Salafist Ibrahim Abou-Nagie: Steinwürfe in alle Richtungen

Der radikale Prediger Ibrahim Abo-Nagie lässt als großangelegte PR-Aktion Korane verteilen. In seinen Videos hetzt er gegen Christen, Juden und Homosexuelle.

Bis jetzt haben die Behörden es nicht geschafft, Ibrahim Abou-Nagie strafrechtlich etwas nachzuweisen. Bild: dapd

BERLIN taz | Dass der Salafismus zum beherrschenden Thema rund um die Islamkonferenz geworden ist, hat mit der geschickten PR-Aktion eines Kölner Predigers zu tun: Ibrahim Abou-Nagie. Seit Herbst organisieren der 47-Jährige und sein Netzwerk „Die Wahre Religion“ die Verteilung von Tausenden Exemplaren des Korans. Das wäre für sich kaum ein Thema und wurde auch über Wochen nicht groß wahrgenommen.

Doch mit einem kruden Drohvideo aus dem Umfeld Abou-Nagies gegen Journalisten kochte die Sache hoch, sodass seit Tagen erhitzt über die laut Verfassungsschutz knapp 4.000 Anhänger zählende radikale Strömung der Salafisten diskutiert wird.

Abou-Nagie sieht nicht aus, wie man sich einen Klischeeislamisten vorstellt: Der Deutsch-Palästinenser trägt Hemd und Sakko, hat den Bart akkurat gestutzt, wohnt in einer Kölner Reihenhaussiedlung und will es nach eigenen Angaben als Geschäftsmann einst zu Reichtum gebracht haben.

Doch inhaltlich ist Abou-Nagie selbst innerhalb der deutschen Salafistenszene ein Radikaler und propagiert weit extremere Ansichten als der aus Funk und Fernsehen bekannte Promisalafist Pierre Vogel. In seinen Videos prophezeit Abou-Nagie Christen und Juden das Höllenfeuer und rechtfertigt die Todesstrafe für Homosexuelle.

Auch in einem gerade veröffentlichten 15-seitigen Papier des Verfassungsschutzes taucht Abou-Nagie auf – wenn auch ohne namentlich benannt zu werden. „Wenn du verheiratet bist und Unzucht begehst, musst du gesteinigt werden“, soll der Kölner Prediger demnach gesagt haben. Nach taz-Informationen stammt das Zitat aus einem Video von 2009. Andere Prediger aus Abou-Nagies Netzwerk „Die Wahre Religion“ preisen den Märtyrertod und den Dschihad.

Die Behörden haben es bisher allerdings nicht geschafft, Abou-Nagie strafrechtlich etwas nachzuweisen. Vor Kurzem erst hat sich die Kölner Staatsanwaltschaft blamiert. Sie hatte den Skandalprediger wegen eines angeblichen Tötungsaufrufs angeklagt. Doch dummerweise brachte der mit der Sache befasste Staatsanwalt zwei Videos durcheinander. Ein öffentlicher Aufruf zu Straftaten ließ sich nicht nachweisen, das Verfahren wurde eingestellt.

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