Bluttest für Schwangere: Mehr Transparenz bei Praena-Test

Vorerst soll der umstritten Pränataltest zur Erkennung des Downsyndroms eingesetzt werden. Weitere Krankheitsbilder könnten aber folgen.

Blutuntersuchung bei Lifecodexx in Konstanz. Bild: dpa

BERLIN taz | Es ist nur ein kleiner Piekser und 20 Milliliter Blut, das künftig darüber entscheiden könnte, ob ein Kind zur Welt kommt. Die Konstanzer Firma Lifecodexx verspricht mit einem routinemäßigen Bluttest die Sicherheit, Embryonen mit Downsyndrom zu erkennen.

Derzeit liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ein Antrag vor, eine Erprobungsrichtlinie zu entwickeln, auf deren Grundlage der Nutzen des sogenannten Praena-Tests wissenschaftlich überprüft wird. Der Bundesausschuss entscheidet darüber, was von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden muss.

Vorgesehen ist der Bluttest, der lediglich als Medizinprodukt gilt, vorerst nur für Trisomie 21, also das Downsyndrom, andere Krankheitsbilder könnten jedoch miteinbezogen werden. Mit dem Bluttest kann außerdem vor Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche das Geschlecht des Kindes festgestellt werden.

Der Bluttest ist aufgrund seiner selektiven behindertenfeindlichen Wirkung umstritten. Zudem wird befürchtet, dass sich mit seiner routinemäßigen Anwendung der Druck auf die Frauen erhöht, ein „perfektes“ Kind zu bekommen und im Falle einer diagnostizierten Fehlentwicklung die Schwangerschaft abzubrechen. Um das Zulassungsverfahren, das sich derzeit hinter den verschlossenen Türen des G-BA abspielt, transparenter zu machen, haben einige Bundestagsabgeordnete aus allen Fraktionen eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um Auskunft über die Konsequenzen nach Zulassung des Bluttests zu erhalten.

Die Bundesregierung insistiert in ihrer nun vorliegenden Antwort darauf, das in dem 2009 verabschiedeten Gendiagnostikgesetz eine verbindliche Beratung vor und nach einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung festgeschrieben ist, um die Gefahr von Diskriminierung zu verhindern und dem Recht auf Kenntnis oder Nichtwissen zu entsprechen. Einen Unterschied zwischen invasiven und nichtinvasiven Untersuchungsmethoden vermag sie nicht zu erkennen, obwohl die Hürde, ihn anzuwenden beim Bluttest viel niedriger ist.

Keine Daten vorhanden

Gleichzeitig macht die Antwort deutlich, dass es in der Bundesrepublik überhaupt keine Daten über die Entwicklung von Geburten von Kindern mit Downsyndrom beziehungsweise entsprechenden Schwangerschaftsabbrüchen gibt und sich mögliche Trends damit weder ablesen noch gegebenenfalls korrigieren lassen. Ebenso wenig ist über das derzeitige Geschehen bei der genetischen Beratung – Umfang, Nichtinanspruchnahme und Dauer der Bedenkzeit – bekannt.

Im Hinblick auf die frühzeitige Feststellung des Geschlechts und die Gefahr dadurch motivierter Schwangerschaftsabbrüche verweist die Bundesregierung auf den Arztvorbehalt und ihr Vertrauen in die Ärzteschaft. Allerdings ist nach dem Gendiagnostikgesetz die Mitteilung des Geschlechts derzeit zwar rechtswidrig, bleibt aber straffrei.

Der G-BA sieht sich von der öffentlichen Diskussion mittlerweile herausgefordert und hat angekündigt, den Deutschen Ethikrat beratend einbeziehen zu wollen. Die grüne Abgeordnete Corinna Rüffer regt an, beim G-BA eine Ethikkommission einzurichten, um sicherzustellen, dass auch bei Medizinprodukten ethische Fragen berücksichtigt werden.

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