Schlussplädoyer im Manning-Prozess: „Verräter mit bösen Absichten“

Erneut erhebt die Anklage schwere Vorwürfe gegen den Whistleblower Bradley Manning. In den kommenden Tagen wird die Urteilsverkündung erwartet.

Der Prozess gegen Bradley Manning steht kurz vor dem Abschluss. Bild: ap

WASHINGTON taz | Im Schlussplädoyer gegen Whistleblower Bradley Manning fährt die Anklage schwere Geschütze auf: Der 25-jährige Exsoldat sei ein „Verräter“ und Mann mit „bösen Absichten“, erklärte Staatsanwalt Ashden Fein am Donnerstag vor dem Militärgericht in Fort Meade. Das Plädoyer ist auch als Signal an weitere Maulwürfe zu verstehen.

„Er war kein Humanist, er war ein Hacker“, sagte Fein in seinem fünfstündigen Schlussakt vor der Urteilsverkündung in den nächsten Tagen. „Er war keine bedrängte Seele. Er war kein Whistleblower. Er war ein Verräter.“

Manning sei klar gewesen, wie wertvoll die rund 700.000 geheimen Dokumente für den Feind gewesen seien, die er an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergereicht habe. „Er war ein entschlossener Soldat mit dem Wissen, der Fähigkeit und dem Willen, den USA und deren Kriegsanstrengungen zu schaden.“ Der Ex-Soldat habe das getan, um sich wichtig zu machen.

Insbesondere habe Manning um die Gunst von Wikileaks-Gründer Julian Assange gebuhlt. „Er suchte nach sovielen Informationen wie möglich, um seinen Ruhm zu garantieren, Informationen, von denen er wusste, dass Wikileaks sie veröffentlichen würde“, so Fein.

Dahinter habe nicht, wie von Manning behauptet, die Absicht gestanden, die Öffentlichkeit über den Krieg und Kriegsgräuel zu informieren.

Wikileaks und al-Qaida

Um zu belegen, wie stolz Manning auf seine Tat gewesen sei, ließ Fein ein Selbstporträt des Angeklagten an die Wand des Gerichtssaals beamen. Es zeigt den Obergefreiten im Irak lächelnd vor einem Spiegel. Manning hatte die Aufnahme kurz vor der Versendung der Dokumente an Wikileaks gemacht.

Für die Anklage ein klares Indiz dafür, dass es im lediglich um sich selbst gegangen sei – nicht um das Wohl seines Landes. „Dies ist kein ängstlicher, und naiver Soldat, der mit den Konsequenzen von Aktionen der USA zu kämpfen hat.“

In der entscheidenden Woche, im Januar 2010, habe Manning eine E-Mail an Wikileaks außerdem mit einem beschwingten „Schönen Tag noch“ unterschrieben.

Fein widersprach dem Argument der Verteidigung, wonach Wikileaks eine journalistische Organisation sei. Manning sei während seiner Ausbildung ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Plattform ihre Informationen im Gegensatz zu renommierten Zeitungen ungefiltert der ganzen Welt und damit auch al-Qaida-Terroristen zugänglich mache.

Eine Zukunft hinter Gittern

Die Anklage hatte im Prozess unter anderem den Vorwurf der «Unterstützung des Feindes» (aiding the enemy) erhoben, auf die die Todesstrafe droht. Die Staatsanwaltschaft signalisierte aber bereits vor Prozessbeginn, dass sie darauf verzichte. Sie fordert lebenslange Haft plus weitere 154 Jahre.

Am Freitag sollte die Verteidigung ihr Schlussplädoyer halten. Gleichzeitig riefen Mannings Unterstützer in Washington zu einer Demonstration für den Angeklagten auf.

Bereits an diesem Wochenende könnte Richerin Denise Lind das Urteil fällen, das über das endgültige Schicksak des jungen Soldaten entscheidet.

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