Strafmaß im Manning-Prozess: 35 Jahre Knast

Der Wikileaks-Informant Bradley Manning ist zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Die Ankläger im Militärprozess hatten 60 Jahre Gefägnis gefordert.

Bitter für ihn: Bradley Manning. Bild: ap

FORT MAEDE taz | Weil er als Soldat Hunderttausende Geheimpapiere an die Enthüllungsplattfrom Wikileaks weitergeben hatte, muss Bradley Manning für 35 Jahre ins Gefängnis. Das gab die Militärrichterin Denise Lind am Mittwoch in Fort Maede im US-Bundesstaat Maryland bekannt. Am 30. Juli war Manning in insgesamt 20 Anklagepunkten für schuldig befunden worden, darunter mehrere Spionage-Vorwürfe.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die in ihren Abschlussplädoyers 60 Jahre Haft gefordert hatte.

Neben den 35 Jahren Haft wird Manning in seinem Rang zurückgestuft, verliert seinen Sold und andere Bezüge und wird unehrenhaft aus dem US-Militär entlassen.

Für jedes Jahr guter Beurteilung in Haft kann die Gesamtstrafe in der Militärstrafjustiz um bis zu 120 Tage reduziert werden, allerdings muss mindestens ein Drittel der Strafe abgesessen werden.

Frühestens mit 34 Jahren wieder frei

Abgezogen werden auf jeden Fall rund dreieinhalb Jahre Untersuchungshaft, die Manning bereits abgesessen hat, einschließlich 120 Tagen Reduzierung für die unmenschliche Behandlung, der Manning zu Beginn seiner Haftzeit ausgesetzt war. Wenn das Urteil in der jetzigen Form Bestand hat, wird Manning, heute 25 Jahre alt, frühestens mit 34 wieder frei sein.

Mannings Verteidiger hatten das Gericht gebeten, ein Strafmaß zu verhängen, das Manning „ein Leben ermöglicht“. Die Ankläger hingegen hatten darauf bestanden, mit der Verurteilung Mannings ein klares Zeichen zu setzen: „Abschreckung hat ihren Wert, Euer Ehren; dieses Gericht muss eine klare Botschaft an jeden Soldaten senden, der auch nur darüber nachdenkt, vertrauliche Informationen zu stehlen“, sagte Ankläger Joe Morrow. Verbrechen gegen die nationale Sicherheit, die das ganze System unterlaufen würden, müssten ernst genommen werden.

Die guten Absichten

Die Verteidigung hatte sich Mühe gegeben, die guten Absichten Mannings darzulegen. Geschockt durch das, was er im Irak erlebt hatte, wollte Manning die Öffentlichkeit über die verborgenen Wahrheiten des Krieges informieren. Niemals sei es seine Absicht gewesen, irgendjemandem zu schaden, hatte Manning selbst erklärt. Er sei sich über die Folgen nicht im Klaren gewesen.

Manning war am 27. Mai 2010 im Irak unter dem Vorwurf verhaftet worden, der Organisation Wikileaks rund 700.000 geheime US-Dokumente weitergeleitet zu haben, darunter Tausende Lageberichte aus den Kriegen in Irak und Afghanistan, Personalakten zu Guantánamo-Häftlingen und vertraulicher Diplomatenberichte aus US-Botschaften weltweit. Aufgeflogen war Manning, weil er sich in einem Chat mit einem Hacker damit gebrüstet hatte, die Daten weitergegeben zu haben - der Hacker informierte die Behörden.

Mit dem Spruch vom Mittwoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Laut Militärstrafgesetzbuch muss jedes Urteil vom Kommandanten des Militärbezirks Washington überprüft werden - er kann das Strafmaß reduzieren. Weitere Berufungsinstanzen sind möglich, bis hin zum Obersten Gerichtshof der USA.

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