Das Verfassungsgericht verhandelt über eine Klage der Piraten: Piraten in schlechter Verfassung

Piraten fordern mehr Rechte für einzelne Abgeordnete. Damit werden sie kaum durchkommen

Die Piraten-Fahne wird eingerollt. Bild: DPA

Irgendwann konnte sich einer der neun Richter nur noch in Ironie flüchten: „Sie wollen also wirklich diese bedeutende verfassungsrechtliche Frage durch Gerichtsbeschluss geklärt wissen?“ Die Frage ging an die klagenden Piraten, die ihre Rechte als Abgeordnete geschmälert sahen – unter anderem, weil sie ihre Post nicht direkt, sondern über ihre Fraktion bekommen.

Die Piraten hatten nach ihrem Einzug ins Abgeordnetenhaus im Herbst 2011 viele Dinge im parlamentarischen Ablauf zu kritisieren. Sie sahen sich durch die Geschäftsordnung in ihren verfassungsgemäßen Rechten eingeschränkt. Und zudem als Fraktion diskriminiert, weil es nur zwei Vizepräsidenten gibt und nicht für jede Fraktion einen. Zudem forderten sie, dass jede Fraktion eine Sondersitzung des Parlaments beantragen können soll, und reichten darum im April 2012 eine Klage beim Landesverfassungsgericht ein.

Doch gerade die beiden letzten Punkte lassen die Piraten gleich zu Beginn fallen, als es nach eineinhalb Jahren am Mittwoch endlich zur Gerichtsverhandlung kommt. „Wir finden das in der Sache zwar weiter wichtig“, wird der Abgeordnete Fabio Reinhard später der taz sagen. Doch man habe sich auf die Rechte der Abgeordneten konzentrieren wollen.

Und da geht es ihnen vor allem darum, dass jeder Abgeordnete sich selbst aussuchen können soll, in welchem Ausschuss er mit Stimmrecht sitzt. Bislang entscheiden die Fraktionen darüber. Außerdem wollen sie, dass jeder einzelne Abgeordnete Anträge stellen kann. Bisher funktioniert das nur namens der Fraktion oder mit sechs anderen Parlamentariern. Das so kritisierte Abgeordnetenhaus mit seinem Präsidenten Ralf Wieland (SPD) hält das für nicht umsetzbar, weil es die Funktionsfähigkeit des Parlaments gefährde.

„Wir sind vorsichtig optimistisch, dass uns das Gericht in vielen Punkten zustimmen wird“, hatte Pirat Reinhard tags zuvor im taz-Interview gesagt. Doch je mehr sich die Diskussion im Gericht auf Verfahrensdetails und ebenjene Postzustellung an die Abgeordneten zubewegte, umso öfter war auf den Gesichtern der Richter ein ungläubiges Staunen zu sehen. Es hatte auch nicht optimal begonnen für die Piraten. Ihr Rechtsbeistand, immerhin Jura-Professor, bezeichnete seine Mandanten als „Fraktion Die Republikaner“ und korrigierte diesen Lapsus erst später, vertauschte zudem „Freizeitparlament“ mit „Teilzeitparlament“ und berichtete, die Piraten würden „ihre Fraktionsbindung eher als Belastung empfinden“.

Die Parlamentsseite ergänzte das mit einem passenden Zitat von Pirat Christopher Lauer aus einem Spiegel-Interview zu Jahresbeginn. Dort hatte er sich für Professionalisierung bei den Piraten ausgesprochen und einen Vergleich bemüht: „Wir sind eine Mannschaft von Volleyballern und spielen auch ganz gut Volleyball. Das Spiel heißt aber Fußball und hat seine eigenen, erprobten Regeln.“ Dass das Verfassungsgericht das anders sehen wird, wenn es im Januar sein Urteil verkündet, ist nach dieser Verhandlung nicht zu erwarten.

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