Untersuchung auf Down-Syndrom: Schweiz erlaubt umstrittenen Bluttest
Ab Mitte August will die Schweiz einen umstrittenen Bluttest zur Erkennung des Down-Syndroms bei Embryos freigeben. Der Test diene der Selektion von Menschen, sagen Kritiker.
GENF afp | Die Schweiz hat grünes Licht für einem umstrittenen Bluttest zur Bestimmung des Down-Syndroms bei Embryos gegeben. Wie die Neue Zürcher Zeitung am Sonntag berichtete, entschied das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic, die Tests ab Mitte August freizugeben.
Der von der Konstanzer Firma LifeCodexx entwickelte Test erkennt das Down-Syndrom - auch Trisomie 21 genannt - schon in einer Blutprobe der Schwangeren und soll riskante Fruchtwasseruntersuchungen in vielen Fällen überflüssig machen.
Im Blut von schwangeren Frauen finden sich Teile der Erbinformation des Embryos, die im Labor analysiert und auf Hinweise einer Chromosomenveränderung abgesucht werden. Beim Down-Syndrom liegt das Chromosom 21 dreifach statt doppelt vor.
Der Test kann nach Unternehmensangaben die Trisomie „risikofrei“ und „zuverlässig“ erkennen. LifeCodexx will den Test außer in Deutschland und in der Schweiz auch in Österreich und Liechtenstein vermarkten.
Die internationale Föderation der Down-Syndrom-Organisationen hat vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg Klage gegen die Tests eingereicht. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), bezeichnete den Bluttest Anfang des Monats unter Berufung auf ein Gutachten als „rechtlich unzulässig“. Der Test diene weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken, sondern „fast ausschließlich“ der „Selektion von Menschen mit Down-Syndrom“, erklärte Hüppe.
Leser*innenkommentare
Schweizer
Gast
@Banse. Was schwafeln Sie da für einen Mist. Glauben Sie wirklich, dass über die Zulassung jeder Erbeerkonfitüre oder jedes Nagellacks in der Schweiz abgestimt wird? Es stimmt nicht, dass "die Schweizer zu diesem Thema schweigen". Es ist nun mal einfach so, dass wenn es genügend Gegner gibt, diese eine Volksinitiative lancieren, und dann wird abgestimmt. Ist das so schwierig zu verstehen? Also bitte, bevor Sie laut rumjohlen, informieren Sie sich doch ganz einfach!
Hannes
Gast
Mit der gleichen Argumentation sollte Herr Hüppe dann aber auch für die Legalisierung von Inzest einstehen.
Wolfgang Banse
Gast
Schweiz,das Musterländle dritscht vor
Schweiz,gemütlich,klein,konservativ.dritscht vor was den Bluttest auf Trisomie 21 Down-Syndrom anbetrifft.
Sonst begehren die Schweizer immer auf ein Volksbegehren.Hier,in diesem Fall schweigen die Schweizerinnen und Schweizer.
Ein Aussortieren von würdigen und nicht würdigen Leben sollte weltweit keinen Bestand haben,in der Embryonalmedizin.
Noncommittal
Gast
Ich verstehe nicht die Aufregung. Die Untersuchugn am Fruchtwasser, die mit dem Risiko einer Fehlgeburt verbunden ist, ist erlaubt., Untersuchung am Blut, die fuer die Mutter und fuer das Embrio keine Risiken birgt, ist pleotzlich unethisch. Was soll das bitte?!