Medien beim NSU-Prozess: „Sabah“ gewinnt in Karlsruhe

Es muss eine „angemessene Zahl“ von Plätzen für ausländische Medien beim NSU-Prozess geben. Dies urteilte das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Auch ausländische Medien sollen Plätze kriegen, sagt das Verfassungsgericht. Bild: reuters

KARLSRUHE afp/dpa | Im Streit um die Platzvergabe im Münchener NSU-Prozess hat die türkische Zeitung "Sabah" einen Erfolg erzielt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ordnete am Freitag an, dass „eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern" vergeben werden müsse. Vorgeschlagen wurden drei zusätzliche Plätze oder aber ein neues Verfahren der Sitzplatzvergabe.

Die Sabah hat das Urteil mit Erleichterung aufgenommen. „Das Gericht hat uns recht gegeben“, sagte am Freitag der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel. „Wir haben uns nicht zu Unrecht ungleich behandelt gefühlt“, sagte er. „Das Gericht hat ein ganz klares Signal gesetzt.“

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