Pechstein klagt gegen Eislaufverbände: Angriff auf das System

Weltklasse-Athletin Pechstein streitet sich mit mächtigen Eisschnelllauf-Institutionen vor Gericht. Der Ausgang könnte weitreichende Folgen haben.

Claudia Pechstein will nicht hören, zumindest auf dem Eis. Bild: ap

BERLIN taz | „Gerechtigkeit für Claudia Pechstein“. Hinter dem Podium steht es auf einem Plakat einmal ganz groß in polizeigrünen Lettern und 161-mal ganz klein. Dazwischen stets das Emblem des Gastgebers dieser außergewöhnlichen Pressekonferenz.

Die Gewerkschaft der Bundespolizei in Berlin hat die Medienvertreter eingeladen, um der in Uniform erscheinenden Polizeihauptmeisterin Claudia Pechstein und ihrer Entourage das Forum zu geben, um über ihre anstehende Klage vor dem Münchner Landesgericht zu berichten.

Am 25. September wird der Prozess der Kufenläuferin gegen den Eisschnelllaufweltverband (ISU) und den deutschen Verband (DESG) beginnen. Es geht um eine Entschädigungssumme in einstelliger Millionenhöhe. Mehr verraten die drei Anwälte, die an ihrer Seite sitzen, nicht.

Für eine zu Unrecht ausgesprochene zweijährige Dopingsperre soll Pechstein entschädigt werden. Diverse renommierte Gutachter haben schließlich Pechstein attestiert, dass sie an einer vom Vater vererbten Blutkrankheit leide und die schwankenden Retikulozytenwerte deshalb nicht auf Doping zurückzuführen sei, wie die ISU ihre Sperre begründet hatte.

Schwere Verfahrensfehler

Das oberste internationale Sportgericht, der in Lausanne ansässige CAS, war dann dem Urteil, ebenso wie das Schweizer Bundesgericht, gefolgt. Die schlechten schweizerischen Rechtsstandards, die den deutschen weit hinterherhinken würden, macht Pechsteins Anwalt Thomas Summerer für diese „krassen Fehlentscheidungen“ verantwortlich. Äußerst detailliert zählt er noch einmal die Verfahrensfehler auf, die sich aus seiner Sicht die Sportgerichte und das Schweizer Bundesgericht geleistet haben.

Entlastendes Material sei nicht berücksichtigt, die Beweislast umgekehrt und Kronzeugen nicht gehört worden. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Bundespolizei Josef Scheuring sagt: „Wir sind aus menschlicher und rechtsstaatlicher Sicht überzeugt, dass es richtig ist, Claudia Pechstein zu unterstützen.“

Er verweist auf ihre großen Erfolge. Dieses Jahr hat die 41-Jährige, die älteste Weltklasseläuferin der Eisschnelllaufgeschichte, erst zwei Bronzemedaillen bei der WM in Sotschi geholt. Und Frohnatur Scheuring plaudert vor der Pressekonferenz aus dem Nähkästchen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Staatssekretär Christoph Bergner, erzählt er, habe ihm gesagt, wenn du das mit Claudia Pechstein in Ordnung bringst, hast du dich um den deutschen Sport verdient gemacht.

Sportrechtsgeschichte

Allerdings geht es um weit mehr als nur um Pechstein, macht Summerer später deutlich, der einst in einem spektakulären Prozess bereits für die gedopte Sprinterin Katrin Krabbe eine Entschädigung von 1,5 Millionen Mark erstritt. „Es könnte in München Sportrechtsgeschichte geschrieben werden“, sagt er. Drei Themen stünden zur Verhandlung. Es ginge um Entschädigung für ausgefallene Sponsorengelder, um Schmerzensgeld wegen der öffentlichen Rufschädigung, die Pechstein erlitten habe, und um die Rechtswidrigkeit der Sportgerichtsurteile. Summerer sagt: „Wir greifen den CAS als Institution an.“ Dies sei kein echtes Schiedsgericht.

Letzterer Punkt birgt in der Tat große Sprengkraft. Die Athletenvereinbarung, mit der sich alle der Sportgerichtsbarkeit unterstellen müssen, will Summerer wegen ihrer Rechtswidrigkeit infrage stellen. Sie würde nur unter Zwang unterschrieben, weil die Athleten ansonsten nicht an den Wettkämpfen teilnehmen dürften, und sei deshalb nicht rechtens, argumentiert Summerer.

Um die Autonomie des Sports angreifen zu können, müsste sich allerdings das Münchner Landgericht erst einmal für den Fall als zuständig erklären. Das dürfte die größte Hürde sein, welche die Pechstein-Anwälte erst einmal überwinden müssen. Zumindest ist dieser Versuch eine veritable Drohkulisse, die möglicherweise die Sportfunktionäre zu einem Einlenken bewegen könnte.

„Gerechtigkeit für Claudia Pechstein“

Wenn nämlich die ISU sich bei Claudia Pechstein entschuldigen würde und zu einer Entschädigungszahlung bereit wäre, machte Summerer deutlich, dann stünde man für eine Einigung bereit. Am Ende geht es offenbar trotz all dem großen Geschütz, das aufgefahren wird, dann doch vorrangig um „Gerechtigkeit für Claudia Pechstein“.

Dass dem internationalen sowie dem nationalen Eisschnellaufverband der Ruin droht, sollte der Millionenklage stattgegeben werden, ficht auch Claudia Pechstein nicht an. „Ich denke in erster Linie an mich“, sagt sie. Unmenschliches hätte sie erleiden müssen. Sie freue sich nun auf das Verfahren vor einem deutsches Gericht.

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