Kommentar zu Versicherungsprämien: Ende der Benachteiligung

Statistische Berechnungen reichen nicht aus, um unterschiedliche Versicherungsprämien von Männern und Frauen zu rechtfertigen. Ein wegweisendes EU-Urteil.

Nur weil man es gewohnt ist, muss es nicht richtig sein. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat unterschiedliche Versicherungsprämien für Männer und Frauen jetzt zu Recht als unzulässige Diskriminierung gerügt. Es ist ein wegweisendes Urteil.

Zum ersten Mal haben die EU-Richter damit entschieden, dass statistische Berechnungen nicht ausreichen, um eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen zu rechtfertigen. Es mag ja sein, dass Frauen häufiger zum Arzt gehen und mehr Pillen schlucken. Doch warum soll auch eine Frau, die Arztpraxen und Apotheken meidet, höhere Beiträge zahlen?

Die Bildung von Risikogruppen nach dem Geschlecht ist bei den Versicherungsunternehmen nur deshalb so beliebt, weil die Geschlechtszugehörigkeit leicht feststellbar ist - leichter jedenfalls als Freizeitgewohnheiten und Drogenkonsum. Doch Bequemlichkeit kann keine Diskriminierung rechtfertigen.

Für eine Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit ist dies erstaunlicherweise schon längst anerkannt. Die sogenannten Ausländertarife bei der Kfz-Versicherung sind schon seit 1994 verboten, obwohl es statistisch belegbar war, dass nichtdeutsche Staatsangehörige höhere Schäden bei Unfällen verursachten. Was sagt es über unsere Gesellschaft aus, dass den Frauen diese Diskriminierung so viel länger zugemutet werden konnte?

Die Versicherer malen nun wieder steigende Versicherungsprämien für alle an die Wand. Das unterstellt, dass nun alle Männer aus der privaten Krankenversicherung aussteigen, weil ihre Beiträge steigen - so dass sie für Frauen auch nicht gesenkt werden können. Ein realistische Annahme ist das nicht.

In einigen Jahren wird sich zeigen, dass Unisex-Tarife völlig normal und allseits akzeptiert sind. An gerechte Verhältnisse wird man sich schnell gewöhnen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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