Urteil gegen Karlheinz Schreiber: Waffen okay, Steuern nicht

Der Ex-Waffenlobbyist wird wegen Steuerhinterziehung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Verjährt war dagegen die Bestechung von Staatssekretär Ludwig-Holger Pfahls.

Durchsuchung vorm Gerichtstermin: Was findet sich wohl beim Waffenhändler? Bild: dpa

AUGSBURG dpa | Der Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist am Donnerstag vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Schreiber wurde zur Last gelegt, Steuern in Höhe von insgesamt 7,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Das Gericht urteilte nach Angaben eines Sprechers, dass Schreiber ohne Zweifel in Deutschland steuerpflichtig gewesen war. Schreiber hatte hingegen behauptet, zur entsprechenden Zeit in Kanada steuerpflichtig gewesen zu sein

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre und drei Monate Haft für Schreiber beantragt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch des 79-Jährigen gefordert. Nach Angaben eines Gerichtssprecher bleibt Schreiber aber frei, da das Gericht keinen Grund sah, den außer Vollzug gesetzten Haftbefehl wieder in Vollzug zu setzen.

Schreiber gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre in den 1990er Jahren und war 2010 in Augsburg zunächst zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen Rechtsfehlern aber aufgehoben und das Verfahren für eine Neuauflage zurück nach Augsburg verwiesen.

Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Bestechung des damaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) wurde dagegen wegen Verjährung eingestellt. Pfahls hatte vor Gericht ausgesagt, Schreiber habe gewollt, dass er sich in den USA wenn nötig für ein Panzergeschäft einsetze. Dafür habe ihm Schreiber zwei Millionen D-Mark angeboten – und später zu ihm gesagt: „Ich gratuliere dir, du bist jetzt doppelter Millionär.“

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