Reform der Altersvorsorge: Ein wackelnder Ruhesitz

Die Rentenpläne von Union und SPD geraten in Zeitnot. Ein Verzicht auf die Absenkung des Rentenbeitrages müsste gesetzlich bis Ende des Jahres beschlossen sein.

In Schwarz-rot sähe es hier vielleicht nicht mehr so kuschlig aus. Bild: dpa

BERLIN afp | Experten des Bundestages haben einem Zeitungsbericht zufolge Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rentenpläne von Union und SPD. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt der Berliner Tageszeitung Welt zufolge in einem Gutachten zu dem Schluss, dass der zum Jahreswechsel geplante Verzicht auf die Absenkung des Rentenbeitrages noch im Dezember gesetzlich beschlossen werden müsste. Die Planungen der Koalition sehen aber vor, das notwendige Gesetz am 19. Dezember in erster Lesung zu beraten und erst im kommenden Jahr zu beschließen.

Wenn die Rentenbeiträge nicht - wie rechtlich eigentlich vorgeschrieben - gesenkt werden sollten, „wäre bis zum Jahresende eine gesetzliche Regelung zu verabschieden“, heißt es dem Bericht zufolge in dem siebenseitigen Gutachten der Bundestagsexperten. Komme diese Regelung erst später zustande, könne sie nicht rückwirkend zum 1. Januar 2014 gelten, sondern nur für die Zukunft. Dabei müsste aber nicht der Ablauf des Jahres 2014 abgewartet werden, urteilten Juristen.

Zu dem gleichen Ergebnis kommt den Angaben zufolge ein Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Das geplante Vorgehen ist in rechtlicher Hinsicht fragwürdig und wirft verfassungsrechtliche Zweifel auf“, heißt es in dem Gutachten, das der Welt vorliegt. Hierdurch riskiere die Bundesregierung einen rechtswidrig festgelegten Beitragssatz, was Klagen nach sich ziehen könne.

Nach derzeitiger Rechtslage muss der Beitragssatz von derzeit 18,9 Prozent zum Jahreswechsel wegen der gut gefüllten Rentenkasse eigentlich auf 18,3 Prozent gesenkt werden. Union und SPD wollen den Satz aber bei 18,9 Prozent belassen, um Mehreinnahmen für ihre Pläne - etwa zur Mütterrente - zu erzielen.

Eine Beratung des Gesetzentwurfes vor dem 19. Dezember kommt kaum in Frage, da die SPD vor Abschluss ihres Mitgliederentscheides zur Bildung einer großen Koalition keine Gesetzesbeschlüsse zu den Vorhaben mit der Union fassen will. Das Ergebnis des Mitgliederentscheides soll am 14. Dezember verkündet werden.

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