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Rentner erschießt RäuberWenn die Grenzen verschwimmen

Ein Rentner wird überfallen und schießt aus zwei Metern einem der Räuber in den Rücken. Die Staatsanwaltschaft spricht von Notwehr, die Familie des Räubers will Gerechtigkeit.

Die Eltern von Labinot kommen immer wieder an den Tatort zurück. Bild: Miguel Ferraz

NEUMÜNSTER/SITTENSEN taz | Wieder steht Familie S. an dieser Eiche. Wieder ist das gerahmte Foto am Fuß des Baums zersplittert, es zeigt einen lächelnden Jungen, knallgrünes Hemd, gegelte Haare. Drumherum haben sie Blumengestecke aus Plastik drapiert, und Grabkerzen. Die Mutter schluchzt, der Vater hat feuchte Augen, der Onkel schaut immer wieder zur Villa nebenan.

Dort, wenige Meter entfernt, ist ihr Labinot gestorben, mit 16 Jahren. Er war an einem Raubüberfall beteiligt und wurde auf der Flucht erschossen, von dem überfallenen Rentner, auf dessen Terrasse. Für den Schuss muss sich Ernst B. (77) nicht vor Gericht verantworten, sagt die Staatsanwaltschaft. Sie hat die Ermittlungen eingestellt: kein Totschlag, Ernst B. habe aus Notwehr gehandelt. Die Familie des Getöteten strebt jetzt ein Klageerzwingungsverfahren an. Die dafür notwendige Beschwerde hat ihr Anwalt gestern bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht.

Es war in der frostigen Winternacht des 13. Dezember 2010, ein Montag, als Labinot S. mit vier Kumpels in die Villa von Ernst B. einsteigt, um Geld zu klauen. Millionen sollten dort lagern, so hatten sie es gehört.

Sie hatten sich maskiert für diesen Abend, der Renter war allein zu Hause. Den Tipp mit der Villa im niedersächsischen Sittensen hatten sie aus dem Rotlichtmilieu. Ernst B. verkehrt dort oft, eine Prostituierte lädt er immer wieder zu sich ein, er nennt sie "meine Freundin", schenkt ihr ein Mercedes-Coupé, ein Pferd und Schönheitsoperationen. Ihre Bekannte ist auch oft zu Gast, fotografiert die Villa mit ihrem Handy, gibt den jungen Männern Hinweise.

Verblutet im Schnee

Als Ernst B. an diesem 13. Dezember um 21.45 Uhr in den Garten geht, um seinen Hund zu füttern, greifen sie ihn. Sie zerren ihn ins Haus. Labinot und ein anderer Täter halten ihn auf einem Stuhl fest, die anderen drei suchen nach dem Safe mit den vermeintlichen Millionen. Plötzlich ein hohes Jaulen. Die Alarmanlage. Die Räuber geraten in Panik, fliehen über die Terrasse nach draußen in die Kälte. Dann ein Schuss. Ein zweiter. Beim dritten ein Schrei. Labinot trifft eine Kugel zwischen den Schultern, abgefeuert aus nur zwei Meter Entfernung. Das Projektil zerfetzt seine Hauptschlagader.

Labinot S. verblutet innerhalb weniger Minuten im Schnee.

Das Verfahren

Das Klageerzwingungsverfahren bietet dem Geschädigten bei Strafprozessen die Möglichkeit, die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gerichtlich überprüfen zu lassen. Er muss durch einen Anwalt innerhalb von zwei Wochen nach Einstellung Beschwerde einlegen, über die die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet. Ist die Beschwerde erfolglos, kann innerhalb eines Monats eine gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht (OLG) beantragt werden. Das OLG kann nach Prüfung der Akten eine Anklageerhebung beschließen. Bundesweit ist die Erfolgsquote jedoch sehr gering.

So steht es in den Prozessakten. Der Prozess vor dem Landgericht in Stade kam vor drei Wochen zum Abschluss. Die vier übrigen jungen Männer, alle aus Neumünster, vorbestraft und zwischen 23 und 25 Jahren alt, wurden wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten und vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Hinweisgeberin erhielt eine Bewährungsstrafe. Der Rentner Ernst B. hat vor Gericht geschwiegen, um sich nicht selbst zu belasten.

An jedem Verhandlungstag saß Familie S. im Gerichtssaal, jedes Mal sind sie anschließend zum Tatort gefahren, zu ihrer Gedenkstätte. Dass diese immer wieder zerstört war, hat sie nicht abgehalten. "Wir werden auch weiterhin kommen", sagt Naser Mirena, Labinots Onkel und mit seinen 53 Jahren der Familienälteste. Er ist es, der spricht, die Eltern möchten nicht reden. "Opa soll diesen 13. Dezember nie vergessen", sagt er. Er nennt Ernst B. nie beim Namen.

Früher am Tag, es ist ein Sonntagmittag Ende Juni, sitzt Familie S. zu Hause im schleswig-holsteinischen Neumünster im Wohnzimmer ihrer Dreizimmerwohnung. Kaffee und Kuchen stehen auf dem Tisch, in der Ecke ein raumhoher Zitronenbaum aus Plastik, auf dem großen Flachbild des Fernsehers gewinnt Sebastian Vettel gerade sein sechstes Formel-1-Rennen der Saison. Keiner schaut hin.

Sie fahren immer wieder an den Tatort

"Opa hat sich bisher mit keinem Wort bei uns entschuldigt", sagt Mirena, "er sollte sich schämen." Keiner hier kann begreifen, wie es zu dieser Nacht, zu dieser Tat kommen konnte, weder die Eltern noch die Geschwister, die Onkels, die Tante. Sie wissen nur eins: Der Opa ist schuld, dass ihr Labinot nicht mehr lebt, es ist alles, woran sie denken können. Warum wollte Labinot in die Villa einbrechen, einen alten Mann überfallen und Geld klauen? "Das war kein Klauen", sagt Mirena und hebt seine Stimme. "Lab hat einfach nur mitgemacht!"

Er spricht von falschen Freunden, an die der sonst so friedliche Labinot versehentlich geraten sei, von Fehlern, die man eben als Jugendlicher begehe, er sei doch so jung gewesen. "Sicher, er hätte bestraft werden sollen. Aber doch nicht getötet. Schlimm, so was." Das sagt er oft bei diesem Treffen, wenn ihm die Erklärungen ausgehen. "Schlimm, so was." Dabei holt er weit aus mit seinen Armen, das blaue Hemd und die Lederweste spannen sich über seinem Bauch. Dass sie mit der ganzen Familie immer wieder an den Tatort fahren, sagt er, dient nicht nur ihrer Trauer. "Opa soll seine Tat immer vor Augen haben, er soll sehen, was er angerichtet hat."

In Sittensen fährt ein Traktor an der Eiche vorbei - der Bauer guckt. Eine Nachbarin läuft am Straßenrand entlang, sie guckt. Drei Polizeiwagen kommen angerollt. Es war sehr viel Aufregung für dieses dörfliche Sittensen. Jedes Mal, wenn Familie S. zu ihrer Gedenkstätte fahren will, muss sie sich bei der örtlichen Polizei anmelden. In der reetgedeckten Villa von Ernst B. regt sich nichts, der Rasen ist frisch gemäht, im Teich spiegelt sich die Nachmittagssonne, auf der Terrasse steht ein Liegestuhl.

In der Nacht des 13. Dezember 2010 will Ernst B. laut eigener Aussage bei der Polizei Schüsse gehört haben, bevor er selbst zur Waffe griff. "Jedenfalls fiel dann ein Schuss, und ich habe gedacht, jetzt wird es ganz gefährlich und jetzt kannst du auch zur Waffe greifen", steht im Protokoll. Ernst B. ist Jäger, besitzt mehrere Waffen. Die, zu der er griff, lag geladen in seiner Nähe.

Entscheidende Fragen

Waren die jungen Männer bewaffnet und haben sie geschossen? Es sind die entscheidenden Fragen in diesem Fall, bei dem die Grenzen zwischen Täter und Opfer verschwimmen. Die vier verurteilten Räuber haben im Prozess ausgesagt, sie hätten eine Softair-Pistole bei sich gehabt, diese aber im Handschuhfach ihres Autos gelassen. Die Beamten vor Ort stellten eine Woche nach der Tat eine weitere Waffe sicher, eine Gaspistole, in Terrassennähe, dort, wo die Leiche lag. Die Pistole ist auf den Namen des Rentners angemeldet. "Erst, als der Schnee getaut war, haben wir die Waffe gesehen", sagt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Patronenhülsen haben sie nicht gefunden.

Das Gericht konnte weder bestätigen noch ausschließen, dass die jungen Männer eine oder mehrere Waffen bei sich trugen. Die Staatsanwaltschaft geht dennoch davon aus, dass Ernst B. anfangs mit einer Waffe bedroht worden ist. "Unsere Entscheidung, die Ermittlungen einzustellen, bleibt davon aber unberührt", sagt ihr Sprecher Breas. "Entscheidend ist: Ernst B. wollte mit dem Griff zur Pistole sein Hab und Gut verteidigen."

Denn in der Jackentasche von Labinot S. wurde das Portemonnaie des Rentners mit mehr als 2.000 Euro gefunden. "Die Beute war noch nicht sichergestellt, der Raub zum Zeitpunkt der Schüsse also gegenwärtig", sagt Breas. Und weil der Rentner nach einer Knie-Operation an Krücken ging, sei er berechtigt gewesen zu schießen. Dass er seine Pistole nicht im Waffenschrank aufbewahrte, wie es das Waffengesetz vorschreibt, erfülle noch keinen Straftatbestand.

Thomas Kämmer, Rechtsbeistand der Familie des getöteten Jungen, sieht in den Schüssen des Rentners keinen Akt der Notwehr. Für ihn grenzt der Fall an Selbstjustiz; dass es zu keiner Anklage komme, sende eine fatale Botschaft. "Das sagt doch: Wenn ihr überfallen werdet auf eurem Grundstück, dann dürft ihr schießen."

Die Geschichte erhitzt die Gemüter - auch im Internet. Auf Seiten wie "Politically Incorrect" lassen sich Kommentatoren seit Monaten immer wieder aus. "Der alte Mann, der sich verteidigt hat, ist absolut im Recht. Den einzigen Fehler, den er gemacht hat, er hat die Magazinkapazität nicht ausgenutzt", schreibt Timpe10. Und derzurechtweiser: "Wir haben genug Probleme mit unseren eigenen (paar) Verbrechern. Da brauchen wir nicht noch importierte Horden, die noch dazu delinquieren."

Geflohen aus dem Kosovo

Die Familie S. stammt aus dem albanischen Kosovo, sie war zu Beginn der 90er Jahre während des Balkan-Krieges geflohen. Die Kinder sind alle in Deutschland geboren. Im Auto nach Sittensen sagt Onkel Mirena dann plötzlich: "Wenn die Justiz versagt, mache ich auch Selbstjustiz." Was er damit meint? "Das werden wir dann sehen." Er macht eine Pause. Dann rudert er zurück, "keine Angst", er spreche hier nicht von Blutrache, wie sie im Kosovo noch immer üblich sei.

Mirena sagt, er kontrolliere seine Kinder jetzt noch mehr als vorher, jeder neue Freund muss sich bei ihm vorstellen. "Bei einer Zigarette kann ich schon feststellen, ob ein Mensch gut ist oder schlecht", sagt er. Es klingt wie die Bankrotterklärung eines Mannes, der für ein überkommenes patriarchalisches System steht. Der gewohnt war, dass ihm die Jugend uneingeschränkt Respekt zollt.

Labinot, mit einem Hauptschulabschluss auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, hatte sich abgeschottet in den letzten Monaten vor dem Überfall, von seinen Eltern, seinem Onkel und den zwei Brüdern, mit denen er sich das Zimmer teilte. Er prügelte sich, raste mit dem Mofa durch Neumünster. Es kam zu ersten Überfällen, Sozialstunden im Tier- und Altersheim folgten. Nun liegt er im Familiengrab, im Kosovo.

Am Morgen nach der Tat, es ist der 14. Dezember, will seine Mutter Labinot wecken, er soll aufstehen und los, zu seinen Sozialstunden. Labinot liegt nicht in seinem Bett. Seine Brüder haben ihn nicht gesehen. Sie ruft seine Freunde an, keiner weiß etwas. Später am Tag surft seine Schwester im Internet, sie stolpert über eine Schlagzeile: "16-jähriger Räuber aus Neumünster bei Überfall erschossen."

Eine Stunde später klingelt die Polizei an der Haustür. Ob sie für einen Moment reinkommen dürfe.

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109 Kommentare

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  • W
    webork

    Mein Mitgefühl dem armen Mann der Überfallen wurde. Schade nur das er nicht alle erwischt hat. Und trauern kann die Familie zu Hause, nicht an diesem Ort der Gerechtigkeit.

  • Z
    zx6

    Sicherlich hat der Schreiberling dieses Artikels nur völlig unabsichtlich vergessen zu erwähnen, daß Labinot S. den Rentner vorher verprügelt hat (und nicht nur danebengestanden hat) sowie daß von den drei Tätern auf den Rentner geschossen wurde.

     

    Sind ja auch völlig unwichtige Details.

     

    Hauptsache, der Rentner war ein ausländerfeindlicher böser schießwütiger Mensch.

     

    Achso, nur zur Info. Die Straftat wird im Artikel mehrfach aus "Einbruch" bezeichnet. Das war es nicht. Es war Raub.

     

    zx6

  • N
    nobody

    Vorab, alle Angehörigen des Täters haben mein Mitgefühl.

     

     

     

    Mörder oder Kinderschänder können sich bei den Angehörigen der Opfer versuchen zu entschuldigen.

    Bringen wird das freilich nichts, außer das sich der Täter danach besser fühlt.

     

    Die Forderung der Eltern in diesem Fall ist obszön.

     

    Meiner Meinung nach, ist in Deutschland die Gefahr für Täter, bei einer Straftat selbst Schaden zu nehmen noch viel zu gering.

  • X
    xxx

    Es ist insgesamt ein sehr trauriger Fall. Aber eine Frage: Warum ist die Familie nicht wütend auf die Mittäter des Jungen? Sie haben es erlaubt, dass er da mitmacht, oder gar ihn dazu genötigt, wer weiß... Ich wäre wütend auf sie und auf mich selbst als Vater, denn das hätte mein Versagen offenbart.

  • AS
    autofreie Schnecke

    Wie sich alle hier aufregen.

     

    Wäre der Erschossene ein Moslem, würde der Beifall nicht enden.

    Wäre der Rentner Polizist gewesen, würde auf den Polizeistaat geschimpft.

    Wäre der Erschossene ein Schwarzer, würde die Nazikeule auspackt.

    Wäre der Rentner Pfarrer, würden die Katholiken verflucht.

     

    Rast ein Automörder Leute tot...keinen interessiert's.

  • A
    amüsiert

    Aber Emilia - musste der grandios schlechte Artikel von Ende Juni denn wirklich noch mal neu aufgelegt werden?

    http://www.taz.de/!73527/

    Zahlt die TAZ dafür dann auch noch mal das volle Zeilenhonorar???

  • T
    th.müntzer

    Dass Eltern um ihren toten Sohn trauern ist normal und verständlich. Nicht normal ist, dass sie die Schuld am Tod ihres Sohnes auf jemand anders schieben wollen. Es zeigt ihr Unvermögen, den Anteil an seinem Tod bei ihrem Sohn und wegen mangelnder Aufsichts- und Erziehungspflicht bei sich zu suchen. Sie leugnen anscheinend, dass ihr Sohn ein Krimineller war und darin umkam. Würden sie die Schuld anerkennen, müssten sie sich fragen, was sie zum Verhalten ihres Sohnes beigetragen haben. Die Familie des Täters scheint in Deutschland nicht angekommen zu sein, da ihr toter Sohn im Familiengrab im Kosovo begraben wurde.

  • F
    Franky

    Ein gehbehinderter Rentner sieht sich fünf kriminellen Angreifern gegenüber. Im allgemeinen Durcheinander schießt er auf einen davon, wohl ungezielt, zumindest ist kaum etwas anderes nachweisbar. Der Täter bleibt tot liegen. Ein 16jähriger geborener Kosovo-Albaner. Soweit die Fakten.

     

    Die Einbruchsrate im Landkreis soll übrigens nach diesem Vorfall massiv abgenommen haben, wie man hört...

  • T
    Tragödie

    Das tote Kind wurde von seinen Eltern vernachlässigt, wahrscheinlich wissen sie das auch, sonst hätte es wohl kaum so einen bösen Scheiß gebaut. Jetzt suchen seine Eltern die Schuld an der Tragödie im Außen, ist ja auch viel einfacher und entlastender.

     

    Eines ist aber auch klar: Schusswaffen, und schon gar nicht geladene, gehören auf keinen Fall in Privathaushalte.

  • H
    HU-Leverkusen

    Es ist ein weiterer untauglicher Versuch der taz die Dinge auf den Kopf zu stellen.

     

    Die Täter waren bewaffnet - mit täuschend ähnlichen Waffen wie man sie frei zu kaufen bekommt. Die Echtheit kann nicht vorher überprüft werden. Die Diskussion des Schusses in den Rücken bringt in der Sache nichts. Der Täter kann sich reflexartig vor dem Schuss noch weggedreht haben.

     

    Da gibt es keinen Spielraum mehr gegen Notwehr. Die Eltern sind die wahren Schuldigen.

  • G
    Gehtsnoch

    Wer in Gefahr begibt, kommt darin um. Wer einen anderen überfällt, muss mit Gegenwehr rechnen, die auch tödlich enden kann. Die Familie des Erschossenen, der Täter und eben nicht Opfer ist, hätte sich besser früher um ihren missratenen Zögling gekümmert, damit er nicht in solche kriminellen Kreise gerät.

     

    Hier dem Rentner wegen Schusswaffe, Vermögen, Besuchen bei einer Prostituierten oder weshalb auch immer eine Schuld anhängen zu wollen, ist einfach nur unanständig und schäbig!

  • M
    Mira

    sorry Fehlerteufel: meinte Werteimport

  • M
    Mira

    Um die Einseitigkeit und Färbung des Artikels mal etwas zu ergänzen: Was noch gar nicht erwähnt wurde ist der finanzielle Verlust der Familie! Wäre der Einbruch gut ausgegangen, hätte sie womöglich von dem Erwerb ihres Sohnes profitiert, dessen kriminelles Potential von der Familie nach Darstellung im Artikel geschönt bis toleriert wurde.

    Ich bin übrigens recht links und habe auch gutmenschliche Züge, doch ich finde eine wehrhafte Demokratie sollte etwas gegen den Werteexport tun, der dem Grundgesetz widerspricht.

  • HS
    Hans Spaten

    Liebe TAZ-Redaktion:

     

    Par.32 StGB (Notwehr) ist gluecklicherweise eindeutig und leicht verstaendlich.

     

    Es ist schlimm genug, dass es immer wieder zu Einschraenkungen dieses Buergerrechts durch vorschnelle, uebermaessig gutmenschliche oder gar aktivistische Richter kommt.

     

    Als Hintergrund zu einem besonders auffaelligen Fall: Volker Erb, Zur Aushoehlung des Notwehrrechts durch lebensfremde tatrichterliche Unterstellungen, NStZ 2011, Heft 4, S. 186-193.

     

    Fallen Sie doch bitte nicht auch noch in diesen unsaeglichen Chor mit ein. Ohne ein klares und verlaessliches Notwehrrecht ist Leben in einer Zivilgesellschaft nicht moeglich.

     

    Was wuerde aus unserem Rechtsverstaendnis, wenn wir nicht mehr wuessten, ob wir mehr Angst vor halbstarken Gewaltverbrechern oder dem Staatsanwalt haben muessen ?

  • B
    Broderchen

    Der TAZ-Artikel läßt ein nicht unwichtiges Detail des Überfalls aus:

    Laut Bericht Spiegel-Online wurde der Rentner von den Tätern im Haus am Stuhl gefesselt und zwecks Zugang zu Tresor zeitweise gefoltert.

    Jeder sollte mal in sich gehen und fragen ob er daraufhin nicht genauso gehandelt hätte wie der Rentner.

  • A
    antiantiantianti

    Den Artikel finde ich witzig. Dann kann ich mir ja demnächst, wenn ich einen Einbruch begehe und erwischt werde, von der Polizei Schadensersatz für den Ausfall meiner Einnahmen einklagen.

     

    Anscheinend habe ich kein Recht auf Unversehrtheit in diesem Land, sondern die Justiz darf gemäß dem Auge um Auge Prinzip mich entschädigen, Abschreckung oder Prävention oder gar Verteidigung verletzt demnach wohl die Menschenrechte derjenigen, die sie mir nicht zugestehen.

     

    Da bin ich immer für die Existenz der TAZ dankbar, sie liefert mir Denkanstöße für Selbstverständlichkeiten.

  • JR
    Jenny Repanic

    Ob der Rentner in Notwehr gehandelt hat, war eine juristische Frage und ein Gericht hat darüber befunden.

    Moralisch ist dem Mann ohnehin kein Vorwurf zu machen. Er wurde von einer ganzen Bande Krimineller in seinem Haus überfallen und beraubt, stand unter Schock und hat im Affekt gehandelt. Niemand kann sagen, ob er in der gleichen Situation nicht genauso gehandelt hätte, jedenfalls niemand, der sich noch nie in einer solchen Situation befunden hat.

    Daß sich nun allgmein das Mitleid mit einem bereits mehrfach vorbestraften Jugendlichen, der beim Verüben einer schweren Straftat ums Leben gekommen ist, in Grenzen hält, ist ebenfalls verständlich.

    Daß die Familie dieses Jugendlichen da eine andere Sichtweise hat, weil sie persönlich befangen sind, mag man ihnen auch zugestehen.

    Damit ist der Fall dann aber abgeschlossen.

  • D
    Dirkchen

    Dieser "Rechtsbeistand" Thomas Kämmer, der hier für die Familie des Täters Labinot S. auftritt, ist überhaupt kein richtiger Anwalt. Er hat nicht einmal das zweite Staatsexamen geschafft.

     

    Kämmer hat sich auch sonst wohl schon als sogenannter Ambulanzenjäger betätigt:

    http://reichenhaller-pranger.de/resources/3677Beweisantrag1.pdf

    (ab Seite 2 wird es interessant).

  • RW
    Rolf Wittwer

    "..Kaffee und Kuchen stehen auf dem Tisch.." und "..die Nachmittagssonne spiegelt sich im See..." etc. etc.

    Und eine kosovarische Familie des Opfers fordert.

    Im Grunde genommen verhält sie sich genau so, was sich ein normaler Bürger unter nicht eben geglückter "Integration" vorstellt. Nämlich uneinsichtig, fordernd, z.T. drohend ("Selbstjustiz")etc. und sich als Opfer selbst darstellend und provokativ inszenierend.

    Dem Leser wird von dieser Journaille heile-Welt und Verharmlosung vorgegaukelt.

    Alles nicht neu!

  • H
    Hanseat

    In dem Artikel stand, daß der Abstand zwischem dem Opfer und dem jugendlichen Angreifer lediglich 2 Meter beim Schuß betrug.

     

    Damit befand sich das Opfer in absolut akuter Gefahr.

    Bei dieser geringen Distanz kann man leicht die Waffe und das Leben verlieren. Besonders, wenn man nicht voll beweglich ist (Das Opfer bewegte sich an Krücken).

     

    Wenn ein Angreifer jemanden so gefährlich nahe kommt, muß man schon dessen Leben mehr lieben als das eigene, wenn man nicht schießt.

     

    Ansonsten:

    Es gibt viele "Berufe", die einem Berufsrisiko unterliegen.

    Und selbst die Polizei benötigt in der Regel eine richterliche Erlaubnis zu Durchsuchung eine Wohnung.

    Die (weitgehende) Unverletzlichkeit des eigenen Wohnbereichs ist ein Grundwert, der sich zu verteidigen lohnt.

  • H
    hhweso

    Liebe taz,

     

    der Rentner hatte wahrscheinlich nur Sekunden für sein Handeln, die Eltern mehrere Jahre und sie (taz - Redaktion) mehrere Wochen! Im Gegensatz zum Rentner, können sie, spricht Artikel korrigieren!

     

    Liebe taz, so nicht

  • P
    Phaul

    Warum sind Henker oft maskiert? Damit die Tötung anonym, durch den Staat geschieht, und nicht durch die Person des Henkers. Aus dem selben Grund sind ja auch SEK und Scharfschützen der Polizei maskiert. Damit wird Rache gegen einzelne Personen erschwert. Im gegebenen Fall ist das anders, der Schütze ist namentlich bekannt, auch sein Wohnort.

     

    Erinnern wir uns an "Lawrence von Arabien"? Dort tötet Lawrence einen Mörder damit es nicht zur Blutrache zwischen den Stämmen kommt. Wohlgemerkt, Blutrache wegen einer gerechtfertigten Exekution.

     

    Nun ist der "Opa" vom anderen Stamm und er muss in den Augen der Albaner büßen, entweder vor Gericht, oder irgendwie anders. Blutrache hat mit Gerechtigkeit rein garnichts zu tun, eine Tötung reicht aus, egal aus welchem Grund.

  • L
    Locuta

    Frage am Rande: warum haben Fischer, Schröder und Scharping den Kosovo-Krieg vom Zaun gebrochen? Doch wohl darum, daß die ach so friedlichen Kosovaren dort in Ruhe und Frieden leben können, oder?

    Was also macht diese Sippschaft noch hier? Oder andersrum gefragt, wofür hat die Nato da für Ordnung gesorgt? Damit die Leute hier bleiben?

     

    Wären sie nicht hier, wäre der ach so Unschuldige noch am Leben!

  • A
    Afer

    Anstatt den alten Mann für das Geschehene verantwortlich zu machen, sollten die Angehörigen des getöteten Jungen ihre Mahnwachen besser vor den Zellenfenstern der Mittäter abhalten. Es ist richtig, dass das Opfer mit seinen 16 Jahren sich vielleicht nicht der ganzen Tragweite seines Handelns bewusst war, und vielleicht hätte der Schütze anders gehandelt, wenn er gewusst hätte, dass er ein halbes Kind vor sich hat, aber die wirklich Verantwortlichen sind hier doch diejenigen, die den 16-jährigen zu dieser Tat verleitet haben. Auch der Tippgeberin dürfte, da sie ja lt. Artikel im Haus des Raubopfers ein und aus ging, klar gewesen sein, dass der Besitzer des Anwesens bewaffnet ist. Wenn ich vom Selbstmitleid der Familie des Jungen lese, wird mir schlecht. Ich kann verstehen, dass der Verlust eines Kindes unter diesen Umständen eine grausame Sache ist und die Angehörigen versuchen, jemanden für das Geschehene zur Verantwortung zu ziehen, aber dann bitte doch die wahren Verantwortlichen, die meiner Meinung nach die Mittäter sowie auch die Tippgeberin sind.

  • T
    Topas

    Es ist die Aufgabe de Justiz mit all ihren Organen, die in betreffendem Fall begangenen Verbrechen angemessen zu bewerten und zu bestrafen.

     

    Jedoch fakt ist: In der deutschen Rechtssprechung gilt der Grundsatz in dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten/ Beschuldigten -

     

    Keiner der mit dem Fall betrauten Juristen war bei der Tat dabei, im Weiteren steht Aussage gg. Aussage und ob ein an Krücken gehender älterer Herr in der Aufregung bei Dunkelheit in der Lage ist, "angemessen" zu schießen, ist fraglich.

     

    Was ich bedauerlich finde, ist nicht, wie es passiert sein mag, sondern dass es passiert ist.

  • T
    TazFAN

    Das Verhalten der Eltern überzeugt mich, dass der Junge eigentlich unschuldig ist. Die wahre Schuld tragen nämlich sie. Sie haben zu keiner Zeit über ihr Wertegerüst nachgedacht und den Jungen geistig verwahrlosen lassen.

  • I
    IhrPeter

    Ich bin gestern von ein paar Schlägern ausländischer Herkunft überfallen worden. Ich habe mich nicht gewehrt, als man mir auftrug zu sagen meine Mutter wäre eine deutsche Schlampe habe ich dies ohne zu zögern gemacht. Bin ich jetzt ein guter Deutscher, bin ich kein mordenender Nazi mehr?

  • P
    paxaurea

    Wer ein Verbrechen begeht, dabei auch Gewalt einsetzt, jemanden bedroht und demütigt, sollte damit rechnen, daß mit Gewalt darauf reagiert wird.

     

    Sicher ist der Renter nicht unbedingt das harmlose, unschuldige Schäflein, wenn man bedenkt, was man über seinen Lebensstil lesen konnte, aber das spielt dabei keine Rolle.

     

    Nimmt man dazu das, was man über den Überfall erfahren hat, kann ich ehrlich nicht sagen, daß die Eltern das Recht haben sich groß als Opfer zu präsentieren oder dem Opfer des Überfalls große Vorwürfe zu machen.

     

    Ihr Sohn mag einmal niedlich und unschuldig gewesen sein, aber in dem Moment, als er sich am Überfall beteiligte, wurde er zum Verbrecher und einer Gefahr für die Gesellschaft. Das Verbrechen wurde geplant, vorbereitet und die Gewaltanwendung seitens der Täter war einkalkuliert, ich kann da echt kein Verbrechen sehen, wenn jemand nach erlittener Gewalt zur Waffe greift.

     

    Die Familie muß anerkennen, in was sich ihr Sohn verwandelt hat und was er getan hat. Im Moment des Überfalls waren die Täter auch bereit im Notfall einen Mord zu begehen.

  • H
    HerrVorragend

    Es ist schlimm wenn ein Leben mit 16 Jahren endet.

     

    Bedenklich finde ich aber, dass nun alle anderen die Schuld tragen sollen.

     

    "Alle anderen" haben die Schuld an seinem Hauptschulabschluss, seinem nicht vorhandenen Ausbildungsplatz, seinen bisherigen Vergehen für die er bereits Sozialstunden bekommen hat, seinen falschen Freunden und dass er nachts mit 4 Freunden einen alten Mann überfällt...

     

    Egal ob die ne Waffe dabei hatten oder nicht, fünf junge Männer gegen einen alten Mann an Krücken... da kann Mutti stolz sein.

     

    Sich darüber aufregen, dass sich "DER OPA" (noch) nicht entschuldigt hat? Hat sich jemand bei ihm für den Überfall entschuldigt?

     

    Mir wird immer klarer warum ich kein Abo der taz mehr habe...

  • C
    corax

    [Für den] Rechtsbeistand der Familie des getöteten Jungen [...] sendet der Fall ein [...] Signal. "Das sagt doch: Wenn ihr überfallen werdet auf eurem Grundstück, dann dürft ihr schießen."

     

    Genau das sagt es. Und das ist, um einen bekannten Berliner OB zu zitieren, auch gut so. Es heißt nicht daß man sofort schießen sollte, es heißt vor allem nicht daß man als Überfallopfer das Hirn ausschalten und nicht nach anderen Auswegen suchen soll - aber es verortet den Schuß aus Notwehr im zulässigen Bereich. Aus meiner Sicht das richtige Signal.

  • W
    Waffenrechtkenner

    Aktuelles Waffenrecht (Auszug):

     

    Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung einer weiteren Waffe in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz umfasst die Erlaubnis zum Führen der Waffe innerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums.

     

    10. Generelle Ausnahmen von Erlaubnispflichten

     

    Generelle Ausnahmen insbesondere von der Waffenscheinpflicht (Führen der Waffe) gelten vor allem in der eigenen Wohnung, den eigenen Geschäftsräumen oder dem eigenen befriedeten Besitztum; dort darf eine erlaubt erworbene und besessene Waffe grundsätzlich ohne behördliche Erlaubnis schussbereit geführt werden. Dieses Privileg gilt auch z.B. für die Wohnung, die Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum eines Anderen (bei dessen Zustimmung) oder auf zwingend zurückzulegenden Wegstrecken, wenn die Waffe zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck geführt wird, für den sie auch erworben wurde und besessen wird. Auch das Schießen auf zugelassenen Schießstätten ist erlaubnisfrei möglich.

     

    Selbstverständlich gelten allgemeine Rechtfertigungsgründe auch ohne ausdrückliche waffenrechtliche Erlaubnisfreistellung überlagernd, d.h. das Schießen z.B. in einer Lage der Notwehr / Nothilfe oder des rechtfertigenden Notstandes ist erlaubt.

     

    Der Rentner durfte die Waffe geladen tragen und auch dann schießen und da der Täter die gestohlenen Gegenstände noch bei sich hatte, war der Angriff noch gegenwärtig und berechtigt zum Schießen.

     

    Ende des Geseiers der F(l)achleute hier!

  • FT
    Frank Torsten

    Beim Schuss auf den Jugendlichen war der aber gerade mal 2 Meter vom Rentner entfernt.

     

    Bedeutet also wohl eher, dass der Rentner zur Waffe gegriffen, und auch sofort geschossen hat, und die Jugendlichen beim Griff zur Waffe das Weite suchen wollten - es war also alles sozusagen ein "Vorgang".

     

    Das ganze dürfte also wohl maximal ne halbe Sekunde oder Sekunde gedauert haben - wohl kaum genug Zeit für den Rentner, um jetzt erstmal sachlich zu überlegen, ob da nun 2.000 oder vielleicht doch 5.000 in der Brieftasche waren, oder ob er den einen der Angreifer erst mal höflich fragen soll, ob er bei dem Überfall jetzt aus vollem Herzen dabei ist, oder eher doch nur aus Langeweile. Er hätte vor dem Schuss natürlich auch fragen können, ob die jetzt weglaufen, unmd nicht wiederkommen, oder sich noch ne größere Waffe aus dem Auto holen, und dann richtig aufräumen bei ihm.

     

    Volles Verständnis für die Trauer der Eltern - keine Frage!!

     

    Aber KEIN Verständnis dafür, dass die dem Rentner jetzt IHRE verkorkste Erziehung in die Schuhe schieben wollen.

     

    Und da könnte der Rentner meinetwegen auch 10 mal im Monat ins Bordell gehen - dadurch jedenfalls wird er für mich trotzdem noch nicht zum Täter.

  • GB
    G. Bergmann

    Eigentlich ist bei dem Fall klar, wer Täter und wer Opfer ist. Ich verstehe nicht, warum das immer wieder verwischt wird.

    Und letztendlich gibt es ja Ursache/Wirkung bzw. das Verursacherprinzip: Hätten Labinot und seine Kumpane den alten Mann in Ruhe gelassen, wäre Labinot noch am Leben.

  • MS
    Martin Schmitt

    Warum schreibt Ihr so, als hätte der alte Mann die jungen Kriminellen in eigenem Haus überfallen?

  • M
    Menschenrechtler

    Zitat aus dem Artikel:

     

    "Ernst B. verkehrt dort oft, eine Prostituierte lädt er immer wieder zu sich ein, er nennt sie "meine Freundin", "

     

    Seltsame Berichterstattung. Was hat das bitteschön mit dem Vorgang selbst zu tun???

  • JK
    Jay Kay

    @ kleinalex

     

    Nein, die Staatsanwaltschaft maßt sich hier kein Recht an, Entscheidungen zu treffen, die von Natur aus nur Richtern zustehen dürfen.

     

    Die Staatsanwaltschaft ist die sog "Herrin des Vorverfahrens", sie entscheidet selbständig, ob ein bestimmtes Verhalten zu einer Anklage führt. Hierbei prüft sie, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, also ob der Beschuldigte wahrscheinlich verurteilt werden wird.

    Zu diesem Zeitpunkt trifft sie eine eigene juristische Wertung, sieht sie eine Tat durch Notwehr gerechtfertigt oder einen unvermeidlichen Verbotsirrtum o.ä., so wird sie auch keine Anklage erheben. Das ist auch richtig so und liegt in der Gewaltenteilung und im Legalitätsprinzip begründet.

    Aber Angst vor staatsanwaltlicher Willkür ist hier unbegründet, die Geschädigten können hiergegen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen und hierüber wird dann ggf. ein Gericht im Wege des Klageerzwingungsverfahrens entscheiden (vorliegend bestreiten die Angehörigen ja auch diesen Weg).

  • IF
    Irina Friedmann

    Ich bin dafür. dass man sich im eigenen Haus verteidigen kann, aber: Wenn man jemanden von hinten erschiesst , ist das keine Notwehr, sondern abknallen.

  • G
    guntherkummerlande

    Interessant wäre die Frage, ob es

    eine Verbindung zur Organisierten Kriminalität

    gibt.

    Wer hat den Auftrag erteilt? Wer befahl

    der Spionin das Objekt auszukundschaften?

    Wie kam der Rentner zu seinen beträchtlichen

    Vermögen?

    Welche Unterweltgrößen kannte er?

    Er liebte offenbar die Prostituierte

    und wollte Sie womöglich vom Zuhälter befreien.

    Sollten die Täter mehr als nur ausrauben?

     

    Wollte die Spionin die Liebesbeziehung des

    Rentners zur Prostituierten zerstören?

    Was sind die Motive dafür?

    Was haben die Hauptschüler vorher für Aufträge

    angenommen?

    Sind/Waren die Eltern Mitglied einer kriminellen Vereinigung?

    Es ist unfasslich, wie oberflächlich der gesamte

    Blog ist.

     

    Wie genau wurde der Rentner mißhandelt im Vorfeld?

    Wo befand sich die geliebte Prostituierte

    und wo die Spionin?

    Wurden die Hauptschüler zu dieser Tat "verleitet",

    "gezwungen", "genötigt","übertölpelt"?

    Wen kannten Sie aus den Rotlichtmilieu?

    Es wäre schlecht, wenn der Staatsanwalt tiefergehende

    Ermittlungen vorzeitig abbricht, um irgendjemand

    zu schonen. Welche Waffen besaßen die Huren und

    die Hauptschüler?

    Wie entwickelten sich die Geldtransfers zwischen

    Hure und Rentner? Gab es außer Sex noch weitere

    Druckmittel? Was wußte Sie von Ihm?

    Wer ist erbberechtigt? Wieviel springt heraus?

    War er herzkrank und man wollte ihn zu Tode erschrecken, um ans Erbe zu kommen?

    Also wirklich die Informationen sind miserabel!!!!

  • D
    derralle

    @lolita, @phillip

    Ihr vereinfacht den Fall unzulässig. Wenn jeder gleich schießen dürfte, wenn er sich angegriffen fühlt, dann wäre hier finsteres Mittelalter. Wenn einer euer Auto abfackelt oder in eure Laube einbricht, dann dürft ihr die Polizei rufen, Fotos machen oder die Täter in sicherer Entfernung verfolgen und eure Erkenntnisse wiederum der Polizei melden. So ist das hier geregelt, und das ist gut so.

     

    In diesem unglücklichen Fall war das 77-jährige Opfer in der Lage, sich gegen seine Angreifer angemessen zur Wehr zur setzen und hat dabei einen Angreifer erschossen, was meiner Meinung nach in der Stärke der Reaktion angemessen war.

     

    Im Falle eines abgefackelten Autos oder eines gewaltfreien Einbruchs wäre die Reaktion aber nicht zulässig.

  • DJ
    Dirk Jäckel

    Habe soeben die Staatsanwaltschaft auf den Artikel hingewiesen. Um es nochmals deutlich zu machen: Mir geht es nicht darum, das Handeln des Überfallsopfers zu zu entschuldigen, dies kann ich einfach nicht beurteilen. Es kann aber nicht angehen, dass der Onkel des Getöteten hier ein Tötungs- oder zumindest Körperverletzungsdelikt ankündigt und nichts geschieht. Eigentlich überflüssig zu sagen, aber wohl nötig in diesem Forum: Dasselbe hätte ich getan, wenn die Androhung von rechtsradikaler Seite gekommen wäre.

  • M
    Markus

    völlig richtig so , der rentner gehört freigesprochen , wo kommen wir auch hin wenn wir unser hab und gut nicht verteidigen dürfen !! wer sowas macht muss auch mit seiner strafe rechnen und eins ist jedem klar auch wenn er 16 war , er beklaut keinem mehr.

  • B
    Beobachter

    Angenommen, die Täter wären im Garten stehen geblieben, hätten sich kurz beraten und wären noch mal zurück gekehrt, um den einzigen Zeugen ihres Verbrechens zu vernichten - ich vermute, der Fall wäre der taz maximal zwei Zeilen auf der vorletzten Seite der Printausgabe wert gewesen.

     

    "Deutschland muss von außen eingehegt, quasi verdünnt werden."

    (Joschka Fischer, B90/Die GrünInnen)

  • Q
    quidane

    @vic

    ""Die, zu der er griff, lag geladen in seiner Nähe."

    Warum? Niemand sollte eine Waffe besitzen. "

     

    Vielleicht hatte er seine Waffe eben gerade geputzt, ist ja auch egal. Jeder soll in seinem Heim eine Waffe besitzen dürfen, eben um sich verteidigen zu können.

    Ich verstehe gar nicht, warum so viel Mitleid für den Räuber. Er hat einen alten Mann (77) zusammen mit 4 weiteren Polizeibekannten Kollegen in seinem Zuhause überfallen. Räuberischer Diebstahl mit Freiheitsberaubung - da muss man schon damit rechnen, dass sich das eine oder andere Opfer wehrt.

  • C
    Civ

    Zitat von vic:

     

     

    Ähm, ja. Was soll denn sonst zählen?

    Und wenn dieses etwas zählen soll, wollten Sie dies auch noch wenn gegen Sie ermittelt wird? Oder dann doch lieber ein faires Verfahren nach eindeutigen Regeln?

  • L
    Leser

    Hm, also in einem Konkurrenzprodukt wurde zu diesem Fall erwähnt dass der Schütze sich schwere Vorwürfe macht und darüber entsetzt ist dass der Junge starb.

     

    Die taz hingegen hat offenbar nichtmal versucht eine Stellungnahme von dem Mann zu bekommen - es wird nur seine Aussage bei der Polizei, sein Privatleben im Rotlichtmilieu und der Umstand dass sein Rasen gemäht ist erwähnt.

    Aber selbst wenn der Rentner ein Interview ablehnte, seine Äußerungen in anderen Zeitungen sind offenes Quellmaterial.

     

    Was ist los? Angst, dass bei der Erwähnung der menschlichen Seite des "Opas" nicht mehr genügend Sympathien für die Räuberbande übrig bleiben?

  • V
    vic

    "Die, zu der er griff, lag geladen in seiner Nähe."

    Warum?

    Niemand sollte eine Waffe besitzen. Schon gar nicht, wenn der Besitzer deutsche Gesetze nicht versteht.

    Aber ich bin sicher, das Urteil entspricht "Deutschem Rechtsempfinden"

    Und nur das zählt, hm?

  • M
    mario3007

    Ich habe ja den Verdacht, dass bei der taz ein interner Wettbewerb läuft, wer den größten Blödsinn verfasst. Der Sieger ist dann der "Depp des Monats". Mit dem Autor dieses Textes haben wir einen besonders geeigneten Kandidaten für diesen Posten.

  • M
    maoam

    "Ist es Satire oder noch besser eigentlich ernst gemeint und damit Realsatire?"

     

    An die Dorffaschos hier: Ihr könnt es einfach nicht. Ihr glaubt auch noch wirklich IRGENDJEMAND würde sich hier von eurer offensichtlichen Unterwanderung "abfischen" lassen und PARTEIEN ZUR ABSCHIEBUNG VON AUSLÄNDERN WÄHLEN.

     

    Euch geht's wirtschaftlich auch meistenes miserabel, aber klar: AUSLÄNDER RAUS - und Deutschland blüht wieder. Ihr Rechten seid schon völlig verblödet, und lügt euch gegenseitig an.

     

    Ihr taucht hier auf wie eine Sekte. Ok. Der nächste, der einen gewalttätigen Nazi/ Rechtspopulisten auf der Flucht von hinten erschießt, wird dann auch frei gesprochen?

     

    Vorsicht Falle!

  • K
    Knorz

    Beruhigend, dass wenigstens ab und zu noch Deutsche in ihrem eigenen Land Recht zugesprochen bekommen... Ein Verbrecher muss bei seinen Taten mit Konsequenzen rechnen. Die Terrorisierung des alten Mannes durch die Familie des Toten ist ein Skandal!!!

  • G
    guntherkummerlande

    "Was man nicht will, was man Dir tu', das füge auch keinem anderen zu."

     

    Das eigentliche Verbrechen ist die in Deutschland schlechte Erziehung der Jugendlichen. Wer heute einen Hauptschulabschluss hat, hat nun einmal sehr, sehr schlechte Karten. Diese Perspektivlosigkeit und die fehlenden Verhaltensnormen begünstigen das Abdriften in schlechte Milieus und begünstigen kriminelles Handeln.

     

    Es gibt genug schwer mißhandelte und getötete RentnerInnen als Opfer von Raubüberfällen. Dieser hatte sich gewährt. Freilich er hätte ihm eher ins Bein schießen sollen. So ging es leider dumm aus. Der Rentner stand vermutlich unter Todesangst. Er lebt allein in einer großen Villa. Er war in Gefahr dort noch einmal Opfer schweren Raubes und lebensgefährlicher Gewalt zu werden. Schwer verletzt könnte er dort selbst drin sterben ohne Hoffnung auf rechtzeitige Hilfe.

     

    Die Staatsanwaltschaft hat hier richtig gehandelt. Der Rentner ist kein Polizist oder Soldat, der eine Situation genaustens noch einmal abwägen kann. Er ist gegenüber einem Soldaten oder Polizisten viel wehrloser, hat aber das Recht auf bewaffnete Selbstverteidigung, da er Besitzer des Waffenscheins ist.

     

    Die Eltern des getöteten Kindes sollen keine Wiedergutmachung bekommen, damit assoiale,

    skrupellose, materialistische Eltern nicht ihre Kinder vorsätzlich zu Raubzügen schicken.

     

    Die Verwandten müssen der Selbstjustiz abschwören oder das Land zur Verhinderung eines

    Kapitalverbrechens verlassen. Eine Bewährungsstrafe für die Anstifterin zur Straftat ist natürlich blauäugig und lächerlich gering. Der Prozess billigt der Drahtzieherin wenig mörderische Energie und kriminelles Potential zu. Die ich-bin-nur-kleine-Schlampe-Nummer

    mit wehrlosen Klimperäugchen zieht wohl immer noch bei der RichterInnenschaft.

     

    Auch ihr hätten die Konsequenzen im Ernstfall klar sein müssen. Bewährungsstrafen wären ohne Schwerverletzte oder Tote gerechtfertigt gewesen, aber in diesem Fall nicht mehr!

     

    Ob hier Rache, Habgier oder vielleicht die kalkulierte Mordlust eines Rentners auf Bestellung bei einer Drahtzieherin der Grund für die Anstiftung zum Raub waren, gilt es noch genauer zu entschlüsseln.

     

    Selbst wenn der Fall wirklich so einfach war, wie es sich hier anhört, muß die Staatsanwaltschalt eine höhere Haftstrafe für die Spionin und Tippgeberin, Mitorganisatorin etc. durchsetzen.

  • D
    derralle

    @Erik: so isses! die Räuber hatten Zeit, ihre Tat zu planen und sich im Voraus über die möglichen Konsequenzen klar zu werden. Das Opfer wurde bedroht, seiner Freiheit beraubt und bestohlen, und befand sich sicherlich in einem Zustand höchster Erregung. Ihm jetzt die Notwehr abzusprechen zeugt von einem Höchstmaß an Ignoranz und fehlendem Einfühlungsvermögen.

     

    Dass der Familie des Täters nun auch noch gestattet wird, das Opfer weiterhin psychisch unter Druck zu setzen ist ein Skandal. Wenn die Famile einen Ort zum Gedenken wünscht, was ja andererseits auch sehr verständlich ist, warum wurde das Familienmitglied dann im Kosovo beigesetzt?

  • K
    kleinalex

    Ob, oder ob nicht, in dieser speziellen Situation noch Notwehr vorlag oder nicht, würde ich mir nie anmaßen, entscheiden zu können.

     

    Klar ist für mich, dass ich es nicht vor mir verantworten könnte, in so einer Situation zu schießen. Würden insgesamt weniger Leute ihre persönliche Moral auf "Ich kann ja nix dafür' aufbauen, würde es vielen Menschen auf dieser Welt mit Sicherheit besser gehen.

     

    Was mich an dem Ganzen aber wirklich erheblich stört, ist die Tatsache, dass Staatsanwälte sich das Recht anmaßen, Entscheidungen zu treffen, die von Natur aus nur Richtern zustehen dürfen. Das Staatsanwälte bisweilen darüber entscheiden dürfen, ob oder ob nicht ein öffentliches Interesse vorliegt - von mir aus.

     

    Das Staatsanwälte sich auf den Standpunkt stellen, es gäbe nicht genug Beweise für ein Verfahren - vmtl. sinnvoll (aber auch nur dann, wenn eine Widerspruchsmöglichkeit gegen diese Entscheidung besteht, bei der ein Richter darüber befindet, statt einem Staatsanwalt).

    Das aber Staatsanwälte über die Auslegung von Gesetzen entscheiden, dass sie entscheiden, was Notwehr ist und was nicht, das darf nicht sein.

     

    Der nächste, logische Schritt wäre, dass Staatsanwälte Verfahren einstellen, weil eine Bewährungsstrafe zu erwarten sei. Oder wegen eines unvermeidlichen Verbotsirrtums. Oder weil der Täter ja einen guten Grund hatte. Gerade für solche Entscheidungen gibt es Richter, und die Unterscheidung zwischen Judikative und Exekutive ist eine, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte - gerade als Staatsanwalt nicht.

  • M
    Moksel

    Fatales Signal? Ich finde dieses Signal sogar wichtig:

     

    > Man sollte sich nicht 100%ig darauf verlassen, im Falle des Erwischtwerdens, von der in Deutschland sehr humanen, Täter schonenden Rechtsprechung und der Inanspruchnahme der weitreichenden Privilegien als überführter Krimineller profitieren zu können.<

     

    Manchmal passieren bei solchen kriminellen Aktionen eben Dinge, die man nicht erwartet hat, die dann die ganze Aktion unverhältnismäßig teuer und damit unrentabel werden lassen...

     

    Im Übrigen finde ich es immer wieder erstaunlich, welchen Eifer und welche Ausdauer die Verwandten solcher unglücklichen Opfer an den Tag legen, NACHDEM das Kind in den Brunnen gefallen ist, wo sie doch offensichtlich vorher alles einfach laufen ließen ...

  • M
    Moksel

    Fatales Signal?

     

    Ich finde dieses Signal sogar wichtig:

    > Man kann sollte nicht 100%ig darauf verlassen, im Falle des Erwischtwerdens, von der in Deutschland sehr humanen, Täter schonenden Rechtsprechung und der Inanspruchnahme der weitreichenden Privilegien als überführter Krimineller profitieren zu können.<

     

    Manchmal passieren bei solchen kriminellen Aktionen eben Dinge, die man nicht erwartet hat, die dann die ganze Aktion unverhältnismäßig teuer und damit unrentabel werden lassen...

     

    Im Übrigen finde ich es immer wieder erstaunlich, welchen Eifer und welche Ausdauer die Verwandten solcher unglücklichen Opfer an den Tag legen, NACHDEM das Kind in den Brunnen gefallen ist, wo sie doch offensichtlich vorher alles einfach laufen ließen ...

  • W
    Windstube

    Interessant, dass die extremeren Kommentare von PI immer häufiger als Dritt-Meinung gedruckt werden. Früher fragte man noch selbsternannte "Experten". Gut, das war weder schlechter noch besser.

  • A
    Adolf

    "Ich habe weder mit der Familie des getöten Einbrechers noch mit ihm selbst das geringste Mitgefühl. ..."

     

     

    "Widening the Circle of Love" by the Dalai Lama

    kann Sie vielleicht inspirieren.

  • K
    kante77

    Der Staatsanwalt hat ganz klar richtig gehandelt. Er muß eine eventuelle Anklage auch vor Gericht begründen und Vertreten.

    Laut Staatsanwalt bestehen zwei Gründe um diesen Vorgang einzustellen.

    1. Notwehr, da die Tat immer noch gegenwärtig und aufgrund der Behinderung des Rentners und die Anzahl der Angreifer auch verhältnismäßig.

    2. §33 StGB Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess! Er hat die Notwehr überschritten (Verhältnismäßigkeit, Mittel) aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken! Dies ist nicht mit Strafe zu ahnden.

     

    Der Fall ist juristisch einwandfrei. Ein Klageerzwingungsverfahren wird derzeit geprüft.

     

    So What?

     

    Ausserdem: Bevor die Eltern dem "Opa" die Schuld geben, sollten die sich mal die Frage stellen, warum sie mit Ihrer Erziehung so elendig versagt haben...

  • T
    Typ

    Herrlich!

    Wie kann man nur einen Artikel veröffentlichen der auf so grandiose Weise das Klischee des "Linken Gutmenschen" bestätigt?

    Sagt mal, taz, ist der Autor ein Agent der Jungen Freiheit der euch schlecht dastehen lassen soll? Ist es Satire oder noch besser eigentlich ernst gemeint und damit Realsatire?

  • L
    LVH

    Ich frage mich nach allem was ich gelesen habe was will der Autor mit diesem Artikel bezwecken ?

    Wenn es eine Satire war, dann hat sie genau das, was eine Satire tut getan : gereizt (siehe die Kommentare hier im Forum).

    Will der Autor die Familie bloßstellen ?

    Will der Autor dem sogn. "Opa" als Opfertäter (tolles Wort, ich liebe die deutsche Sprache) darstellen ?

    Will man sich über das deutsche Rechtswesen lustig machen ?

     

    Das bleibt der Autor leider schuldig und ich denke er sollte besser einfach nichts mehr für die TAZ schreiben bis er aus dem Praktikantenstadium heraus ist.

     

    Hier ist einfach zuviel drin für rechte Dumpfbacken und linke "Gutmenschen" um sich mal wieder die Köpfe ein zu schlagen.

    Liberale Menschen, die hier ehr seltener an zu treffen sind, werden auf die Gesetze und den Richterspruch hinweisen und die Sache abhaken.

     

    Gerne würde ich mal Mäuschen spielen bei der Redaktionsbesprechung zu diesem Artikel.

    Aktuell gehe ich aber ehr davon aus das die TAZ sowas nicht abhält, sonst wäre ein solcher Fehlgriff nicht auf der Webseite.

     

    Mal sehen ob sich der Autor zu diesem Artikel noch äußert.

  • A
    ama.dablam

    Nehmen wir mal an, es wäre nicht ein "Labinot" gewesen, sondern ein "Ernst-August" in einer Thor-Steinar-Jacke. Nehmen wir mal an, die Mahnwachen würden jetzt von einigen Glatzen in Springerstiefeln abgehalten.

     

    Muss ich zur "Grenzkorrektur" mehr schreiben?

     

    Erik hat eigentlich alles gesagt. Und RA Kämmer kennt sicher auch die Rechtsprechung und Kommentierung zu § 32 StGB; er wurde sicher unvollständig zitiert...

  • P
    Peterchen

    Also bitte, eindeutigere Notwehr gäbe es doch nur noch im Fall des Archetypus der geschändeten Jungfrau.

     

    Das soll dann gleich Mord gewesen sein weil der Räuber "auf der Flucht" erschossen wurde - ah ja, zwei Meter weit war er geflüchtet! Ein junger Kerl wohlgemerkt, vor einem gehbehinderten Greis.

     

    Sicher, ich bin natürlich Rassist und Cowboy - hm, wie wäre wohl der TAZ-Artikel ausgefallen wenn der Opa einen Migrationshintergrund gehabt hätte und die Räuber Deutsche?

  • F
    flipper

    Wie erwartet zu diesem Thema die widerlichsten Leserkommentare zum Tod eines halben Kindes. Zum Kotzen sowas.

    Leute, schreibt doch lieber auf politically incorrect oder altermedia und lernt am Besten noch norwegisch, denn Leute wie euch brauchen wir in teutschland genausowenig wie raubende ex-kosovaren!

     

    Zum Fall selbst ist eigentlich alles gesagt: Pubertierender Junge gerät in schlechte Gesellschaft, wird kriminell und von waffengeilem Bodell-Stammgast auf der Flucht in den Rücken geschossen. Schuldig gemacht haben sich wie es aussieht beide.

  • S
    Stefan

    Wo kämen wir denn da hin, wenn Gewaltverbrecher einem Risiko ausgesetzt wären?

    Und die Aussage des Onkels bezüglich der geplanten Selbstjustiz ist eindeutig, das Dementi wenig überzeugend. Warum sitzt der nicht in U-Haft???

  • DJ
    Dirk Jäckel

    von DerDaSo:

    Zitat DerDaSo:

     

    "Zitat Dirk Jäckel

     

    'die sofortige Abschiebung nach Kosovo nach angemessener Strafe wegen Androhung einer Straftat'

     

    Wie wärs denn damit Herr Jäckel!

    Es handelt sich hier um eine Familie die ein junges Familienmitglied verloren hat, da kann man eine gewisse Wut doch verstehen!?"

     

    Antwort Dirk Jäckel:

    Lieber DerDaSo, ich habe mich nicht über den Schuss des Rentners geäußert; ich kann nicht beurteilen, ob es sich hier um einen Nozwehrexzess handelt. Im Übrigen verstehe ich natürlich Trauer, vielleicht auch Wut der Familie. Die Androhung von Selbstjustiz gegenüber dem Überfallsopfer ist aber keinesfalls hinzunehmen und zum Schutz des Rentners wie auch der Gesellschaft mit Auwseisung zu ahnden, dabei bleibe ich. Im Übrigen wäre ich verblüfft, wenn dies in irgendeinem anderen Land nicht so gehandhabt würde. Sollte dies Rassismus sein, haben wir offenbar eine unterschiedliche Begrifflichkeit; ich kann es nicht ändern.

    Viele Grüße

    Dirk Jäckel

  • W
    W.T.

    Dieser Artikel liest sich wie eine von Yücels dämlichen Persiflages. Dieses Mal auf die von den Medien systematisch durchgeführten Täter/Opfer-Umkehrungen, falls die Herkunft der Täter dies gerade fordert.

     

    Der Höhepunkt ist, als mit Yücels Brechstangen-"Humor" die Drohkulisse der Angehörigen zur Gedenkstätte umgeschrieben wird.

  • M
    Maxi

    Ich habe weder mit der Familie des getöten Einbrechers noch mit ihm selbst das geringste Mitgefühl. Im Übrigen wäre es in den USA gegenüber dem Opfer gar nicht erst zu einer Anklage gekommen.

  • L
    looony

    Dass die Eltern bzw. der Onkel des Jungen die Sache so sehen ist sehr gut verständlich: Ihr Kind bzw. Neffe ist tot. Niemand kann von ihnen in dieser Situation ein objektives, alle Interessen sorgsam abwiegenden Urteil erwarten.

    Aber vielleicht wäre ja gerade DAS die Aufgabe eines/r Journalisten/in gewesen. Stattdessen wird mit der Trauer der Eltern auf widerliche Art und Weise in Bildmanier versucht, Auflage zu machen zu hetzen.

    Schade...

  • C
    cyctologie

    herr daschner nimmt das recht in seine eigene hand.

    opa b. macht das gleiche.

    ich geh nur noch mit nem totschläger vor die tür...kein problem mehr - seit heute ist es ja notwehr.

     

    seit dem angriffskrieg auf serbien verfallen die sitten in diesem land immer weiter. jeder macht was er will. warum auch nicht? der staat verarscht die leute von vorne bis hinten. über 20% reallohnverlust bei den untersten einkommensschichten. deutschland schafft sich nicht ab. deutschland ist schon lange weg. ich muss jetzt mal zum schießtraining...man sieht sich.

  • D
    deviant

    Diese Entscheidung sendet doch zwei ziemlich fatale Signale aus.

     

    Erstens: Jemand der vor mir flieht, bedroht mich, ich darf ihn töten. (Jemand der flieht, kann gar keine Bedrohung sein!)

     

    Zweitens: Zweitausend Euro sind mehr wert als ein Mensch. (Oder zumindest als ein Ausländer, so viel Vertrauen hab ich dann doch nicht in unsere Justiz). Das allerdings ist vor allem demokratisch ein Problem, kapitalistisch macht das durchaus Sinn.

  • M
    Muff

    Lieber Dirk,

     

    darum ging es zwar nicht primär in meinem Posting aber da sie davon anfangen...

     

    Ich könnte Ihnen das jetzt im Einzelfall erklären,um aber ihre kulturelle Unsensibelheit, die Sie ja selber an sich festgestellt haben, etwas abzumildern halte es aber für Sinnvoller wenn Sie sich das selbst erarbeiten.

    Für den Einstieg daher meine Empfehlung:

     

    Memmi, ALbert (1987): Rassismus. Hamburg: Europäische Verlaganstallt. Seite 164 ff.

     

    Ich bin sicher das einige Menschen aus dem Forum noch weitere Empfehlungen beizusteueren haben und wünsche Ihnen viel Spass beim lesen.

     

    Hochachtungsvoll

     

    Muff

  • K
    Kritiker

    Thomas Kämmer, Rechtsbeistand der Familie des getöteten Jungen, sieht in den Schüssen des Rentners keinen Akt der Notwehr. Für ihn grenzt der Fall an Selbstjustiz; dass es zu keiner Anklage komme, sende eine fatale Botschaft. "Das sagt doch: Wenn ihr überfallen werdet auf eurem Grundstück, dann dürft ihr schießen."

     

    Soll ich denen noch nen Hunderter extra in die Hand drucken zum Dank?

  • E
    Erik

    Der Tod eines jungen Menschen ist ein Drama. Jedoch den alten Mann hierfür verantwortlich zu machen, ist ein Skandal: Die Täter haben den Überfall geplant, sich maskiert – jeder von ihnen hatte genug Zeit, sich überlegen, was er tut.

     

    Das Opfer (Wohlgemerkt: Der alte Mann!) wurde bedroht, eingeschüchtert, war verängstigt und hatte nur Sekundenbruchteile Zeit eine Entscheidung zu treffen.

     

    Deshalb gibt es bei der Notwehr keine Güterabwägung: Weil es dem Betroffenen in diesem Moment nicht möglich ist, langwierige Entscheidungen zu fällen.

     

    Die Täter hatten diese Zeit: Vor der Tat. Sie haben beschlossen, das Recht zu brechen, einen Menschen zu bedrohen und auszurauben.

     

    Die „moralische Berechtigung“ für diese Straftat liefert die taz gleich mit: Der alte Mann war wohlhabend und hatte offenbar Kontakte zu einer Prostituierten. Dies scheint ausreichend, um ihn als vogelfrei gelten zu lassen – dass die Täter ebenso Kontakte zu eben genau jener Prostituierten hatten ist offenbar unbedenklich…

     

    Nein, liebe taz–Redaktion: Mit diesem Artikel habt ihr weit über berechtigte Kritik am deutschen Rechtssystem hinausgeschossen.

     

    Zumal die Familie des toten jungen Mannes aus dem Kosovo vor Krieg geflohen war: Sie gaben vor, Angst vor Bedrohung und Gewalt zu haben.

     

    In Deutschland angekommen, üben sie Bedrohung, Gewalt und Raub aus. Der Onkel darf ungestraft in der taz eine Morddrohung gegen Ernst B. aussprechen – nur weil dieser es gewagt hat, sich zu verteidigen.

     

    Ja: Die Grenzen verschwimmen – in den Köpfen der Mitarbeiter der taz–Redaktion.

     

    Oder meint ihr wirklich, wenn Männer in eure Privatwohnungen stürmen, euch bestehlen und bedrohen würden – glaubt ihr wirklich, ihr würdet EUCH dann für Täter und JENE für Opfer halten?

  • D
    DerDaSo

    Zitat Dirk Jäckel

     

    "die sofortige Abschiebung nach Kosovo nach angemessener Strafe wegen Androhung einer Straftat"

     

    Wie wärs denn damit Herr Jäckel!

    Es handelt sich hier um eine Familie die ein junges Familienmitglied verloren hat, da kann man eine gewisse Wut doch verstehen!?

     

    Den Artikel in gewissem Maße zu kritisieren kann ich jedoch verstehen, die Erwähnung der "Freundin"(die Prostituierte) des Rentners ist unnötig und in gewissem Maße diskreditierend!

     

    Juristisch kann ich dazu nichts sagen! Ich finde jedoch, dass man dieses geschehen auf eine wichtige Frage reduzieren kann: Ist es (in einer Situation in der das eigene Leben/Gesundheit nicht mehr bedroht ist) ok auf jemanden zu schiessen?

    Und ob das Leben/Gesundheit des Rentners in gefahr war wäre für mich zu prüfen.

    Natürlich müssen hier noch andere Faktoren berücksichtigt werden, Angst etc.

     

    Und was soll dieses "wer mit dem Feuer spielt"?!

    Ein Einbrecher verdient es eingesperrt zu werden! Aber doch nicht den Tod?! Für mich grenzt das sehr an eine Selbstjustiz wie sie im Wildenwesten herrschte!

     

    Desweiteren kann ich Hans Adam nur zustimmen!

  • I
    IstDochEhEgal

    Jeder, der hier die Selbstjustiz des Überfallopfers in den Himmel lobt und gleichzeitig die berechtigte Trauer, samt Pilgerfahrt zum Tatort, der Familie des Mordopfers als nicht gerechtfertigt abtut, lehnt sich eindeutig gegen unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie und die Freiheit auf! So viel Wissen und Verantwortung muss die "intelligente" Leserschaft der taz-online einfach mitbringen! Wie war das in der Schule? Thema verfehlt! Und kommt mir nicht mit: "Buuhuuu, Deutschland ist keine Demokratie...bla bla bla"! Einfach lächerlich, dass sich hier ein paar Neo-Nazis unter die kostenlose Onlineausgabe mischen und meinen, sie könnten der taz damit schaden. Genauso lächerlich das Schubladendenken: taz = Gutmenschentum (Was ein dummer und rechtspopulischter Begriff nebenbei)

    Diese Verherrlichung von unverhältnismäßigen Gewalttaten von annehmbar erwachsenen Menschen übersteigt den Tatbestand eines Raubüberfalls schon allein im moralischen Sinne...schütze sich wer kann vor solch soziopathischen Kommentaren!

  • P
    Picho

    Wer sich auf einen Kaktus setzt, sollte sich nicht über Stacheln im Hintern beschweren.

    Der alte Herr hat recht gehandelt.

  • HK
    Hans Kraut

    Beim Lesen dieses Artikels hat mich die folgende Frage beschäftigt: Wenn die Polizei einen flüchtigen Räuber verfolgt und abzusehen ist, dass sie den Täter nur unter Verwendung der Schusswaffe aufhalten kann, ist sie dann berechtigt, diese zu benutzen?

    Wenn das mit "ja" beantwortet werden muss, haben wir im Falle des reichen Rentners zumindest eine vergleichbare Situation. Möglicherweise wollte er die Täter einfach nur aufhalten. Eine Tötungsabsicht muss man da gar nicht unterstellen.

    Es ist natürlich tragisch, dass ein so junger Mensch ums Leben gekommen ist, aber andererseits muss jeder, der Gewalt zum Erreichen eines Zieles anwendet, mit Gegengewalt rechnen, in diesem Falle gewissermassen ein "Berufsrisiko".

  • P
    Paul

    Ich möchte mal wissen, wie hier einige Forenteilnehmer_innen reagieren, wenn sie überfallen werden. Wer da noch einen Adrenalinpegel hat, der zu abwägenden Verhalten taugt, ist wohl in der Minderheit. Schließlich geht es ja nicht um das Problem des Geldes (warum so viele Gerüchte in dem Artikel), sondern um die Verhaltensweise. Und was wäre passiert, wenn sie ein paar Tage später wieder (wo anders) eingestiegen wären?

    Andersrum: Wenn ich wen überfallen würde, dann versuche ich auch sicherzustellen, das mir die Person später nicht in die Quere kommt, bedrohe damit die Person langfristig in ihrer körperlichen Unversehrtheit.

    Und ein ganz banales Beispiel:

    Wenn mich wer mit einem Messer bedroht, dann ist mein Leben in Gefahr. Dann ist damit auch gerechtfertigt, diese Person zu töten. Wenn ich es mit leichteren Mitteln schaffe mein Leben zu sichern, dann ist das schön. Aber als nicht entsprechend professionell ausgebildete Person kann nicht von mir erwartet werden, dass ich mich in unnötige riskante Situationen begebe.

  • J
    jenn

    Diese Versager-Eltern sollten lieber die Klappe halten, statt sich selbst anzulügen und ihre Verbrecherbrut schönzureden.

     

    Wenn Eltern nicht mitbekommen, dass ein minderjähriger 16-jähriger Bursche in Zuhälter- und Rotlicht-Kreisen verkehrt und auf Diebestouren geht, dann haben die Eltern nicht nur versagt, dann haben sie ihren eigenen Sohn wohl nicht gekannt!

     

    Das waren alles mehrfach vorbestrafte und zutiefst unsoziale Schädlinge der Gesellschaft und keine netten Jungs von nebenan. Deren Zukunft war schon längst vorgeplant: Keinen Schulabschluß, keinen Job, Hartz4 kassieren, weitere Verbrechen und Knast.

     

    Solche Figuren schaden nicht nur der Gesellschaft durch ihr Handeln, diese Assi-Typen schaden der Gesellschaft auch dadurch, dass sie (und zwar nicht grundlos!) Vorurteile auf Ausländer schüren.

  • OK
    Oliver Kröger

    Das hier, wie die taz-überschrift suggeriert, die "Grenzen verschwimmen" ist falsch. Fünf Täter haben unter Gewaltandrohung eine körperbehinderte Einzelperson erfolgreich überfallen. Der Überfallene hat sich in Notwehr einer Schusswaffe bedient. Punkt.

     

    Das private Umfeld des Getöteten journalistisch zu erkunden finde ich völlig in Ordnung - inklusive der angemessenen Empathie für die Hinterbliebenen.

     

    Den Ablauf und die juristischen Resultate allerdings dermassen ins diffuse zu drehen und zu suggerieren, dass aus rechtstaatlicher Sicht ein ungeklärter bzw. ungerechter Sachverhalt besteht ist ECHT SCHWACH, liebe TAZ!

  • DJ
    Dirk Jäckel

    Zitat:

     

    "von Muff:

     

    Einige Komentare find ich hier doch sehr erschrekend, mal abgesehen vom Blanken Rassismus, der wiederlich ist,..."

     

    Lieber Muff, bitte erkären Sie mir kulturell offenbar zu unsensiblem Menschen, wo bisher in den Kommentaren Rassismus auftauchte. Vielen Dank im Voraus!

  • HA
    Hans Adam

    Meingott, wie ungebildet die meisten hier sind.

     

    Es geht hier hauptsächlich um Jura und was skate_hobbit schreibt ist so unglaublich falsch, dass ich vermute, er studiert im ersten Semester Jura und hat nicht aufgepasst.

     

    Der Artikel dreht nicht das Täter/Opfer Verhältnis um, weil es um zwei verschiedene Tatbestände geht.

     

    Betrachtet man den Raub, so ist die Bande Täter. Das sind Verbrecher, Punkt.

     

    Aber untersucht man nun die Handlung des Alten ist erstmal der Tatbestand des Totschlags erfüllt und muss man Notwehr als Rechtfertigung prüfen.

     

    Es findet keine Abwägung zwischen den Rechtsgütern, aber es muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel ausgewählt werden.

     

    Der Alte muss sich zwar nicht auf Risiken einlassen, aber war es wirklich das mildeste?

     

    Bei einem Jäger kann man auch erwarten, dass er dem zwei Meter entfernt stehenden in die Beine schießt.

     

    Viele fordern sogar die Erfüllung eines Kataloges: Erst Warnruf, Warnschuss, dass untötlich Schießen, wenn möglich.

     

    Meiner Meinung nach liegt hier ein intensiver Notwehrexzess vor. Das heißt die Verteidigungshandlung war rechtswidrig, aber der Alte könnte trotzdem straflos bleiben, wenn er bspw. aus Furcht oder Schrecken gehandelt hat, was man wohl bejahen kann.

     

    Der Ausgang wäre dann der Gleiche, aber es würde klargestellt werden, dass es ein Exzess ist, jemanden in einer solchen Situation zu erschießen.

     

    Wo soll das hinführen? Dürfte man dann auch den Taschendieb im Park einfach erschießen?

  • WB
    Werner Beinhar

    Das arme Bübchen. Mit vier anderen Kriminellen wollte der polizeibekannte Verbrecher doch nur seinen Lebensunterhalt aufbessern. Neues handy braucht der albanische Kosovare ja nötiger als Bildung. Der Rentner hatte vollkommen recht. Wer einbricht, Leute überfällt und bedroht, hat eben auch gewisse Risiken zu tragen. Gut, dass es nicht den Rentner, sondern den Kriminellen erwischt hat.

  • M
    marie

    Warum dürfen diese verdammten Jäger ihre verdammten geladenen! Waffen in ihrer Privatwohnung aufbewahren? Dieser alte Rentner sollte dafür bestraft werden!

  • M
    Muff

    Einige Komentare find ich hier doch sehr erschrekend, mal abgesehen vom Blanken Rassismus, der wiederlich ist, sollte dringed gerichtlich geklärt werden, ob Schüsse auf einien Flüchtenden noch Notwehr sind.

     

    Das ein Mensch eine Straftat verübt, legitimiert nicht das ihm/ihr universelle Rechte aberkannt werden, so auch das Recht zu leben.

  • E
    exprimidor

    Was sich dieser Familienclan jetzt erlaubt, kann nur als Psychoterror gegenüber dem Opfer, das in Notwehr gehandelt hat, gewertet werden. Hätten die jetzt ach so feinfühligen Angehörigen den Täter vorher angemessen rangenommen und verhindert, dass er auf die schiefe Bahn gerät, wäre all dies nicht passiert. Jetzt zu jammern und dem eigentlichen Opfer auch noch die Schuld zu geben, ist da schon mehr als dreist. Dass dem im Arikel in Umkehrung der Täter-Opfer-Rolle auch noch Verständnis entgegengebracht wird, ist mehr als peinlich. Nicht "Opa", das Opfer hat sich zu entschuldigen, sondern diese saubere Familie!

  • F
    FRITZ

    Viel besser wäre es gewesen, das Überfallopfer hätte sein Eigentum an dem Geld kampflos aufgegeben und die Räuber einfach wie gehabt weitermachen können, richtig, taz?

     

    Könnte der Autor bitte auch noch aufklären, in welchem Zusammenhang die Bezahlung der Schönheits-OP einer Prostituierten mit dem Sachverhalt steht? Oder soll das nur zeigen: Überfallopfer ist so pfui und reich, der hatte es ja quasi verdient, von einem armen 16-jährigen (!) Kosovoalbaner mit Kontakten ins Rotlichtmilieu (!) ausgeraubt zu werden...

     

    Linker Reflexjournalismus von der ganz bitteren Sorte...

  • A
    Auweia

    Der Autor hätte vielleicht darauf hinweisen sollen, das ein paar Tage vor dem Überfall auf den behinderten alten Mann in Sittensen ein anderer Raubüberfall in der Gegend in Stade mit dem Tod des Opfers endete, das an seinem Knebel erstickte.

    Ich finde, dass der Überfallene in Kenntnis dieses Verbrechens zurecht Angst um sein Leben hatte!

  • G4
    Granger 451

    Guter Artikel. Mir tut die Familie und der Junge Leid. Jeder von uns hat schon Fehler in seinem Leben gemacht. Vor allem als man jung war. Was er getan hat, muss man auch nicht verharmlosen. Aber den Tod hat dafür meiner Meinung nach niemand verdient.

     

    Dass der Rentner in Panik überreagiert, ist jedoch auch teilweise verständlich. Und ohne dabei gewesen zu sein, kann man sich ohnehin kein richtiges Urteil bilden. Vielleicht hat er mit der Absicht abgedrückt um zu töten, vielleicht aber auch nur im Affekt. Im Zweifel eben für den Angeklagten. Aber genau deswegen, sollten geladene Waffen nicht einfach so ungesichert herum liegen... bzw. überhaupt in Privatwohnungen Da ist es eben nur eine Frage der Zeit, bis etwas schreckliches passiert.

  • T
    Tim

    Mich hätte die Argumentation des Herrn Kämmer interessiert, warum es sich seiner Meinung nach nicht um Notwehr handelt. Bin zwar kein Jurist, aber die Rechtslage scheint doch in diesem Fall recht eindeutig (erforderlich, mildestes Mittel). Wegen 2000 Euro—zumal als angeblicher Millionär—ein Kind auf der Flucht zu erschießen wäre allerdings selbst mit dem Recht auf meiner Seite wohl nicht meine Wahl. Ich komme hoffentlich nie in die Situation, das herauszufinden.

  • T
    TutNixZurSache

    Die Kommentare hier sind wirklich das Letzte. Es kann doch nicht angehen, dass man jemandem der gerade wegläuft aus zwei drei Metern in den Rücken schießen darf, um seine 2000 Euro zu "retten". Das ist absolut unverhältnismäßig. In dem Moment war doch gar keine Gefahr mehr für das Leib und Leben des Rentners gegeben. Er hatte eine Waffe in der Hand und die Typen, die ihn überfallen haben sind weggelaufen... Na ja, so wie's aussieht ein weiterer Schritt auf dem Weg der Amerikanisierung Deutschlands - Eigentum ist halt mehr Wert als ein Menschenleben.

  • T
    TheOrbitter

    "Lab hat einfach nur mitgemacht!"

    Selbst Schuld! Wer mit dem Feuer spielt kommt darin um.

  • E
    Enrico

    dass es zu keiner Anklage komme, sende eine fatale Botschaft. "Das sagt doch: Wenn ihr überfallen werdet auf eurem Grundstück, dann dürft ihr schießen."

     

    Was daran fatal sein soll, möchte ich mal wissen. das gegenteil wäre eher fatal, wenn einbrechern und räubern kein widerstand geleistet werden dürfte. sicher war der tödliche schuss nicht verhältnissmäßig. aber der überfallene war hier nicht der aggressor. wer unbedingt jemanden ausrauben will, der muss damit rechnen auf gegenwehr zu stoßen und die konsequenzen tragen.

  • DJ
    Dirk Jäckel

    Zitat: "Im Auto nach Sittensen sagt Onkel Mirena dann plötzlich: 'Wenn die Justiz versagt, mache ich auch Selbstjustiz'."

    Auf eine solche Androhung gegenüber dem Überfallsopfer kann es nur eine Reaktion geben - die sofortige Abschiebung nach Kosovo nach angemessener Strafe wegen Androhung einer Straftat. Alles andere wäre Wahnsinn (wie übrigens auch die Bewährungsstrafe für die Tippgeberin).

  • S
    Stefan

    Von hinten abgeknallt wegen 2000€ - ich finde, dass da schon Grenzen verschwimmen. Ob tatsächlich Notwehr vorlag, wo sich die Diebe ja schon auf der Flucht befanden, sollte wirklich gerichtlich geklärt werden. Die in Frage stehenden Rechtsgüter divergieren schon erheblich in ihrer Wertigkeit.

  • H
    heinzl

    Dumm gelaufen, aber wer sich in Gefahr begibt, kann darin umkommen. Bloß kein falsches Mitleid mit einem Verbrecher.

  • WW
    Willi Wichtig

    Der Artikel hätte in die Rubrik "Satire" gehört. Das ist eine richtig gute Persiflage, auf die in Europa gängige Täterverständniseinstellung unserer Tage.

     

    Würde mal gerne wissen, wie im Kosovo auf einen Raubüberfall reagiert wird?

    Ich denke auf ein kulturelles Mißverständnis hinsichtlich des Einsatzes von Schußwaffen, können die kosovarischen Räuber sich wohl kaum berufen.

  • M
    Mika

    So traurig dies alles ist, der Junge ist bei dem Opa eingebrochen. Ein Opa auf Krücken. Der Onkel spricht von Rache. Die scheinen es einfach nicht zu begreifen. Offensichtlich ist die Familie hier in Deutschland nicht angekommen. Vielleicht wäre es besser für die ganze Familie wieder in den Kosovo zu ziehen. Komme selbst vom Balkan und kenne die Sitten dort. Deutschland ist aber nicht der Balkan und das ist auch gut so.

  • S
    Sebastian

    Ich muss mich mit meinem Kommentar wirklich zurückhalten. Denn ich bin kein böser Mensch und trauernden Menschen sollte man Respekt zollen.

     

    Aber eins kann ich mir nicht verkneifen. Wenn die Eltern den Tod des Sohnes dermaßen betrauern, warum hat man nicht zu Lebzeiten ein bißchen mehr die sozialen Kontakte des Sohnemannes abeklopft?

  • KF
    klara fall

    Dieser Artikel ist einfach so peinlich, dass man beim Lesen nicht über Zeile 5 hinauskommt, weil die Fremdscham für diesen Artikel unerträglich wird. Einzig in diesem Artikel verschwimmen sämtliche Grenzen. Oh je!

  • M
    max

    Wird jetzt immer der Blog politcally incorrect zitiert um jemanden zu diskreditieren? Reicht das jetzt schon, dort mal irgendwen zu verunmöglichen indem man dort in den Kommentaren irgendwer anonym irgendjemandem zustimmt?

  • JS
    Jens Schlegel

    Gutmensch, das bin ich wohl. Ich hasse dieses Wort.

     

    Nun zum Thema.

    Alle Angreifer sind geflohen. Sie waren nicht mehr dabei, den alten Mann zu drangsalieren. Der 16 Jährige war gerade mal 2 Meter weit weg. Wie konnte der alte und ach so kniekranke so schnell an seine Waffe kommen?

     

    Und weshalb ist es Notwehr, jemandem der flieht in den Rücken zu schießen?

     

    Und weshalb dreht diese Frage das Opfer / Täter Verhältnis um?

     

    16 Jahre alt war der Junge. Genau so Kind wie Mann. Strafe, Gefängnis, das hätte er verdient, das stellt doch niemand in Frage. Aber warum werden die Fragen oben nie beantwortet? Was spricht dagegen sich mal darüber Gedanken zu machen?

  • T
    Thomas

    Kein Mitleid für Kriminelle.

    Kein Mitleid für Verbrecher.

  • P
    Phillip

    Erbärmlicher Artikel. Hier werden einfach Opfer und Täter vertauscht. Der Rentner hatte das Recht sich zu verteidigen, notfalls auch mit Waffe. Die jungen Männer hatte es doch selbst in der Hand, wären sie nicht eingebrochen würde der Typ jetzt noch leben!

     

    Ich würde auch jederzeit zur Waffe greifen wenn jemand bei mir einbricht oder mein Auto abfackelt! Man darf ja noch sein Eigentum verteidigen!

  • L
    Lolita

    "Das sagt doch: Wenn ihr überfallen werdet auf eurem Grundstück, dann dürft ihr schießen."

     

    --> Genaus so ist es. Und das ist auch gut so.

  • MB
    Markus Brandt

    Also dass die Familie des Getöteten nicht mal anerkennen will, dass es sich hier um einen Raubüberfall gehandelt hat ist ja schon heftig genug. Aber dass dann noch nicht gerade vesteckte Morddrohungen und regelmässige Aufmärsche des Clans vor dem Haus des Überfallenen stattfinden, das schlägt dann dem Fass den Boden aus. Muss man sich das in einem Rechtsstaat gefallen lassen? Es geht hier um Morddrohungen gegen ein vielleicht eh schon traumatisiertes Opfer und nicht um Kavaliersdelikte!

  • RH
    Räuber Hotzenplotz

    Hier verschwimmen keine Grenzen. Wenn ich mit mehreren über einen Menschen herfalle, muss ich damit rechnen, dass er sich währt.

    Und die Mitleidsdrüsen sind doch schon lange ausgetrocknet oder ist der Rentner auch noch dran Schuld. ( Wobei ja Müe darauf verwendet wurde, den Rentner als geilen, reichen Bock zu kennzeichnen und die Räuber als arme Sozialfälle, die doch wirklich nix dafür können.

    Liebe TAZ, Sozailkritik in Ehren, aber so wird das nix.

  • S
    skate_hobbit

    Es gibt da zwei einfache Regeln:

    *Recht muss dem Unrecht nicht weichen (Notwehr ist gerechtfertigt.

    *Notwehr ist auch dann gegeben, wenn das durch die Notwehrhandlung verletzte Rechtsgut des Angreifers (hier das Leben des Diebes)höher wiegt als das, welches durch seinen eigenen Angriff (Diebesschaden) gefährdet wurde. Der Notwehrende muss nicht die Verhältnissmäßigkeit der Mittel beachten.

     

    Alleine die Überschrift ist Populismus pur! Der Rest des Artikels ist gutmenschliche Heulerei weil es ein Deutscher gewagt hat gegenüber einem Kulturbereicherer bestimmend aufzutreten.

  • H
    hopfen

    Ich denke wer einen Rentner aus Habgier mit einer Waffe bedroht (oder zumindest zu Fünft ohne Waffe) müsste mit solchen Konsequenzen rechnen. Ich verstehe nicht wieso die Täter-Opfer-Rollen immer verdreht werden. Natürlich hätte der alte Mann auch auf sein Geld verzichten können, aber es hat niemand die jungen Leute gezwungen dort einzubrechen. Im Fall Gäfgen wird einem Opfer der Opferstatus aberkannt weil er ein Verbrecher ist und hier wird einem Täter der Täterstatus aberkannt weil er jung ist. Wenn ich mit 20 bis 25 mit einer Softair eine Tanke überfall kann es auch passieren, dass ich von der Polizei erschossen werde. Dann sagt keiner die Polizei hätte etwas falsch gemacht...

  • W
    Wenstruba

    Also sollen mir jetzt die Tränen kommen oder was? Ich finde es wirklich nicht verwunderlich, dass so etwas passieren kann, damit muss ein Täter rechnen. Die Eltern hätten ihr Kind vorher angemessen betreuen müssen, in Sportvereinen oder sonstwo unterbringen müssen, dann hätten sie ihn nicht verloren. Ich sehe so viele Kinder, deren Eltern ich gesagt haben, hier um die Ecke gibt es einen ganz billigen Sportverein, aber keiner der Eltern möchte etwas für seine Kinder tun. Sie werden sich alle samt noch wundern, was aus ihren Kindern wird. Ich hoffe, dass meine Kinder nicht von denen zu Opfern gemacht werden. Übrigens betrifft das alle Nationen, einschließlich Deutsche.