Ems-Stau vor Gericht: Urteil zur Unzeit

Die Umweltverbände haben erklärt, nicht mehr gegen die Stauung der Ems vorzugehen. Aber in Oldenburg ist noch eine Klage anhängig.

Bald fertig zum Emsstauen: Meyers "Quantum of the seas". Bild: dpa

LEER taz | Am kommenden Montag entscheidet das Verwaltungsgericht Oldenburg, ob das neue Kreuzfahrtschiff der Papenburger Meyer-Werft, die „Quantum of the Seas“, im September durch die Ems gefädelt werden darf – unter Missachtung aller rechtlichen Voraussetzungen. Geklagt haben die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF. Dumm nur: Die Naturschützer haben sich in einer „Absichtserklärung“ selbst verpflichtet, die Überführung nicht zu behindern.

Der Sprecher des Nabu Niedersachsen, Ulrich Thüre, ist verwirrt: „Das Durcheinander muss zusammengeführt werden.“ Das wäre wünschenswert, denn so richtig versteht keiner mehr das Durcheinander um die Fluss-Rettung: Der Nabu ist Mitkläger gegen das Land Niedersachsen, genauer: den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Niedersachsen möchte der Papenburger Werft genehmigen, ihr Kreuzfahrtschiff „Quantum of the Seas“ durch die Ems zur Nordsee zu überführen.

Genau das hat das Land wiederum in einem Planfeststellungsbeschluss verboten: Für die Schiffsüberführung müsste die Ems durch das Stauwerk in Gandersum aufgestaut werden. Das darf aber nicht passieren, weil zu diesem Zeitpunkt die Ems praktisch tot ist. Der Stau würde auch Nester von Brutvögeln überschwemmen.

Seit inzwischen 30 Jahren wird der Fluss ausgebaggert, begradigt und, ja: „meyerfähig“ gemacht. Mit dem Argument, 2.000 bis 3.000 Arbeitsplätze zu schaffen, hat die Werft bei Politik und Gewerkschaft bislang alle Forderungen durchgesetzt. Das Ergebnis: Die Werft blüht, die Ems verreckt. Seit Jahren wird an Projekten gebastelt, den Fluss zu reanimieren. Mit am Tisch sitzt immer – die Meyer-Werft.

Im Schulterschluss mit allen jeweiligen Landesregierungen wurden zwar Millionen Euro für die Renaturierung der Ems ausgelobt, passiert ist allerdings so gut wie nichts. Das Geld ist im direkten Wortsinn abgeflossen, die offiziellen Umweltverbände haben resigniert und sich mit der Werft auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

Die Klage der Umweltverbände vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg kommt da zur Unzeit. Denn gerade erst haben Meyer-Werft, Landesregierung, Emsanlieger und Umweltverbände eine „Absichtserklärung“ unterschrieben, in der sie verhandeln wollen, wie die Ems renaturiert werden könnte. Bestandteil ist, dass die Meyer-Werft nicht behindert wird und die Umweltverbände die Überführung der „Quantum of the Seas“ nicht torpedieren. „Es wird ja diskutiert, das diese Absichtserklärung das Papier nicht wert ist“, formuliert Ulrich Thüre vom Nabu Niedersachsen. Und: „ Dem ist nicht so. Wenn das Gericht in unserem Sinn entscheidet, stärken wir unser Verhandlungsposition für die Renaturierung der Ems.“ Die „Quantum“ wird trotzdem an die Nordsee überführt werden. Das erklärtermaßen „erste Schiff der Quantum-Klasse“ bricht alle technischen Rekorde der Meyer-Werft. Ob sie auch geltendes Recht bricht, entscheidet das Verwaltungsgericht.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.