Schlecker-Mitarbeiterin siegt vor Gericht: „Diese Kündigung ist sozialwidrig“
Weil es eine Kollegin mit weniger Sozialpunkten gab, die bleiben durfte, muss eine Schlecker-Beschäftigte nun wieder eingestellt werden. Das Urteil könnte für Schlecker teuer werden.
STUTTGART dpa/dapd | Eine gekündigte Schlecker-Mitarbeiterin hat als Erste in Baden-Württemberg erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt. Sie könnte einen für das insolvente Unternehmen teuren Prozess losgetreten haben. Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied, „dass diese Kündigung sozialwidrig und damit unwirksam ist und den Beklagten verurteilt, die Klägerin weiterzubeschäftigen“.
Das teilte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am Donnerstag mit. Einem Gerichtssprecher zufolge hat das Urteil eine gewisse Signalwirkung, weil sich andere Gerichte daran orientieren könnten. Deutschlandweit sind mehr als 4.500 Kündigungsschutzklagen anhängig.
Sein Urteil begründete das Gericht unter anderem damit, dass die Klägerin einen Fall aufzeigen konnte, in dem eine vergleichbare Beschäftigte mit weniger Sozialpunkten – dazu zählen Alter und Kinder – nicht gekündigt wurde. Zudem habe der Beklagte, die Schlecker-Insolvenzverwaltung, die Sozialauswahl nur unvollständig begründet. Geklagt hatte eine langjährige Leiterin einer Schlecker-Filiale. Sie war bei der ersten Kündigungswelle der insolventen Drogeriekette am 28. März zum 30. Juni betriebsbedingt gekündigt worden.
Sie wird zwar nie mehr bei der insolventen Drogeriemarktkette verkaufen können, weil die letzten Filialen am Mittwoch endgültig dicht machten. Aufgrund des Urteils hat sie allerdings das Recht auf rückwirkende Gehaltszahlungen. Das wären die Gehälter von April an, die bislang die Arbeitsagentur über die Ansprüche bezahlt haben dürfte, so der Gerichtssprecher.
Die Arbeitsagentur könnte sich das Geld vom Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz zurückholen. Den Rest müsste die Klägerin dann von der Insolvenzverwaltung bekommen. Geiwitz hatte die Kündigungsschutzklagen als einen Grund genannt, warum die Suche nach einem Investor für Schlecker scheiterte – und das Risiko insgesamt auf mindestens 100 Millionen Euro beziffert. (AZ: 8 Ca 71/12)
Leser*innenkommentare
robbyy
Gast
Geiweitz hat mittlerweile diessselben Geschäftsmethoden wie Anton Schlecker sie damals hatte.
Die Verkäuferinnen fühlen sich alle hintergangen um nicht zu sagen betrogen. Von Geiwitz genauso wie von Verdi.
Da gibt es einen Sozialtarifplan, den sowohl Geiweitz als auch Verdi unter Verschluss hält. Selbst vor dem Arbeitsgericht wird er abgestritten. Erst nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages will Geiwitz Einblick in den Sozialtarifplan geben. Ob nach einer Prüfung dieses Verhaltens nicht den Tatbestand des Prozessbetruges darstellt, möchte ich nicht ausschließen.
Keine der Klägerinnen hat ein schlechtes Gewissen, sie bestehen nur auf dem was ihnen zusteht. Während die Gläubiger den restlichen Kuchen unter sich aufteilen, sollen die Schwächsten mal wieder zurückstecken; während Finanzkonzerne viele Milliarden in den Rachen geschoben bekommen.......????
.....occupy.....
hopfen
Gast
Also darf man nicht nach Leistungekriterien kündigen?