Medienstreit in Österreich: Facebook jetzt für alle

Dem ORF ist vom höchsten Gericht erlaubt worden, soziale Medien zu nutzen. Um dieses Recht musste zwei Jahre lang gestritten werden.

Nun auch wieder auf Facebook. Screenshot: dpa

BERLIN taz | „Wir, der ORF, haben es jetzt höchstgerichtlich bestätigt, dass wir mit Ihnen/Euch über Facebook kommunizieren dürfen. Das freut uns sehr“, lässt ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz am Mittwoch über alle Kanäle verbreiten. Hurra! Es hat auch nur zwei Jahre gedauert.

Die ganze Angelegenheit war ein langwieriges österreichisches Geplänkel. Ein Stellvertreterkampf, denn eigentlich ging es um die politisch geschützte Monopolstellung des ORF, die anderen Medienhäusern ein Dorn im Auge ist. Die Rundfunkanstalt hält immerhin einen stabilen Marktanteil von 74 Prozent unter den Radiohörern und 37 Prozent im Fernsehen.

Seit 2012 wurde um die Facebookauftritte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gestritten. Grund war ein Bescheid der Regulierungsbehörde KommAustria, der den ORF-Medien die eigenen Facebookseiten untersagte, da sie gegen das ORF-Gesetz verstießen. In der Entscheidungsfindung dürfte die Rolle des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) nicht unerheblich gewesen: Der ORF sollte den Printmedien nicht auch noch im Internet das Wasser abgraben dürfen.

Schon letzten Sommer wurde das Facebookverbot vom Verfassungsgerichtshof teilweise aufgehoben und der ORF durfte seine etwa vierzig Facebookseiten wieder betreiben. Der Bundeskommunikationssenat verhängte daraufhin ein „Foren-Verbot“, der ORF sollte die Seiten nur ohne Kommentarfunktion nutzen dürfen.

Der österreichische Rundfunk zog wieder vor Gericht und das Verbot wurde von den Höchstrichtern endgültig aufgehoben. Es würde „in die Rundfunkfreiheit des ORF eingreifen“, erklärt VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, womit die Sache wohl endgültig geklärt ist.

Der VÖZ gibt sich dazu wortkarg. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis. Mehr sagen wir dazu nicht“, erklärte Sprecher Andreas Csar.

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