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Als ehemaliger Vizepräsident der Bay. Landestierärztekammer und ehemaliges Mitglied im Arzneimittelausschuß der Bundestierärztekammer sehe ich den eigentlichen Skandal in den berufständischen Organisationen der Tierärzte. Alle Verantwortlichen wußten, dass die DIMDI Verordnung, deren Ursprung im bayerischen Schweinemastskandal (Roland Fechter) zu suchen ist, für eine risikoorientierte Überwachung der Arzneimittelwege und Arzneimittelmengen gedacht war. Ohne eine Wort der Kritik, haben alle tierärztlichen Standesorganisationen (bpt, BTK, BBT) die jetzige Form der DIMDI-Verordnung akzepiert. Noch schlimmer, der Präsident des bpt (Bundesverband der praktizierenden Tierärzte) Jochen Götz hat die aktuelle Form der DIMDI-Verordnung als ein geeignetes Mittel zur Überwachung des illegalen Arzneimitteleinsatzes bezeichnet!
Soll der Ukraine erlaubt werden, Ziele tief in Russland mit westlichen Raketen und Marschflugkörpern anzugreifen? Ein Pro und Contra.
Kommentar Daten zur Geflügelmast: Misstrauen ist angebracht
Der Bund will keine detaillierten Daten zur Geflügelmast an die Länder geben. Das ist schwer nachvollziehbar und legt den Verdacht nahe, dass Lobbyisten im Spiel sind.
Die Bedenken des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die genauen Daten zur Antibiotikavergabe in der Geflügelmast herauszugeben, sind schwer nachzuvollziehen. Mehr noch: Sie legen den Verdacht nahe, dass hier die Geflügellobby ihre Hände im Spiel hatte.
Erstaunlich ist das Misstrauen, das die Bundesministerien offenbar gegenüber den Ministerien der Länder hegen. Warum die Daten beim Bund besser aufgehoben sein sollten als bei den Ländern, erschließt sich nicht.
Dazu kommt, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium auf die "umfangreichen Nachweispflichten" der Tierärzte und Landwirte verweist. Deren Angaben über die verschriebenen und verabreichten Medikamente könnten die Landesbehörden jederzeit einsehen. Warum es den Ländern dann verwehrt sein soll, aus einer Erhebung bei den Herstellern und Großhändlern Rückschlüsse auf die Tierärzte zu ziehen, erschließt sich ebenfalls nicht.
Das Ganze noch mit Hinweisen auf die Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung zu unterfüttern, klingt nachgerade wie Hohn. Zu gerne ziehen datenhungrige Behörden den Datenschutz aus der Tasche, wenn sie selbst einmal Auskunft geben sollen.
Hier hat offenbar jemand im Verordnungsgebungsverfahren die Notbremse gezogen. Sonst hätten die Landesbehörden womöglich Hinweise erhalten, wo es sich lohnen würde, einmal genauer hinzuschauen.
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Kommentar von
Gernot Knödler
Hamburg-Redakteur
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