EU schützt Sparer bei Bankenpleiten: Die 100.000 Euro-Schatulle

Sparer sollen künftig ihr Guthaben behalten, sollte ein Bank pleite gehen. Darauf einigten sich Unterhändler der EU. Außerdem brauchen Banken einen Notfallfonds.

Bei diesem Sparschwein aus dem Mittelalter fehlt der Schlitz: Aber im Mittelalter gab's auch noch keine Schweinebanken. Bild: dpa/Hauke Arnold/ Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Weimar/Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens

BRÜSSEL dpa | Die EU will Spareinlagen von Privatleuten bei Bankenpleiten besser schützen. Auf Details der neuen Regelungen einigten sich Unterhändler von EU-Staaten, Europaparlament und EU-Kommission am späten Dienstagabend in Brüssel, wie die litauische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. So sollen Bankkunden zum Beispiel im Krisenfall schneller als bisher auf ihr Erspartes zurückgreifen können.

Die Volksvertreter und die Staaten müssen den Kompromiss noch formal billigen. Mit den neuen Regeln zieht die EU eine weitere Lehre aus der Finanzkrise.

Während die EU im Krisenfall künftig Aktionäre und Gläubiger im Krisenfall stärker in die Pflicht nehmen will, sollen kleine Sparer mit Guthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro ihr Geld behalten können. Auf ihr Geld sollen Bankkunden künftig bereits nach sieben statt bisher zwanzig Werktagen zugreifen können, erklärte der SPD-Europaabgeordnete Peter Simon. Er verhandelte für das Parlament.

Mit den Auflagen will die EU auch verhindern, dass es zu „Banken-Runs“ kommt, bei denen Kunden angeschlagener Institute panisch ihr Geld abheben – und die Geldhäuser in noch größere Bedrängnis bringen.

Um die Kunden abzusichern, sollen die Banken künftig Geld in spezielle Notfall-Fonds einzahlen. Die Größe der Fonds muss laut Kompromiss mindestens 0,8 Prozent der abgesicherten Einlagen entsprechen, teilte die Ratspräsidentschaft mit. Die EU-Staaten hatten einen laxeren Wert von 0,5 Prozent gefordert, das Europaparlament 1,5 Prozent. In Deutschland gibt es solch einen Krisenfonds bereits.

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