auch verhindert werden könnte, das Linksfaschisten oder islamofaschisten Kinder indoktrinieren können, sollte man das lieber ganz lassen?
Israels „begrenzte Bodenoffensive“ im Libanon birgt immense Gefahren. Nicht nur Iran steigt in den Krieg ein. Die Welt schaut ohnmächtig zu.
Kommentar Bekenntnisse von Erzieherinnen: Berufsverbote kommen wieder
Es ist gut, dass sich Schwesig darüber Gedanken macht, wie verhindert werden kann, dass Kinder rechtsradikal indoktriniert werden. Der von ihr gewählt Weg ist aber problematisch und verschafft Neonazis eine Opferrolle.
Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) will Berufsverbote einführen. Nichts anderes bedeutet ihr Erlass, dass sich alle Träger von Kitas und deren ErzieherInnen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) bekennen müssen. Der Erlass soll sich gegen Neonazis wenden, doch dürften vor allem bei radikalen Linken unschöne Erinnerungen an die 70er und 80er Jahre der alten BRD aufkommen. Dabei geht Schwesigs Erlass noch weiter als der damalige Radikalenerlass, der sich "nur" an Beamte richtete, die als solche zu besonderer Treue zum Staat verpflichtet sind.
Auch wenn man einräumt, dass es nicht schwierig sein sollte, sich zur FDGO zu bekennen, zeigt die Erfahrung mit dem Radikalenerlass, dass hier ein Gesinnungsparagraf droht, der mit dem Recht auf Meinungsfreiheit nicht vereinbar ist. Man braucht sich nur zu vergegenwärtigen, wen der Verfassungsschutz beobachtet, um zu sehen, dass das ein Erlass ist, der sich genauso gegen Muslime und Mitglieder der Linken richten kann.
Es ist gut, dass sich Schwesig darüber Gedanken macht, wie verhindert werden kann, dass Kinder rechtsradikal indoktriniert werden. Der von ihr gewählt Weg ist aber problematisch und verschafft Neonazis eine Opferrolle. Auch ersetzt er die ideologische und sozialpolitische Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalimus nicht.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Gernot Knödler
Hamburg-Redakteur
mehr von
Gernot Knödler