Freispruch für Neonazis: Keine Billigung der NSU-Morde

Zwei bayerische Neonazis haben auf einer Demo das Pink-Panther-Lied abgespielt. Jetzt wurden sie von dem Vorwurf freigesprochen, die NSU-Morde gebilligt zu haben.

Teilnehmer einer Demonstration Münchner Neonazis in Hof vom 01.05.12. Bild: dapd

BERLIN taz | Das Amtsgericht München hat am Mittwoch zwei Neonazis vom Vorwurf freigesprochen, die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gebilligt zu haben.

Der Prozess drehte sich um einen Vorfall aus dem Januar 2012: Während eines Aufmarsches in der Münchner Innenstadt hatten die Angeklagten das Pink-Panther-Lied abgespielt - die Melodie, die auch im Bekennervideo des NSU zu hören ist. Die Polizei unterbrach den Aufmarsch daraufhin.

Einer der Angeklagten, Norman Bordin, zählt zu den führenden bayerischen Neonazis. Er hatte die Demonstration angemeldet. Sein Mitangeklagter bediente die Lautsprecher. Im Prozess stritten die beiden nicht ab, das Lied gespielt zu haben. Für das Gericht war das aber nicht der entscheidende Punkt.

Laut Gerichtssprecherin Ingrid Kaps distanzierten sich die Angeklagten nach dem Song von den NSU-Morden. Das Urteil sage nichts darüber aus, ob es unter anderen Umständen strafbar sein könne, das Pink-Panther-Lied abzuspielen.

Strafrechtlich bleibt die Aktion der beiden Neonazis also ohne Folgen. Urheberrechtlich sieht es anders aus: Die Gema schickte Bordin schon vor Monaten eine Rechnung über 30,82 Euro. Schließlich habe er ein lizenzpflichtiges Werk öffentlich dargeboten.

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