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Kirche verliert Privileg

Brandenburg: Verfassungsgericht lässt weltanschauliche Lebenskunde als Alternative zum Religionsunterricht zu

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat den Weg für einen weltanschaulichen Lebenskundeunterricht in dem Bundesland geebnet. Es sei mit der Verfassung unvereinbar, dass das Landesschulgesetz allein den Kirchen das Recht zum Bekenntnisunterricht zuerkennt, erklärte das höchste Landesgericht. Damit entsprach es einer Verfassungsbeschwerde des Humanistischen Verbandes. Der Landtag muss nun bis zum 1. Januar 2007 das Schulgesetz neu regeln. Sollte der Termin verstreichen, erklärten die Verfassungsrichter die beanstandete Passage im Schulgesetz ab 2007 für ungültig.

Weltanschauungsgemeinschaften dürfen dann in Konkurrenz zum kirchlichen Religionsunterricht in allen Schulformen und -stufen unterrichten. Das Grundgesetz lege dem Staat weltanschauliche Neutralität auf, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Brandenburger Schulgesetz verstoße mit seiner Privilegierung der Kirchen gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften gegen diese Norm.

Der Humanistische Verband begrüßte das Urteil. Damit werde eine mehr als fünfjährige Diskriminierung beendet. Künftig werde es in Brandenburg wie bereits in Berlin das Fach Humanistische Lebenskunde als Alternative zum bekenntnisgebundenen Religionsunterricht geben. In einem Teil der Schulen bietet Brandenburg bisher das staatliche Pflichtfach Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde (LER) an. Konfessionell gebundene Schüler können stattdessen Religionsunterricht wählen. AFP

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