Prozess gegen Waffenlobbyist: BGH kippt Schreiber-Urteil

Alles auf Anfang: Der Prozess gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof beschlossen. Der Grund: Ein Rechtsfehler.

War Karlheinz Schreiber überhaupt in Deutschland steuerpflichtig? Bild: dapd

KARLSRUHE dpa/dapd | Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber gekippt. Der Prozess muss demnach erneut aufgerollt werden. Der BGH verwies den Fall am Dienstag in der Revisionsverhandlung an das Landgericht Augsburg zurück.

Das Gericht soll jetzt klären, ob Schreiber zum Tatzeitraum zwischen 1988 und 1993 seinen Lebensmittelpunkt in Kanada oder in Deutschland hatte. Damit stellt sich die Frage, ob er überhaupt in Deutschland steuerpflichtig war.

Außerdem müssen die Richter überprüfen, ob der Vorwurf der Bestechung des damaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) tatsächlich verjährt ist.

Die Anwälte von Schreiber und auch die Bundesanwaltschaft hatten Fehler im Urteil des Augsburger Landgerichts von 2010 kritisiert, in dem Schreiber wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Auch der Senat hatte im Revisionsverfahren durchblicken lassen, dass er an einer Stelle Schwierigkeiten mit dem Vorgehen der Augsburger Richter habe.

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