Verbot von Leerverkäufen: Gemeinsam gegen Zocker

Italien, Spanien, Belgien und Frankreich haben ungedeckte Leerverkäufe untersagt. In Deutschland sind sie längst verboten. Ein EU-weites Verbot wird diskutiert.

Keine Leerverkäufe mehr - das gilt auch für die französische Société Général. Bild: Reuters

BRÜSSEL taz | Erstmals wehren sich mehrere europäische Länder gleichzeitig gegen die Macht der Spekulanten: Frankreich, Belgien, Italien und Spanien haben Leerverkäufe von Bank- und Versicherungsaktien bis auf Weiteres verboten. Ein EU-weites Verbot wird damit wahrscheinlicher.

Bei Leerverkäufen wetten Spekulanten auf fallende Kurse von Aktien, Währungen oder staatlichen Schuldpapieren. Dafür leihen sie sich entsprechende Papiere von anderen Anlegern gegen eine Gebühr aus und verkaufen sie in der Hoffnung, sie zu einem späteren Zeitpunkt für weniger Geld zurückkaufen zu können. Zu dem vereinbarten Termin müssen sie die Papiere den Anlegern zurückgeben. Ist der Kurs - wie von ihnen angenommen - gefallen, streichen sie die Differenz als Gewinn ein.

Ungedeckte Leerverkäufe funktionieren nach demselben Prinzip. Allerdings leihen sich die Investoren die Wertpapiere dafür nicht einmal aus. Sie nutzen die Regelung, dass der Verkäufer einer Aktie 48 Stunden Zeit hat, bis er die Papiere dem Käufer liefern muss. In dieser Zeit muss ein Leerverkäufer die Aktien in jedem Fall erwerben - unabhängig von der Kursentwicklung. Ist der Preis nicht wie erhofft gesunken, müssen sie Verluste realisieren. Dafür sind im Erfolgsfall die Gewinnchancen höher, da keine Gebühr anfällt.

Diese Wetten werden mitverantwortlich gemacht für die großen Kursschwankungen an den europäischen Börsen letzte Woche. Vor allem französische Banken waren unter Beschuss geraten, weil sie sich in den verschuldeten Ländern Griechenland und Italien engagiert hatten. Die Kurse der Banken fielen teils um 20 Prozent. Deshalb untersagte Paris die Leerverkäufe von Aktien von elf Banken und Versicherungen - darunter BNP Paribas, Société Générale und Axa - für 15 Tage.

In Deutschland seit Jahren verboten

In Spanien und Italien sollen Finanztitel ebenfalls 15 Tage lang geschützt werden, darunter die Aktien der Banken Santander und BBVA. In Belgien gibt es vorerst keine zeitliche Beschränkung.

In Deutschland sind ungedeckte Leerverkäufe seit einem Jahr verboten. Die Bundesregierung fordert jetzt ein EU-weites Verbot von ungedeckten Leerkäufen, um die Unruhe an den europäischen Märkten weiter einzudämmen. Das fordert auch der finanzpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament Sven Giegold: "Die Bundesregierung sollte bei der EU-Börsenaufsicht darauf dringen. Jetzt, wo einige Länder das Verbot unterstützen, ist der richtige Zeitpunkt."

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde könnte nach EU-Recht ein solches Verbot vorschlagen. Die EU-Kommission müsste es umsetzen. Sie sieht dafür nach den Verboten in den vier Ländern Chancen. Ob das Verbot in den vier EU-Ländern die Märkte tatsächlich beruhigen wird, ist offen. An den europäischen Börsen fuhren die Kurse Achterbahn, stiegen aber vorerst leicht an. Die Aktien der meisten Banken und Versicherungen konnten sich erholen.

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